Hallo, hab mal ne Frage zu den Ebaygebühren, vielleicht kennt sich jemand damit besser aus?
Und zwar würde ich gerne wissen ob man die VERKAUFSgebühren auch bezahlen muß wenn wenn der Artikel nicht verkauft wird?
Angebotsgebühren ist klar, die sind immer fällig. Was aber wenn ich einen Artikel zum Sofortkauf anbiete, da aber keiner drauf bietet?
Bei einem Sofortkaufpreis von z.B. 500 Euro wären ja 50 Euro Verkaufgebühr fällig, Angebotsgebühr, je nach Optionen nur wenige Cent oder Euro?
VERKAUFsgebühren sollten doch wohl nur bei einem VERKAUF fällig werden, oder, aber wo steht das, hätte das gerne irgendwo scharz auf weiß.
Bei den Gebühreninfos bei Ebay finde ich dazu nix, nur halt die Kosten, nicht aber wie das in so einem Fall gehandhabt wird?