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Menschenansammlungen
Das Fliegen über Menschenansammlungen ist nicht mehr nur erlaubnispflichtig, sondern generell verboten. Darüber hinaus ist auch ein seitlicher Sicherheitsabstand zu ihnen von 100 m einzuhalten.
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Kenntnisnachweis für Modelle ab 2 kg
Steuerer von Flugmodellen mit einer Startmasse von mehr als 2 kg benötigen ab dem 01.10.2017 einen Kenntnisnachweis. Ebenfalls einen Kenntnisnachweis benötigt wer außerhalb eines Modellfluggeländes mit luftrechtlicher Aufstiegserlaubnis ein Flugmodell (kein Multikopter) über 100 m über Grund betreiben möchte. Der Kenntnisnachweis wird von einem vom Bundesverkehrsministerium beauftragten Luftsportverband (z.B. DMFV) oder einem von ihm beauftragten Verein ausgestellt. Der Kenntnisnachweis hat eine Einweisung über die für Flugmodelle einschlägigen Rechtsgrundlagen und über die örtliche Luftraumordnung zur Grundlage. Für den Betrieb auf Modellfluggeländen mit Aufstiegserlaubnis und Flugleiter ist kein Kenntnisnachweis nötig.
Zitat
Kennzeichnungspflicht
Flugmodelle ab einer Startmasse von 250 g (statt wie bisher 5 kg) unterliegen der Kennzeichnungspflicht. Sie erfordert, dass der Eigentümer eines Flugmodells an sichtbarer Stelle seinen Namen und seine Anschrift in dauerhafter und feuerfester Beschriftung an dem Modell anbringen muss.
Im Hinblick auf die zahlreich anmutenden zusätzlich Einschränkungen ist zu bemerken, dass viele der nun ausdrücklich fixierten Verbote oder Erlaubnisvorbehalte schon nach der bisherigen Rechtslage unter Befolgung allgemeiner Vorschriften galten
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Menschenansammlungen
Das Fliegen über Menschenansammlungen ist nicht mehr nur erlaubnispflichtig, sondern generell verboten. Darüber hinaus ist auch ein seitlicher Sicherheitsabstand zu ihnen von 100 m einzuhalten.
Wie ist das beim Flugtag? Da ist ja kein 100 Meter-Abstand zur Flightline einzuhalten
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Kenntnisnachweis für Modelle ab 2 kg
Steuerer von Flugmodellen mit einer Startmasse von mehr als 2 kg benötigen ab dem 01.10.2017 einen Kenntnisnachweis. Ebenfalls einen Kenntnisnachweis benötigt wer außerhalb eines Modellfluggeländes mit luftrechtlicher Aufstiegserlaubnis ein Flugmodell (kein Multikopter) über 100 m über Grund betreiben möchte. Der Kenntnisnachweis wird von einem vom Bundesverkehrsministerium beauftragten Luftsportverband (z.B. DMFV) oder einem von ihm beauftragten Verein ausgestellt. Der Kenntnisnachweis hat eine Einweisung über die für Flugmodelle einschlägigen Rechtsgrundlagen und über die örtliche Luftraumordnung zur Grundlage. Für den Betrieb auf Modellfluggeländen mit Aufstiegserlaubnis und Flugleiter ist kein Kenntnisnachweis nötig.
Auf dem flugplatz ist klar.
Was aber wenn ich Wildflieger mache, abseits mit Einhaltung der Grenzen. Reicht da mein Ausweis vom DMFV?
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Kennzeichnungspflicht
Flugmodelle ab einer Startmasse von 250 g (statt wie bisher 5 kg) unterliegen der Kennzeichnungspflicht. Sie erfordert, dass der Eigentümer eines Flugmodells an sichtbarer Stelle seinen Namen und seine Anschrift in dauerhafter und feuerfester Beschriftung an dem Modell anbringen muss.
Im Hinblick auf die zahlreich anmutenden zusätzlich Einschränkungen ist zu bemerken, dass viele der nun ausdrücklich fixierten Verbote oder Erlaubnisvorbehalte schon nach der bisherigen Rechtslage unter Befolgung allgemeiner Vorschriften galten
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Paramedic_LU (30.04.2017)
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„Faszination Fliegen“- die Perfektion in der dritten Dimension. Dieses einmalige Erlebnis wird die Abteilung Segelflug des Aero Club Walldorf e.V. auch in diesem Jahr der Bevölkerung im Rahmen eines ganz besonderen Familienevents präsentieren. Die Besucher erwartet am 26. und 27. August jeweils ab 12:00 Uhr auf dem Flugplatz Walldorf eine Flugsportveranstaltung der Extraklasse. Gezeigt werden einmalige Kunstflüge, Oldtimer, moderne Fluggeräte, Modellflugvorführungen, Fallschirmabsprünge und die Faszination des Luftsports in seinen ganzen Facetten.
Jahr für Jahr geben sich in Walldorf die Größen der deutschen und internationalen Kunstflugszene ihr Stelldichein. So auch Markus Feyerabend mit seinem sehenswerten Motor-Kunstflugprogramm. Der mehrmalige Deutsche Meister im Segelkunstflug aus dem bayerischen Weilheim beweist mit seiner 300 PS starken Extra 300, dass er auch im motorisierten Kunstflug zu den Besten gehört. Mit seinem einzigartiger Flugstil wird er sicherlich auch die Walldorfer Zuschauer begeistern.
Segelkunstflug – lautlos faszinieren, dass ist das Ziel des Segelkunstflugprofis Robin Kemter aus Sinsheim. Gerne möchte er auch in Walldorf sein fliegerisches Können unter Beweis stellen und die Besucher mit seiner polnischen SZD-59 Acro in die einmalige Welt des Segelkunstfluges entführen.
Besonderer Höhepunkt ist am Samstagabend das bereits legendäre Ballonglühen auf den Flugplatz Walldorf. Wenn es die Windverhältnisse zulassen, werden die Ballonteams den Flugtag nach Sonnenuntergang in ein ganz besonderes Licht tauchen und die zahlreichen Zuschauer in ihren Bann ziehen.
An beiden Tagen besteht die Möglichkeit als Passagier zu Gastflügen im Helikopter sowie in Motorflugzeugen rund um Walldorf in die Luft zu gehen. Neben den Rundflügen wird es auf dem Flugplatz Walldorf für die Besucher wieder ein buntes und abwechslungsreiches Rahmenprogramm für Groß und Klein geben. Für das leibliche Wohl ist ebenfalls bestens gesorgt.
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Paramedic_LU (29.09.2017)
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