QUELLE: ACE Presseservice
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Hersteller sollen auf möglichen Mehrverbrauch hinweisen
Stuttgart (ACE) 10. April 2013 – Neuwagenkäufer sollten den offiziellen Herstellerangaben zum Kraftstoffverbrauch weiter mit Misstrauen begegnen. Dies rät der ACE Auto Club Europa, der seine Empfehlung mit den Ergebnissen eines eigenen genormten Verbrauchstests begründet. Der Club hat seine neuartige Testreihe unter alltäglichen Verkehrsbedingungen durchgeführt. Von den 91 in diese Prüfung einbezogenen Fahrzeugmodellen lag der im Unterschied zu den Herstellerangaben festgestellte Mehrverbrauch bei 55 Wagen teils deutlich über der Marke von 10 Prozent. Diese Grenze muss laut herrschender Rechtsprechung überschritten werden, wenn der Autokaufvertrag erfolgreich angefochten werden soll. Voraussetzung dafür ist in aller Regel auch das Gutachten eines anerkannten Sachverständigen, der die besagte Verbrauchsdifferenz bestätigen muss. Ein Sprecher des Clubs fügte hinzu: „Unser Test erfüllt zwar nicht die herkömmlichen gutachterlichen Bewertungskriterien, aber wir liefern Hinweise darauf, dass die Verbrauchsdifferenz auch nach Überzeugung eines Gutachters in bestimmten Fällen über den rechtlich fixierten Toleranzkorridor hinaus reichen könnte“.
Der ACE verweist darauf, dass die Brüsseler EU-Kommission beabsichtigt, den seit 1996 geltenden sogenannten „Neuen Europäischen Fahrzyklus“ neu zu konfigurieren. Das im Hinblick auf seine praktische Aussagekraft umstrittene und unter Laborbedingungen auf einem Rollenprüfstand durchgeführte bisherige Verfahren soll demnach künftig so konzipiert werden, dass die ermittelten Werte eher denen des tatsächlichen Kraftstoffverbrauchs im realen Fahrbetrieb entsprechen. Ob es, wie ursprünglich angekündigt, bis 2014 zur Einführung einer neuen genormten Methode bei der herstellerseitigen Ermittlung des Kraftstoffverbrauchs kommt, ist laut ACE noch offen. Bis zu einer Neuregelung sollten Autohersteller ihre Kunden ausdrücklich darauf aufmerksam machen, dass der Wagen mehr Kraftstoff verbrauchen kann, als in der Eigenwerbung behauptet, fordert der ACE. Der Club verweist auf eine entsprechende Verfahrensweise, die zum Zwecke des Verbraucherschutzes jetzt in Großbritannien eingeführt werden soll.
Der ACE gibt Verbrauchern die folgenden Hinweise und Empfehlungen an die Hand:
Die im Auto-Alltag ermittelten oder vom Bordcomputer angezeigten Verbrauchswerte sind leider nicht „gerichtsrelevant“. Wenn Sie den Verdacht haben, dass Ihr Auto zu viel verbraucht, sollten Sie zunächst bei einer längeren Fahrt – beispielsweise bei einem Wochenendausflug – eine Verbrauchsmessung durchführen, die in etwa der Normrunde entspricht, die der ACE praktiziert: mindestens 200 Kilometer ohne viel Stau oder Stop&Go, der Großteil davon möglichst sparsam und vorausschauend auf Landstraßen fahren, auf Autobahnen nicht schneller als 120 km/h. Wichtig: Vorher und nachher wirklich „randvoll“ tanken.
Liegt der dabei ermittelte Verbrauchswert (getankte Liter mal 100 geteilt durch gefahrene Kilometer) deutlich über der EU-Mix-Angabe, ist als erstes die Reklamation bei einer Vertragswerkstatt erforderlich. Normalerweise wird das Fahrzeug sorgfältig gecheckt und gegebenenfalls die Motorelektronik neu eingestellt.
Zeigt diese Nachbesserung keine Wirkung, folgt das Gespräch mit einem Anwalt, um das weitere Vorgehen zu beraten. Ratsam ist in der Regel, ein Gutachten in Auftrag zu geben, das die überhöhten Verbrauchswerte zusätzlich dokumentiert. Empfehlenswert ist hier ein amtlich bestellter und vereidigter Sachverständiger – um Probleme bei der Kostenerstattung durch die Rechtsschutzversicherungen auszuschließen.
Bestätigt das Gutachten die (zu) hohen Verbrauchswerte, sollte man den Händler nochmals mit diesem Ergebnis konfrontieren und zur Nachbesserung beziehungsweise – wenn bereits zwei Versuche erfolglos waren – zur Rückgängigmachung des Kaufvertrages auffordern. Wird dies abgelehnt, wäre eine Klage vor Gericht der nächste Schritt. Im Laufe des Prozesses ist es durchaus möglich, dass das Gericht ein eigens Gutachten in Auftrag gibt.
Rechtsstreitigkeiten über Spritverbrauchswerte sind sehr aufwändig, allein schon aufgrund der zu erwartenden Kosten für Sachverständige. Wer ohne Rechtsschutz klagt, geht also ein hohes Prozess- und Kostenrisiko ein.