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Paramedic_LU

Steuerketten-Querulant

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Donnerstag, 25. September 2008, 07:57

URTEIL: Ein Dieselfahrzeug, das nicht für den ausschließlichen Kurzstreckenverkehr geeignet ist, darf vom Kunden zurückgegeben werden.

Zitat N-TV:

Ein Dieselfahrzeug, das nicht für den ausschließlichen Kurzstreckenverkehr geeignet ist, darf vom Kunden zurückgegeben werden. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart hervor. Wenn das Fahrzeug insoweit technisch ungeeignet sei, liege ein erheblicher Mangel vor, den der Käufer nicht hinnehmen müsse (Az.: 3 U 236/07).

Das Urteil
A3 3.2 quattro mauritiusblau seit 16.9.03
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roadrunner4ever

unregistriert

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Sonntag, 28. September 2008, 11:15

Ob da dann wohl viele VW-Konzernfahrzeuge mit Partikelfilter nun zurückgegeben werden :D

H82lose

Meister

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Sonntag, 28. September 2008, 11:51

na die vw diesel sind doch kurzstreckentauglich, man muss doch nur zwischendurch ne kurzstrecke fahren zum regenerieren...
ist das eigentlich immer noch so?