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A3Q Info

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Registrierungsdatum: 4. Oktober 2007

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Freitag, 19. Oktober 2007, 11:15

Vertragsbedingungen für Leihwagen genau studieren



Wer bei einer Flugreise mobil sein möchte, nimmt sich einen Mietwagen. Damit Rundreise oder Erkundungstouren als schöne Erlebnisse in Erinnerung bleiben, sollte man unbedingt die Vertragsbedingungen lesen und sofort nachfragen, wenn etwas unklar ist. Häufig seien sich die Mieter nicht bewusst, was sie unterschreiben. Deshalb sei es ratsam, den Mietwagen bereits von Deutschland aus zu reservieren, weil hier die Bedingungen und Informationen über den Versicherungsumfang in deutscher Sprache vorliegen.
Ein weiterer Vorteil:
Sollte es tatsächlich zu einem Streitfall kommen, hat man in Deutschland einen Ansprechpartner.

Wer erst im Ausland einen Leihwagen nimmt, sollte bei der Übernahme des Wagens den Vertrag nicht blind unterschreiben:
Der Mietvertrag sollte nicht nur in der Landessprache, sondern zumindest in Englisch verfasst sein.
Die Überprüfung ob die Bedingungen mit dem Angebot in Deutschland übereinstimmen, ist aber auch dann nicht immer einfach, denn die eingeschlossenen Versicherungen tauchen im Vertrag als Abkürzungen auf.
Man sollte also wissen, was sich zum Beispiel unter CDW und LDW - Vollkasko mit unterschiedlichem Selbstbehalt und unterschiedlicher Haftung - verbirgt.

So sieht die gesetzliche Deckung in der Türkei bei Sachschäden nur 5000 Euro vor. Das sei viel zu wenig. Der ADAC rät zur Erweiterung der Deckungssumme dierekt beim Vermieter oder zu einer sogenannten Mallorca-Police. Diese gilt in ganz Europa und deckt Sach- und Personenschäden bis zu 10 Mio. Euro ab. Fernreisenden empfiehlt der ADAC die Traveller-Police mit 500000 Euro Deckungssumme.

Quelle: Rheinpfalz