Damit die Betriebserlaubnis eines getunten PKW nicht erlischt, müssen Änderungen und Umbauten durch eine Prüforganisation abgenommen werden. Anschliessend ist es meist nötig, bei der Zulassungsstelle die Fahrzeugpapiere aktualisieren zu lassen. Aber auch die Versicherung müsse informiert werden, mahnt die Sachverständigenorganisation GTÜ. Andernfalls drohe Verlust des Versicherungsschutzes. Die Versicherer werteten die Unterlassung der Meldung über bauliche Veränderung am Fahrzeug juristisch als eine „Obliegenheitsverletzung“.
Quelle: ddp