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JulianA3

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Donnerstag, 27. April 2006, 13:03

Ihr Recht bei.........Unfallschaden

Rechnet ein unschuldig in einen Unfall verwickelter Autofahrer den Schaden an seinem Auto auf Gutachtenbasis ab, so darf die KFZ-Versicherung des Unfallverursachers die errechneten Reparaturkosten nicht deshalb kürzen, weil in dem Gutachten die Preise für eine Fachwerkstatt berücksichtigt wurden, die Versicherung aber niedrigere Kostenvoranschläge von Werkstätten nachweisen konnte

„Dem Geschädigten kann nicht das Risiko auferlegt werden, dass die alternative Werkstatt genauso kompetent ist wie eine Markenfirma“

(Az.: AG Aachen, 5 C 81/05)
(Rheinpfalz 26.4.06)


Paramedic_LU

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Sonntag, 28. Oktober 2007, 18:11

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Streit um Gutachten

Wie Versicherungen tricksen

Es kracht pro Minute durchschnittlich acht Mal auf deutschen Straßen. Das macht rund zwölf Milliarden Euro Unfallschäden, für die in der Regel Versicherungen aufkommen müssen. Doch etwa 1,3 Millionen Unfallgeschädigte bleiben auf einem Teil der Kosten sitzen.
Manoochehr Milani hat die Tricks der Versicherer zu spüren bekommen. Eine Frau rammte seinen Wagen, die Schuld lag klar bei ihr. Ein unabhängiger Sachverständiger veranschlagte den Schaden an Milanis Wagen auf rund 3.700 Euro. Milani reichte das Gutachten bei der gegnerischen Versicherung ein, wollte das Geld aber ausbezahlt haben, da er den Wagen nicht reparieren, sondern einen Neuen kaufen wollte: Sein gutes Recht.

Doch die HUK Coburg stellt sich plötzlich quer. Sie legt ein Gegengutachten vor, in dem steht, der Arbeitslohn sei zu hoch angesetzt, auch andere Kostenpunkte werden gekürzt. Ergebnis: Milani soll 582 Euro weniger bekommen. Auf unsere Anfrage begründet die HUK Coburg die Streichung unter anderem damit, dass es in den Werkstätten keine einheitlichen Stundenlöhne gibt. Für Milanis Anwältin Daniela Mielchen dagegen steht fest, dass dieses Argument nicht zieht, auch wenn Versicherungen in vielen Fällen darauf zurückgreifen.

Daniela Mielchen, Rechtsanwältin:

"Also die Versicherer werden bei ihren Streichungen immer dreister. Ich bin der Meinung, dass das auch vielfach nicht mehr von unseren Gesetzen gedeckt ist, ganz besonders nicht von unserer Rechtssprechung, unserer BGH-Rechtssprechung. Es wird mittlerweile viel an Positionen herumgestrichen, die einem unschuldig Geschädigten unstreitig zustehen."

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshof ist es nicht zulässig, die regionalen Durchschnittspreise der Werkstätten als Maßstab zu nehmen. Ein Geschädigter darf den Stundenlohn einer Markenwerkstatt veranschlagen, auch wenn diese teurer ist. Nach einem Brief von Milanis Anwältin macht denn auch die HUK einen Rückzieher und zahlt die 582 Euro nach.

Das es sich lohnt, sich zu wehren, hat auch Walli Bednarski erfahren. Sie trifft keine Schuld, als ihr eine Frau von hinten auf den Wagen auffährt. Eigentlich eine klare Angelegenheit - die AXA, die gegnerische
Haftpflichtpflichtversicherung, muss Bednarskis Schaden zahlen. Doch auch hier geht es nicht ohne einen Anwalt.

Daniela Mielchen:

"Frau Bednarski wollte ihr Fahrzeug erst einmal nicht reparieren lassen und hat deshalb auch ein Gutachten eingeholt. Das Gutachten hat sie der Versicherung eingereicht und dort wurden beliebig Lohnkosten, Verbringungskosten, Ersatzteilkosten herausgestrichen, ein paar hundert Euro weniger. Wir haben dann einmal hingeschrieben, dass das selbstverständlich nachgezahlt werden muss, was dann auch passiert ist."

Unser Tipp: Sind Sie bei einem Unfall unschuldig, haben Sie das Recht auf einen Anwalt, den die gegnerische Versicherung zahlt, auf einen unabhängigen Gutachter und auf freie Werkstatt-Wahl. Geben Sie die Schadensabwicklung nie an die gegnerische Versicherung ab. Sollte es zu Streichungen kommen, wenden Sie sich am besten an einen Anwalt, damit Sie auch dass Geld zu bekommen, das Ihnen zusteht

Quelle: Rasthaus
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