Servus,
wie der ein oder andere mitbekommen haben mag, ist mir kurz vor Weihnachten ein Range Rover in meinen parkenden S3 gefahren, der dadurch am Stoßfänger und am Scheinwerfer beschädigt wurde.
Kurz und knapp: Der S3 bekommt einen neuen Stoßfänger inkl. SRA-Abdeckung, Lackierung natürlich, und einen neuen Xenon-Scheinwerfer links (das Kunststoffglas ist leicht verkratzt).
Der Schaden wurde von einem von mir beauftragten Gutachter begutachtet. Bei der Schadenbegutachtung, die hier bei mir zu Hause stattgefunden hat, habe ich mit dem Gutachter sämtliche Details wie (merkantile) Wertminderung, Reparaturdauer etc. besprochen.
Als es um die Reparaturdauer ging, war der Gutachter schon beim Termin etwas komisch. Er meinte, im Grunde müsste die Reparatur innerhalb eines Tages durchgeführt werden, da der S3 noch fahrbereit sei, die neuen Teile vorbestellt werden und auch bereits anhand der bekannten Lacknummer bereits im Vorfeld lackiert werden könnten.
Ich habe ihn dann darauf hingewiesen, daß ich mit dieser Art der Reparatur nicht einverstanden bin, da die Farbe äußerst schwierig zu lackieren ist und es selbst innerhalb eines Lackcodes noch unterschiedliche Farbnuancen gibt, so daß der Lack eben genau auf den S3 abgestimmt wird. Daher möchte ich, daß mein Fahrzeug dem Lackierer während der Lackierzeit zur Verfügung steht, um die Farbe eben genau anzugleichen (habe keine Lust, daß der vordere Stoßfänger an meinem 4 Monate alten S3 nachher einen anderen Farbton hat als der Rest des Fahrzeuges).
Danach muss der Lack trocknen (Empfehlung laut der Audi-Werkstatt und Lackiererei 2 Tage).
Schlussendlich bin ich mit dem Gutachter dann so verblieben, daß die Reparatur so durchgeführt wird, wie ich es vorgeschlagen habe, und im Gutachten dann eine Reparaturdauer - nach Rücksprache mit der Audi-Werkstatt - von 3 Tagen aufgeführt wird.
Vielleicht noch eins vorweg: Mir geht es nicht darum, daß mein S3 möglichst lange in der Werkstatt steht, um eine hohe Nutzungsausfallentschädigung zu erhalten. Wichtig ist mir aber schon, daß der S3 im Rahmen der Möglichkeiten perfekt repariert wird und ich dann auch eine den tatsächlichen Verhältnissen, d.h. dem tatsächlichen Nutzungsausfall (und nicht etwa gem. einem rein fiktiven) entsprechende Entschädigung erhalte.
Kurz und gut: Letzte Tage kam dann das Gutachten per Post an, und der Gutachter hat entgegen unserer Vereinbarung eine Reparaturdauer von 1-2 Tagen angesetzt.
Wenn es sich um einen Gutachter der Gegenseite handeln würde, könnte ich dieses Vorgehen vielleicht noch verstehen (logisch), aber daß der von mir selbst beauftragte (und aus dem Bekanntenkreis empfohlene) Gutachter sich erstens nicht an unsere Vereinbarung hält, zweitens aus welchen Gründen auch immer total "geil" auf eine schnelle Reparaturdurchführung ist ohne Rücksicht darauf, ob mein S3 innerhalb dieser Zeit wirklich angemessen repariert werden kann, kann ich einfach nicht verstehen.
Daraufhin habe ich den Gutachter angeschrieben, auf unsere Vereinbarung und nochmals auf die o.g. technischen Gegebenheiten, die bei der Reparatur zu berücksichtigen sind, hingewiesen und um eine Korrektur des Gutachtens gebeten.
Darauf hat er bis jetzt nur unzureichend reagiert, ein korrigiertes Gutachten liegt mir bis heute auch noch nicht vor.
Mich würden dazu mal Eure Meinungen interessieren: Wie würdet Ihr gegenüber dem Gutachter jetzt vorgehen? Wie sind Eure Erfahrungen bzgl. der Reparaturdauer einer Front inkl. Lackierung? Sind die drei Tage, die Audi ansetzt (inkl. Trocknung des Lackes etc.) Euren Erfahrungen nach realistisch?
Bin derzeit jedenfalls sinksauer, daß ich mich ständig mit solchen Idioten rumschlagen muss, die entweder nichts verstehen, sich nicht an Vereinbarungen halten. unkonzentriert bei der Arbeit sind etc. . So, das musste ich jetzt mal loswerden .
Grüße,
Testsieger