Sie sind nicht angemeldet.

Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: Der Audi A3 3.2 quattro, das größte Audi A3 Forum des 250PS starken Audi A3 VR6 3.2 + S3/RS3. Falls dies Ihr erster Besuch auf dieser Seite ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutzen Sie das Registrierungsformular, um sich zu registrieren oder informieren Sie sich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.

Paramedic_LU

Steuerketten-Querulant

  • »Paramedic_LU« ist männlich
  • »Paramedic_LU« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 47 500

Registrierungsdatum: 21. Mai 2004

Aktuelles Auto: Audi A3 3.2

Postleitzahl: 67459

Wohnort: Böhl-Iggelheim

Danksagungen: 2205 / 1318

  • Nachricht senden

1

Freitag, 21. September 2007, 13:23

Pendler fahren auch ohne Pauschale nicht schlechter



Nach Finanzhof-Urteil: Bei nachträglichem Freibetragsvermerk auf der Lohnsteuerkarte Aufwand und Nutzen bedenken


Der erste Schritt zurück zur alten Entfernungspauschale ist mit der Entscheidung des Bundesfinanzhofes getan worden:
Die Finanzämter sind verpflichtet, auf den Lohnsteuerkarten - auf Antrag - auch insoweit einen Werbungskosten-Freibetrag einzutragen, als er die ersten 20 Kilometer des Weges zur Arbeitsstelle betrifft.

Das Bundesfinanzministerium ist dem inzwischen gefolgt, so dass davon auszugehen ist, dass beim Finanzamt kein Arbeitnehmer, der seinen Freibetrag bisher erst ab 21 Kilometer eingetragen bekommen hat, unverrichteter Dinge nach Hause geschickt wird. Die Frage ist nur: Für wen lohnt sich der Aufwand, der mit einem solchen Antrag verbunden ist?

Der Arbeitnehmer muß beim Finanzamt zunächst Einspruch dagegen einlegen, dass die Steuerbehörde bisher den Antrag verweigert hat. Dies kann - so das Bundesfinanzministerium - der Steuerzahler an Ort und Stelle mündlich tun und zugleich „Antrag auf Aussetzung der Vollziehung“ zu Protokoll geben. Anschliessend wird dann der Freibetrag für die ersten 20km Entfernung eingetragen.

Angenommen, die einfache Strecke von der Wohnung zur Arbeitsstelle beträgt exakt 20 km. Bei 220 Arbeitstagen im Jahr und einem Kilometergeld von 30 cent ergibt das einen Freibetrag von 1320 Euro im Jahr.

Wiederum angenommen, der Steuersatz beträgt 20 (oder 30) Prozent, so ergibt sich daraus bei einem Freibetrag von 1320 Euro eine Steuerersparnis von 264 (396) Euro im Jahr. Das entspricht 22 (33) Euro pro Monat. Ein Steuersatz von 40 Prozent bringt dem ( in diesem Fall sehr gut verdienenden) Arbeitnehmer 528 Euro im Jahr (44 Euro im Monat) mehr aufs Konto. Viele Arbeitnehmer, insbesondere, wenn es sich um Familien handelt, erreichen keinen so hohen Steuersatz.

Dies berücksichtigt, könnten Betroffene schon ins Grübeln kommen, ob sie sich die Mühe machen sollen, dem Finanzamt „Mühe zu machen“. Und dann kommt noch dies hinzu:
Im Steuerbescheid im Jahr 2008 - sollte bis dahin das Bundesverfassungsgericht noch nicht für Klarheit gesorgt haben - dürfen die ersten 20 Kilometer der Arbeitswege nicht berücksichtigt werden; dagegen spricht bisher noch der eindeutige Gesetzeswortlaut. Deshalb müssen die Finanzämter den Steuerbetrag, den der Arbeitnehmer durch den 2007 eingetragenen Freibetrag gespart hat, „nachberechnen“. Dagegen kann der Steuerbürger dann allerdings auch wieder Einspruch einlegen und „Aussetzung der Vollziehung“ beantragen, weil dann ja die „erheblichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit“ der Neuregelung noch nicht ausgeräumt wären.
Aber diesen Weg kann auch derjenige tun, der keinen Freibetrag für die Kilometer 1 bis 20 auf seiner Lohnsteuerkarte hatte und den entsprechenden Steuerbescheid erhält. Wer also auf die aus dem Freibetrag im Jahr 2007 resultierende Steuerersparnis nicht unbedingt angewiesen ist, der wartet ab, wie sich die Dinge entwickeln. Verlieren kann er nichts.

Das Bundesfinanzministerium, das nach wie vor von der Verfassungsmäßigkeit der gekürzten Pendlerpauschale ausgeht, hat darauf aufmerksam gemacht, dass bei dem beschriebenen Verfahren „Aussetzungszinsen“ anfallen, sollten die Verfassungsrichter das Gesetz bestätigen. Sie betragen 6% ab Datum der Antragstellung und beziehen sich auf die unrechtmäßig in Anspruch genommene Steuervergünstigung.

Der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine empfiehlt, den Freibetrag beim Finanzamt zu beantragen. Damit werde ein „wichtiger Beitrag geleistet, die Chance zu erhöhen, dass das Bundesverfassungsgericht bei einer positiven Beurteilung im Sinne der Steuerzahler das Gesetz rückwirkend aufhebt und dem Gesetzgeber keine Übergangszeit einräumt“.

Letzter Termin für die Eintragung ist der 30.November 2007, wenn der Berufspendler in diesem Jahr noch Steuern sparen will.

Quelle: Rheinpfalz 20.9.2007
A3 3.2 quattro mauritiusblau seit 16.9.03
+ AUDI-Werkstuning 8087 seit Juni 2007

[customized] - NWT powered by Custom-Chips (Engineering by Stefan - Powered by Zoran)
VCDS Ross-Tech HEX+CAN USB







Öl-Finder für VW und Audi Fahrzeuge und die Übersicht der derzeit empfehlenswerten Öle und mein Blog Baubericht BK-117 B2 Christoph 53

A3Q Info

Schüler

Beiträge: 94

Registrierungsdatum: 4. Oktober 2007

  • Nachricht senden

2

Dienstag, 6. November 2007, 09:13

Pendlerpauschale: Warten auf Karlsruhe

Die umstrittene Pendlerpauschale wird vorerst nicht geändert. Die Spitzen der großen Koalition verständigten sich am Sonntagabend (4.11.) in Berlin darauf, die jetzige Regelung bis zu einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts beizubehalten.

Die von Teilen der SPD und auch zahlreichen Unions-Politikern geforderte rasche Änderung ist damit vorerst vom Tisch. Sie hatten gefordert, die seit Jahresbeginn geltende Kürzung rückgängig zu machen und die Pendlerpauschale wieder vom 1. Kilometer an zu zahlen.

SPD-Chef Kurt Beck erklärte nach dem knapp vierstündigen Treffen des Koalitionsausschusses im Kanzleramt, es werde keine rasche Neuregelung geben. Bis zu einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts bleibe es bei der geltenden Regelung. Karlruhe wird voraussichtlich im nächsten Jahr über anhängige Klagen entscheiden.

Nach den Worten von CSU-Chef Erwin Huber ist es "der erklärte Wille der Koalitionsspitzen, dass es bei der gegenwärtigen Rechtslage bleibt". Auch solle das vereinbarte Einsparpotenzial realisiert werden. Beck betonte, niemand müsse Sorge haben, dass mögliche spätere Gerichtsentscheidungen zu Nachteilen führten. Die Steuerbescheide würden vorläufig sein. Auch würden Besserstellungen angestrebt. Huber zufolge muss kein Bürger Einsprüche oder Rechtsverfahren betreiben.

SPD-Finanzpolitiker wollen die seit Januar geltende Kürzung der Pendlerpauschale rückgängig machen. Von 2008 an soll sie wieder vom ersten Kilometer an gezahlt werden. Es sollen allerdings nicht mehr 30 Cent je Kilometer angerechnet werden, sondern maximal 20 bis 25. Seit Anfang 2007 erhalten nur Fernpendler die Pauschale vom 21. Kilometer an. Dagegen hatten Bürger geklagt. Einige Finanzgerichte wiesen die Klagen zurück, andere sahen Verfassungsprobleme. In der Union gingen die Meinungen über die Forderung auseinander.

Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) hatte mehrfach klargestellt, dass die Staatskassen weiter um jährlich 2,5 Milliarden Euro entlastet werden müssen. Auch hält er die jetzige Regelung für verfassungskonform. Bei Korrekturen wären Einschnitte für Beschäftigte an anderer Stelle möglich gewesen.

AMS

Paramedic_LU

Steuerketten-Querulant

  • »Paramedic_LU« ist männlich
  • »Paramedic_LU« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 47 500

Registrierungsdatum: 21. Mai 2004

Aktuelles Auto: Audi A3 3.2

Postleitzahl: 67459

Wohnort: Böhl-Iggelheim

Danksagungen: 2205 / 1318

  • Nachricht senden

3

Freitag, 25. April 2008, 18:39

Pendlerpauschale durch Steuermehreinnahmen gegenfinanzieren
Stuttgart (ACE) 25. 04. 2008 - Der ACE Auto Club Europa hat in Anbetracht des extremen Antiegs der Kraftstoffpreise die sofortige Wiedereinführung der vollen Pendlerpauschale gefordert.

Der Aufwand hierfür könne durch die steigenden Einnahmen aus der Mehrwertsteuer gegenfinanziert werden. Der Vorsitzende des ACE , Wolfgang Rose, sagte am Freitag in Stuttgart, Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) habe alleine im vergangenen Jahr aufgrund unverhoffter Steuereinnahmen im Bereich von Energieprodukten so viel Geld eingenommen, «dass er davon locker die notwendigen 2,5 Milliarden Euro zur Wiedereinführung der ungekürzten Pauschale aufbringen könnte».

Viele Arbeitnehmerhaushalte und insbesondere solche, die auf ein Auto angewiesen seien, fühlten sich finanziell in die Enge getrieben, sagte Rose. "Die Leute haben zwar ein Einkommen, aber kein Auskommen mehr". Dem müsse sich eine an sozialen Maßstäben orientierte Politik endlich stellen. "In Berlin duckt man sich aber lieber unter der Springflut der Energiepreise weg". Dagegen würde die ungekürzte Pendlerpauschale wenigstens etwas von den hohen wirtschaftlichen Belastungen nehmen, denen sich Autofahrer derzeit ausgesetzt sehen , meinte Rose .Nach seiner Darstellung gehört der Fiskus neben den Ömultis immer zu den Hauptprofiteuren hoher Kraftstoffpreise. Grund dafür sei die Koppelung der Mehrwertsteuer «an die nach oben schießenden Kraftstoffpreise». Berufspendler seien dadurch stark benachteiligt, da sie oftmals zu der Gruppe der unteren und mittleren Einkommensbezieher zählten.

Laut ACE erzielte der Finanzminister im vergangenen Jahr Einnahmen in Höhe von 35,2 Milliarden Euro aus der Mineralöl- und Mehrwertsteuer.

Quelle: ACE-Pressedienst
A3 3.2 quattro mauritiusblau seit 16.9.03
+ AUDI-Werkstuning 8087 seit Juni 2007

[customized] - NWT powered by Custom-Chips (Engineering by Stefan - Powered by Zoran)
VCDS Ross-Tech HEX+CAN USB







Öl-Finder für VW und Audi Fahrzeuge und die Übersicht der derzeit empfehlenswerten Öle und mein Blog Baubericht BK-117 B2 Christoph 53

Paramedic_LU

Steuerketten-Querulant

  • »Paramedic_LU« ist männlich
  • »Paramedic_LU« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 47 500

Registrierungsdatum: 21. Mai 2004

Aktuelles Auto: Audi A3 3.2

Postleitzahl: 67459

Wohnort: Böhl-Iggelheim

Danksagungen: 2205 / 1318

  • Nachricht senden

4

Donnerstag, 8. Mai 2008, 20:26

Pendlerpauschale: ACE mobilisiert seine Kreisclubs


Stuttgart (ACE) 08. Mai 2008 - Der ACE Auto Club Europa will im Streit um die Wiedereinführung der ungekürzten Pendlerpauschale den Druck auf die schwarz-rote Bundesregierung erhöhen.
ACE-Chef Wolfgang Rose forderte in einem am Donnerstag in Stuttgart veröffentlichten Brief Bundesfinanzminister Peer Steinbrück auch in dessen Eigenschaft als stellvertretender SPD-Vorsitzender auf, sich einer steuerlichen Entlastung der Berufspendler nicht länger zu widersetzen. "Wir werden außerdem jeden einzelnen Abgeordneten der Koalitionsparteien herausfordern, in punkto Pendlerpauschale öffentlich Farbe zu bekennen", sagte Rose. Zu diesem Zweck würden in den nächsten Tagen die mehr als 200 ACE-Kreisclubs auf die Repräsentanten der Unionsparteien und der SPD offensiv zugehen. Die Abgeordneten sollten dann erklären, wie die aufs Auto angewiesenen Berufspendler bei extrem steigenden Kraftstoffpreisen und einer gekürzten Pauschale künftig noch ihre teuren Tankfüllungen finanzieren könnten. Das Ergebnis seiner Initiative will der ACE anschließend veröffentlichen.
Die Wiedereinführung der ungekürzten Pauschale l&a uml;sst sich nach Darstellung des Clubs durch die höheren Einnahmen aus der Mehrwertsteuer auf Benzin und Diesel gegenfinanzieren. Der Fiskus habe in diesem Bereich alleine im vergangenen Jahr aufgrund gestiegener Steuereinnahmen so viel Geld eingenommen, "dass er davon locker die notwendigen 2,5 Milliarden Euro zur Wiedereinführung der ungekürzten Pauschale aufzubringen kann". Viele Arbeitnehmerhaushalte die auf ihr Auto angewiesen seien, fühlten sich seit geraumer Zeit finanziell massiv in die Enge getrieben, sagte Rose. "Die Leute haben zwar ein Einkommen, aber kein Auskommen mehr". Dem müsse sich eine an sozialen Maßstäben orientierte Politik endlich stellen. "In Berlin duckt man sich aber lieber unter der Springflut der Energiepreise weg". Dagegen würde in einem ersten Schritt die ungekürzte Pendlerpauschale wenigstens etwas von den hohen wirtschaftlichen Belastungen nehmen, denen sich Autofahrer derzeit ausgesetzt sehen, meinte Rose. Nach seiner Darstellung gehört der Fiskus neben den Ömultis immer zu den Hauptprofiteuren hoher Kraftstoffpreise.
Geringverdiener bei Wegekosten gleich stellen
Viele Berufspendler seien dadurch stark benachteiligt, da sie oftmals zu den unteren und mittleren Einkommensbeziehern zählten. Für diese Gruppe müsse die Entfernungspauschale mit einem neuen sozialen Akzent versehen werden. "Gut verdienende Pendler profitieren heute von der Pendlerpauschale mehr als andere, weil der Aufwand für die Fahrt zur Arbeit von ihrem Einkommen und nicht von der Steuerschuld abgesetzt wird"; sagte Rose. Das müsse korrigiert werden.

Quelle: Pressedienst ACE
A3 3.2 quattro mauritiusblau seit 16.9.03
+ AUDI-Werkstuning 8087 seit Juni 2007

[customized] - NWT powered by Custom-Chips (Engineering by Stefan - Powered by Zoran)
VCDS Ross-Tech HEX+CAN USB







Öl-Finder für VW und Audi Fahrzeuge und die Übersicht der derzeit empfehlenswerten Öle und mein Blog Baubericht BK-117 B2 Christoph 53