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A3Q Info

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Dienstag, 27. November 2007, 09:04

Ärger in der Werkstatt vermeiden: Vor Erteilung des Reparaturauftrages vorher klare Absprache treffen


Der ADAC empfiehlt:
Keine Pauschalaufträge erteilen -Kostenlose Schiedsstelle kann Gang zum Richter ersparen

Immer wieder Ärgern sich Autofahrer, weil die Werkstattrechnung höher ausfällt als gedacht. Experten raten deshalb: Wer einem Streit vorbeugen will, sollte mit dem Autohaus klare Absprachen über den Auftragsumfang treffen. Kommt es dennoch zu Problemen, können Schiedsstellen helfen.
Allein die für die Pfalz zuständige Stelle in Kaiserslautern hat im vergangenen Jahr mehr als 240 Streitfälle kostenlos bearbeitet.

Wenn es Streit zwischen Kunde und Werkstatt gibt, liegt dies nach Einschätzung des Fachverbandes Pfälzisches Kraftfahrzeuggewerbe (Kfz-Verband) in den meisten Fällen an Kommunikationsfehlern. Dazu könne es etwa kommen, wenn der Kunde den von der Werkstatt genannten Nettopreis für ein Ersatzteil versehentlich als Endpreis einschliesslich Einbaukosten und Steuern versteht.

Auch über den Umfang der Arbeiten gibt es häufig Streit:
Erteilt ein Kunde pauschal den Auftrag, alles zu machen, damit das Auto die nächste Hauptuntersuchung besteht, darf er sich anschliessend nicht wundern, wenn auch alles gemacht wurde -und die Rechnung dementsprechend hoch ausfällt.
Der ADAC rät daher, keine Pauschalaufträge wie „TÜV-fertigmachen“ oder „Auto urlaubsfit machen“ zu erteilen.
Stattdessen solle zusammen mit dem Meister bei der Annahme präzise festgelegt werden, was am Fahrzeug zu erledigen ist, Aufträge sollten nur schriftlich erteilt werden. Stehen Reparaturarbeiten an, deren Umfang im Voraus nicht klar absehbar sind, empfiehlt der Autoclub die Festlegung einer Kosten-Höchstgrenze, die ohne Zustimmung des Kunden nicht überschritten werden darf. Zur Klärung auftretender Fragen empfiehlt es sich, der Werkstatt eine Telefonnummer zu hinterlassen.

Bei größeren Reparaturen oder Inspektionen sollte immer ein Termin mit dem zuständigen Annahme-Meister vereinbart werden. Zu diesem Termin solle der Kunde etwas Zeit und Geduld mitbringen.
Bei einer Besichtigung des Fahrzeuges könnten sichtbare Schäden gemeinsam festgestellt werden und danach alle durchzuführenden Arbeiten schriftlich festgelegt werden. Von diesem Auftrag sollte sich der Kunde eine Kopie aushändigen lassen.
Sondervereinbarungen wie ein Höchstbetrag für die Rechnung oder Zeitvereinbarungen sind auch auf dem Auftragsformular zu vermerken.
Für eventuell nötige Abweichungen vom Auftrag können vorab Regeln vereinbart werden.
Kunde und Autohaus sollten eine unmissverständliche Absprache treffen. Diese könnte beispielsweise lauten:
- Wenn zusätzliche Arbeiten anfallen, deren Kosten 50 Euro überschreiten, ist der Kunde vorher telefonisch zu benachrichtigen. Mit der Festlegung einer Mindestgrenze von 50 Euro lasse sich vermeiden, dass sich die Werkstatt wegen jeder Kleinigkeit -etwa einer auszutauschenden Sicherung- melden müsse.

Bei auftretenden Streitigkeiten können Kunde und Werkstatt eine kostenlose Schiedsstelle anrufen, und sich damit den Gang zum Gericht sparen. Bundesweit haben diese Stellen im vergangenen Jahr mehr als 14400 Anträge bearbeitet. Dabei ging es in mehr als 3200 Fällen um fehlerhafte Arbeiten und in mehr als 2500 Fällen um nicht in Auftrag gegebene Arbeiten. In etwa 4000 Fällen konnten die Kunden die Rechnung oder deren Höhe nicht verstehen.

Vorraussetzung für ein Anrufen der Schiedsstelle ist, dass die Autowerkstatt der Kfz-Innung angehört. Neben Streitigkeiten um Reparaturaufträge behandelt die Schiedsstelle auch Probleme nach dem Kauf von Gebrauchtwagen. Sie befasst sich nicht mit Fällen, die bereits vor Gericht anhängig sind. Der reguläre Rechtsweg steht jedoch nach wie vor allen Kunden frei, die vor der Schiedsstelle mit ihrem Anliegen gescheitert sind. Allein die für die Pfalz zuständige Schiedsstelle hat im vergangenen Jahr 246 Fälle bearbeitet. Die Vorteile sind der geringere Zeitbedarf gegenüber dem üblichen Rechtsweg und die hochkarätige Besetzung der Schiedskommission. Die in Kaiserslautern arbeitende Kommission setzt sich zusammen aus einem zum Richteramt befähigten Vorsitzenden, einem Vertreter des ADAC sowie je einem Sachverständigen der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), des Technischen Überwachungsvereins (TÜV) und des Kfz-Gewerbes.

Weitere Info:
http://www.kfz-schiedsstelle.de

Schiedsstelle des Kfz-Gewerbes Pfalz
Mannheimer Str.132
67657 Kaiserslautern
Telefon: 0631-3403467

Quelle: Rheinpfalz 26.11.2007