Autohändler dürfen in ihren Verträgen Garantieleistungen bei unzureichender Wartung nicht komplett ausschliessen.
Zulässig ist dies nur, wenn diese ursächlich für den Schaden ist, urteilte gestern der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe.
Er verwarf damit die übliche Klausel in Auto-Kaufverträgen, die Garantieleistungen ausschliesst, wenn Käufer die vorgeschriebenen Inspektionen nicht einhalten.
Nach dem Urteil sind uneingeschränkte Klauseln immer unwirksam.
Az.: VIII ZR 251/06
Quelle: Rheinpfalz 18.10.2007