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Monday, 1. December 2008, 15:28

Hast ihr vermutlich aufgelauert. Gebs zu ;)

Paramedic_LU

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Monday, 1. December 2008, 16:10

Huch :-o

Wo hast den gefunden?
In der Gallerie von A3F ???? Shok

Junge is der eingedellt
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Scoty81

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43

Monday, 1. December 2008, 16:22

Ich glaube ich war etwas voreilig. Der hat ein ganz anderes Kennzeichen! :D

Meine Frau sagte meint aber, der Unfallgegner hätte die gleiche Macke gehabt.

Nacher nochmal genauer interviewn, nicht das wir es jetzt auch noch mit Kennzeichendiebstahl zu tun bekommen! :D

Gruß Scoty81
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44

Wednesday, 3. December 2008, 19:02

RE: RE:

Zitat

Original geschrieben von RS3_flo

Zitat

Original geschrieben von Bratschlauch

Genau deswegen IMMER die Polizei holen,ohne gibts bei mir nicht!



dito!

sowas lass ich immer von der polizei aufnehmen und übergeb das meinem anwalt!
der freut sich immer!

;) :D

p.s. hoffe für dich geht es gut aus!




Hm.
Zuerst mal natürlich mein Beileid zum Schaden.
Was aber diese Kommentare angeht, muss ich quasi mal dazwischen.

Einzig die Polizei enscheidet, ob sie was aufnimmt oder nicht. Nicht der Verkehrsteilnehmer.
Die Polizei rufen kann man natürlich immer. Ob die dann was macht, ist ne andere Sache.
Zudem ist es kein Fehler beim Rückwärtsfahren sondern Fehler beim Rangieren.
Und die Schuldfrage klärt die Polizei auch nicht.
Die nehmen nur die Fakten auf. Ausschliesslich sachlich.
Und wenn der Verkehrsverstoß, der zum Unfall geführt hat, verwarnbar ist, also gem. Bundeseinheitlichem Bußgeldkatalog mit bis zu 35 Euro geahndet wird, macht die Polizei, zumindest in S-H, nichts, ausser dafür zu sorgen, dass alle Beteiligten die Personalien der anderen Unfallbeteiligten bekommen, um ihre Schadensansprüche privatrechtlich durchzusetzen.
Vorausgesett, die UnfallURSACHE ist klar und niemand der Beteiligten ist betrunken etc.
Im Gegenteil. Wir haben sogar ein Aufnahmeverbot für diese Art Unfälle.

Grüße

Maddin
Bollerwagen


Bratschlauch

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45

Wednesday, 3. December 2008, 19:08

RE: RE: RE:

Zitat

Original geschrieben von Zipfeklatscher


Die Polizei rufen kann man natürlich immer. Ob die dann was macht, ist ne andere Sache.


Die Polizei muß bei einem Unfall IMMER kommen wenn man sie ruft.Auch wenn es sich nur um einen kleinen Blechschaden handelt.
Wer das hier liest hat Puschen an! :D

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FanbertA3

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46

Wednesday, 3. December 2008, 20:07

Klar wird sie kommen wenn du sie rufst, was andere hat ja auch zipfl nicht gesagt. Nur wird sie eben nicht viel machen wenn keine notwenidkeit für ein einschreiten da ist. Also wieder zusammenpacken und heimfahren ;)

matbold

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47

Wednesday, 3. December 2008, 22:04

In dem Moment, wo die Polizei ausrückt, müssen die auch einen Bericht schreiben, warum. So ist das jedenfalls bei mir in Niedersachsen. Und das bedeutet, sie nehmen den Unfall auf, dazu gehören auch die Zeugenaussagen der Teilnehmer.
Dazu kommt eine eventuelle Verwarnung mit möglichem Bußgeld.
Möglicherweise sogar mit einer Unterschrift, die als Schuldanerkenntnis benutzt werden kann.
Mein gutes Stück:
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48

Donnerstag, 4. Dezember 2008, 11:22

Das is nich ganz richtig.
Klar schreiben die einen Bericht. Quasi einen Tätigkeitsnachweis.
EInsatzbericht heißt das.
Da sind aber keine Daten drin.
Um Personaien festzustellen benötigt die Polizei eine Rechtsgrundlage.
Die gibt es bei der von mir genannten Art Unfall nicht.

Personalienfeststellung zur Gefahrenabwehr wäre das in diesem Fall.
Wenn der von mir genannte Fall zutrifft, dann wäre die Gefahr einzig und allein diese, dass der Unfallgegner (welcher auch immer) seinen Schaden nicht einfordern kann.
Darum sorgt die Plizei dafür, dass die Personalien ausgetauscht werden.
Dadurch ist diese Gefahr nicht mehr vorhanden nd die Rechtsgrundlage fällt weg.

Diese Rechtsgrundlage ist in Schleswig-Holstein im Landesverwaltungsgesetz niedergeschrieben.
Quasi ein Polizeigesetz. Da die Polizei Ländersache ist, kann und wird es sein, dass die Polizei in anderen Bundesländern entsprechend andere Rechtsgrundlagen zur Personalienfeststellung zur Gefahrenabwehr hat und dort demnach die Arbeitsweise anders ist.

Ach ja: Fanbert hat recht. Die Polizei kommt immer, wenn man sie ruft. Und das rufen steht auch jedem frei.
Aber die Maßnahmen entscheidet alleine die Polizei ("ich lasse aufnehmen")
Bollerwagen


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49

Donnerstag, 4. Dezember 2008, 11:28

RE:

Zitat

Original geschrieben von matbold

In dem Moment, wo die Polizei ausrückt, müssen die auch einen Bericht schreiben, warum. So ist das jedenfalls bei mir in Niedersachsen. Und das bedeutet, sie nehmen den Unfall auf, dazu gehören auch die Zeugenaussagen der Teilnehmer.
Dazu kommt eine eventuelle Verwarnung mit möglichem Bußgeld.
Möglicherweise sogar mit einer Unterschrift, die als Schuldanerkenntnis benutzt werden kann.


Hm.
Das ist auch nicht GANZ richtig.
In Deutschland hat jederein Recht auf Rechtsbeistand. Der ist meistens an der Unfallstelle nicht da.
Also sindirgendweche Unterschriften immer anfechtbar.
Hatte nen Schock, hatte Angst etc.
Selbst ne Unterschrift, ich gebe denVerstoß zu, is nich soviel Wert...

Grüße!
Bollerwagen


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50

Donnerstag, 4. Dezember 2008, 13:08

RE: RE:

Zitat

Original geschrieben von Zipfeklatscher

Selbst ne Unterschrift, ich gebe denVerstoß zu, is nich soviel Wert...


Aber natürlich ein guter Angriffspunkt für den Gegner!
*hierkommtbaldwiederderdsgsmileyrein!*

Krally

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Donnerstag, 4. Dezember 2008, 14:35

wie ist de der offizielle stand der dinge??

Scoty81

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Donnerstag, 4. Dezember 2008, 14:42

Wir haben jetzt von beiden Versicherungen den Anhörungsbögen erhalten. Unser Anwalt hat die Schadensanzeige geschrieben und der AXA eine Frist bis zum 10.12.08 gesetzt. Er/Wir fordern 100% Entschädigung, ansonsten werden wir ein Verkehrsanalytisches Gutachten in auftrag geben.

Wir warten nun auf Antwort.

Gruß Scoty81
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Donnerstag, 4. Dezember 2008, 14:47

na dann drück ich mal die daumen, dass alles so läuft, wie du/ihr euch dies vorstellt.

oftmals kommt ja letzlich immer ein vergleich bei raus....und es dauert ewig.

Scoty81

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Donnerstag, 4. Dezember 2008, 14:49

Mein Anwalt mein, dass selbst wenn das Gericht eingeschaltet wird die Sache Anfang März geklärt sein sollte.

Da man den Schaden jetzt nicht ganz so doll sieht stört es mich weniger.

Gruß Scoty81
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Mittwoch, 21. Januar 2009, 15:27

So, hier mal ein Update.

Die gegnerische Versicherung hat heute 50% der Schadenssumme bezahlt. Sie meint da es ein unklarer Fall sei und Aussage gegen Aussage steht sei der Unfallhergang nachträglich nicht nachzuvollziehen.

Ich habe dann meinen Anwalt gefragt was er jetzt für richtig hält und er meinte, da ich ja eine RSV Versicherung habe und diese bereits das Ok zum Prozess gegeben hat sollten wir auf jeden Fall Anklage einreichen. Im schlimmsten Fall kommt dann halt immer noch 50% raus. Er würde jetzt ein Unfallgutachten in Auftrag geben, welches vom Gegner bzw. bei verlorenen Prozess meine RSV zahlen müsste. Laut ihm habe ich also kein Risiko.

Was ich aber überhaupt nicht wusste und auch nachvollziehen kann. Wenn die Gegnerin meine Versicherung verklagt und Recht bekommt, muss meine auch zahlen. Selbst dann, wenn wir ebenfalls vor Gericht gewinnen. Was ist das denn für ein Quatsch?

Dann zahlen beide Versicherer 100%!? Laut Anwalt sind es halt zwei verschiedene Fälle die voneinander unabhängig entschieden werden (können).

Hab dann gerade mit meiner Versicherung gesprochen, diese hat wohl noch nicht gezahlt. Die Gegnerin hat aber auch (noch) keinen Anwalt eingeschaltet. Ich habe jetzt die Hoffnung das sie es auch nicht tun wird, da sie sehr jung ist und vielleicht gar kein Geld bzw. keine RSV für einen Anwalt hat.

Ich gehe aber davon aus, dass wenn meine Versicherung 50% zahlt ich auch in den Prozenten hochgestuft werde, oder?

Soweit der aktuelle Stand.

Gruß Scoty81
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Mittwoch, 21. Januar 2009, 15:59

Du wirst dann hochgestuft, ja :(
Hatte auch mal so ein Fall.

Bin ca 500m vor dem Unfallort von den Straßenbahnschienen auf die Fahrspur gewechselt, weil ich wusste die Straßenbahn hält.
Diese steht an einer Ampel, ich bremse da die Bahn anhält, mir färt einer drauf und behauptet ich hätte ihn geschnitten. Dabei habe ich meilenweit vorher die Fahrbahn gewechselt..... Tja auch 50/50.

Sauerrei hoch 10.

Die andere Frage kann ich dir leider nicht beantworten.

Trotzdem viel Glück.

Scoty81

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Mittwoch, 8. April 2009, 22:04

So, morgen ist es soweit.

13:00 Uhr ist im Amtsgericht Ingolstadt die Gerichtsverhandlung.
Ein gutes Gefühl habe ich leider nicht. Die Gegnerische Partei hat wie zu erwarten mittels Anwalt erklärt das sie die Klage abweisen wollen.

Naja, ich sehe jetzt auch zum erstenmal die Bilder vom Unfallschaden der Gegnerin und die passen meiner Meinung nicht zu unserem Unfall. :(
Es ist nicht wie angenommen die Stossstange im Heckbereich eingedrück, sondern an der Seite. Dies würde eigentlich bedeuten das der TT auch rückwärts fuhr, aber so wie der Schaden aussieht hätten wir mit dem Heck da reingedrückt, unser Schaden ist aber ein seitlicher Streifschaden. Da das Auto nicht rund ist, wie sollen wir dann seitlich eine Delle in den Gegnerischen Wagen gedrückt haben?

Naja, morgen sehen wir weiter. Wie gesagt, ein gutes Gefühl hab ich nicht.

Gruß Scoty81
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Donnerstag, 9. April 2009, 08:34

ich drück die daumen, auch wenn so eine sache im normalfall immer als blöder vergleich endet...

Bratschlauch

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Donnerstag, 9. April 2009, 11:12

*daumendrück*
Halt uns auf dem laufenden.
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Donnerstag, 9. April 2009, 17:22

Hier mal ein Update.

Die Unfallgegnerin hat sich etwas versprochen und nachher musste Sie zugeben, dass sie ohne nach hinten zu schauen rückwärts gefahren ist. Leider hat sich meine Frau auch etwas unter Druck setzen lassen leicht widersprüchliche Aussagen getätigt ob sie beim rückwärtsfahren ebenfalls nach hinten geschaut hat, oder zur Seite.

Es ist nun auf einen Vergleich hinausgelaufen bei dem ich 75% des Schadens inkl. 75% der Wertminderung erhalte. Bedeutet neben den 610€ die ich bereits erhalten habe würde ich nochmals knapp 750€ erhalten.

Der Vergleich muss nun aber ersteinmal von der gegnerischen Versicherung akzeptiert werden. Lehnen diese ab, so muss ein Sachverständiger heran gezogen werden. Dauert dann nochmal mind. 3 Monate. Kommt der ebenfalls zu keinem eindeutigen Ergebnis liegt alles an der Richterin die dann die Zeugenaussage meiner Frau einschätzen muss.

Nun hoffen wir, dass die Versicherung den Vergleich akzeptiert, dann würde ich wenigstens 75% des Schadens ersetzt bekommen und wäre mit einem blauen Auge davon gekommen.
Entscheidet sich bis zum 7.5.09

Viele Grüße

Scoty81
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