Ein Falschparker, der sein Fahrzeug verkehrsbehindernd abgestellt hat, riskiert neben dem obligatorischen Knöllchen das Abschleppen des Fahrzeuges. Wie verhält es sich aber mit dem Versicherungsschutz, wenn ein anderer Verkehrsteilnehmer das falsch parkende Fahrzeug beschädigt?
In einem solchen Fall trägt der Falschparker laut den ARAG-Experten in Düsseldorf ein Mitverschulden am Unfall. Das gehe aus einer Entscheidung des Landgericht München hervor, die dem Taxifahrer in einem solchen Fall Mitschuld von 25% gegeben hatten.
Er hatte sein Taxi auf einem Bushalteplatz abgestellt, wo es von einem Bus touchiert worden war.
Az.: 19 S 18691/05