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  3. Audi A3 Tuning

TÜV Einzelabnahme für Rückleuchten

  • freak804
  • 7. März 2009 um 14:04
  • freak804
    Anfänger
    Beiträge
    20
    • 7. März 2009 um 14:04
    • #1

    Hallo.

    Hab vor mir diese Rückleuchten zu kaufen

    Da sie keine ABE besitzen werd ich wohl zu einer Einzelabnahme genötigt werden.
    Wollt mal wissen wie da meine Chancen stehen, was der ganze Spaß kosten wird und ob mir da jmd. helfen kann (zw. Kontakte)???

    Merci scho mal

    //:edit:
    Was ich vllt. noch dazusagen sollte.
    Hierbei handelt es sich um Orginal Audi Leuchten die nur lasiert wurden.

    • Zitieren
  • Bratschlauch
    Erleuchteter
    Reaktionen
    2
    Beiträge
    3.858
    Bilder
    57
    • 7. März 2009 um 14:10
    • #2

    Ich glaube nicht,daß du die eingetragen bekommst,die Leuchten müssen eine gewisse Leuchtkraft besitzen,das dürfte hier schwierig werden.Reflektoren brauchts du dann auch noch.

    Wer das hier liest hat Puschen an! :D

    Mein A6 3.0 TFSI Quattro

    Hubraum ist durch nichts zu ersetzen...außer durch einen Turbo. :D

    • Zitieren
  • somepeer
    Gast
    • 7. März 2009 um 15:36
    • #3

    Hi!
    Ich denke nicht das du die eingetragen bekommst, die sehen sehr dunkel aus.

    Mal ganz davon ab, hast du dir mal gedanken gemacht wenn du damit einen Unfall baust? Der Hintermann der dir drauf gerauscht ist wird behaupten er hätte dein Bremslicht nicht gesehen...Die Polizei wird fragen was das für komische Leuchten sind... Die gegnerische Versicherung wird nichts bezahlen...

    Dann noch ein Personenschaden dazu und du kannst dich gleich eingraben.

    Klar kannst du machen was du willst, soll nur ein kleiner Denkanstoß sein ;).


    MfG

    • Zitieren
  • Grimbold
    Profi
    Beiträge
    718
    • 7. März 2009 um 16:44
    • #4
    Zitat

    Original geschrieben von somepeer


    Mal ganz davon ab, hast du dir mal gedanken gemacht wenn du damit einen Unfall baust? Der Hintermann der dir drauf gerauscht ist wird behaupten er hätte dein Bremslicht nicht gesehen...Die Polizei wird fragen was das für komische Leuchten sind... Die gegnerische Versicherung wird nichts bezahlen...

    Dann noch ein Personenschaden dazu und du kannst dich gleich eingraben.

    Klar kannst du machen was du willst, soll nur ein kleiner Denkanstoß sein ;).


    MfG

    Alles anzeigen


    Darum will er sie ja eintragen lassen.

    Aber ich sehe dafür auch keine chance.

    Wenn Du mit dem Argument kommst das Du eine stärkere Leuchte einbaust wird man mit Überhitzung, Leitungsüberlastung, Brandgefahr etc. kommen und das auch nicht zulassen.

    Ich bin ein Indianer
    http://www.echannoverindians.de


    • Zitieren
  • freak804
    Anfänger
    Beiträge
    20
    • 7. März 2009 um 18:41
    • #5

    hab mir grad den neuen Bußgeldkatalog geholt.
    lt. diesem (neuer Stand) kostet es bloß 20ö

    Lichttechnische Einrichtungen unter Verstoß zum Anbringen anderer als vorgeschriebener oder für zulässig erklärter lichttechnischer Einrichtungen

    § 49a Abs. 1 S.1
    § 69a Abs. 3 Nr. 18

    Regelsatz/Punkte: 20€/-

    • Zitieren
  • FanbertA3
    Gast
    • 7. März 2009 um 18:48
    • #6

    Tja du kannst es ja dann einbauen, sind ja nur 20.- Hoffentlich baust du keinen unfall damit, denn die paar mille an schmerzensgeld und folgekosten darfst dann selber blechen, und das sind schnell mal ein paar mille, die streckt dir wenn du glück hast die versicherung vor, holt sich die maut dann aber wieder von dir zurück.

    • Zitieren

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