Einspruch gegen höhere KFZ-Steuer für Wohnmobile einlegen
Der Bund der Steuerzahler rät Wohnmobilbesitzern, gegen die erhöhten Kraftfahrzeugsteuerbescheide Einspruch wegen verfassungsrechtlicher Bedenken einzulegen.
Für den Einspruch muß unbedingt die Monatsfrist nach Erhalt des geänderten KFZ-Steuerbescheides eingehalten werden.
Gleichzeitig sollte im Hinblick auf ein anhängiges Verfahren vor dem Bundesfinanzhof mit dem Verweis auf das
Aktenzeichen: IX R 26/07
das Ruhen des Verfahrens beantragt werden.
Ein Musterschreiben steht als kostenfreier Download unter
www.steuerzahler-nrw.de/aktionen/wohnmobile
bereit.
Viele Wohnmobilbesitzer haben einen geänderten Kraftfahrzeugsteuer-Bescheid bekommen.
Darin ist die Steuer nicht nur für die Zukunft erhöht worden, sondern auch rückwirkend.
Nach neuerer Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichtes muss im Steuerrecht der Vertrauensschutz verstärkt berücksichtigt werden. Die Konsequenzen der wirtschaftlichen Entscheidung müssen bereits bei der Entscheidung vorhersehbar sein.
Daraus folt, dass der Gesetzgeber Steuerverschärfungen nur für die Zukunft in Kraft treten lassen darf.
In dem Verfahren vor dem Bundesfinanzhof geht es unter anderem um die grundsätzliche Frage, ob die rückwirkende Änderung des KraftStG im Dezember 2006 zum 1.Mai 2005 einen Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot darstellt
Quelle: RHEINPFALZ vom 6.9.2007
Nicht nur wegen rückwirkender Änderungen beim KraftStG sondern auch bei einigen anderen StG laufen Verfahren bis zum Bundesverfassungsgericht. Falls man von sowas betroffen ist (das sind dann allerdings meistens deutlich kompliziertere Situationen und höhere Beträge als bei den genannten Camping Peanuts), muss man immer fristgerecht Widerspruch gegen den Steuerbescheid einlegen, sonst hat man keine Chance mehr.
Der meiste diesbezügliche Blödsinn stammt übrigens noch aus Zeiten des notorisch überforderten Hans Eichel.
Und noch was aktuelles zum Thema KraftStG:
Kfz-Steuerbescheid
Wer einen zu hohen Bescheid bekommen hat, weil die Finanzbehörde Partikelfilter nicht anerkannt hat, bekommt sein Geld nun auch ohne Einspruch zurück. In den vergangenen Monaten hatten zu hohe Steuerbescheide unter Haltern von Dieselfahrzeugen für Unruhe gesorgt.
Nun hat das Kraftfahrtbundesamt angekündigt, die Daten selbstständig zu korrigieren. Auch alte Bescheide sollen nach Auskunft der Finanzbehörden verbessert werden, selbst wenn sie bereits rechtskräftig sind.
Der Automobilclub von Deutschland rät Betroffenen, dennoch vorsorglich Einspruch einzulegen, denn das Kraftfahrtbundesamt ist auf Hinweise der Hersteller angewiesen.
Quelle: FTD