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S3 Sportback AHK??? DRINGEND!!!

  • sst
  • 7. Dezember 2008 um 23:16
  • sst
    Fortgeschrittener
    Beiträge
    173
    • 7. Dezember 2008 um 23:16
    • #1

    Hallo Leute,

    lt. Konfigurator gibts keine Anhängerkupplung für den S3. ;(

    Ich brauch gelegentlich aber eine...müßten doch normalerweise die üblichen verdächtigen NAchrüstsätze passen, oder?

    Wer kann mir dazu was sagen bzgl. TüV, Anhängelast etc???

    Das es evt. Probleme mit der Blende geben könnte ist mir bewußt..aber das wird das kleinere Problem sein...

    Ist wirklich dringend, bin im Moment ohne Auto und brauch wieder eins aber nur mit AHK....

    A4 (B5) 1.8 t bis 12/99, TT (180) bis 09/00, TT (225) bis 07/01, S3 bis 06/02, A4 (B6) 1.8t Avant bis 02/2003, A4 3.0 quattro Lim 6G bis 11/04, Golf V GTI bis 01/06, A3 3.2 SB bis 04/07 und jetzt 227 KW und 430 NM

    • Zitieren
  • somepeer
    Gast
    • 8. Dezember 2008 um 00:37
    • #2

    Hi!
    Die Frage hatte ich mir auch schon gestellt, wenn ich auf nen S3 Sporti umsattel nächsten Sommer muß er auch eine bekommen...

    Soweit ich weiß haben alle 8P und 8PA die Befestigungspunkte ab Werk, so steht es zumindest bei diversen Anbietern für Nachrüstteile im I-Net.
    Zur not würde ich beim Händler nochmal nachfragen.

    Das Problem ist wie du schon schreibst der plastik Unterbau der Heckschürze.

    Ist die vom S3 identisch mit dem S-Line Ex.Pack? Dann muß es eine geben mit Klappe. Wenn nicht ist basteln angesagt...


    MfG

    • Zitieren
  • Krally
    Preisnörgler, Querulant und Threadstörer in einer Person
    Beiträge
    1.466
    • 8. Dezember 2008 um 08:15
    • #3

    beim s3 bzw. s3 sportback gibt es keine "vernünftige" möglichkeit, eine ahk zu verbauen.
    durch die spezielle heckschürze ist dabei kein platz.
    die s3 heckschürze ist im vergleich zum normalen 8p, aber auch dem s-line, viel weiter in richtung tank gezogen.
    wenn man die ausschneiden würde, würde dies ziemlich dürftig aussehen.
    abgesehen davon hat der s3 keinerlei zulassung einer ahk. auch in der ewg übereinstimmenserklärung sind keine daten bzgl. der anhängelast genannt.

    wenn man also eine normale ahk anbauen würde (von der optik mal abgesehen) so wäre eine einzelabnahme mit fahrversuchen etc. angesagt.
    und das wird teuer.
    da würde ich mir lieber mal ein auto mit ahk leihen, als so einen aufwand zu machen.

    • Zitieren
  • sst
    Fortgeschrittener
    Beiträge
    173
    • 8. Dezember 2008 um 18:12
    • #4

    Schiexxe...ich habs geahnt :( .
    Ich habe eine Boot...das will ab und zu ins Wasser, und dafür immer erst ein Auto leihen ist mir zu umständlich...

    A4 (B5) 1.8 t bis 12/99, TT (180) bis 09/00, TT (225) bis 07/01, S3 bis 06/02, A4 (B6) 1.8t Avant bis 02/2003, A4 3.0 quattro Lim 6G bis 11/04, Golf V GTI bis 01/06, A3 3.2 SB bis 04/07 und jetzt 227 KW und 430 NM

    • Zitieren
  • max20100
    Profi
    Beiträge
    1.232
    • 8. Dezember 2008 um 18:46
    • #5

    Na dann kaufste dir halt nen Fiat 500 mit AHK als Zweitwagen. ;)

    • Zitieren

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