Fehlende Fahrpraxis im Großstadtverkehr kann einen so genannten Rotlichtverstoß grundsätzlich nicht entschuldigen
Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Rostock hervor, das die in Köln erscheinende "Monatsschrift für Deutsches Recht" (Ausgabe 21/2003) veröffentlicht hat. Vielmehr handele der Autofahrer auch in diesem Fall grob fahrlässig, so dass die Versicherung leistungsfrei werde, heißt es in dem Urteil (Az.: 6 U 249/01). Das Gericht wies mit seinem Spruch die Klage eines Fahrzeughalters gegen dessen Vollkaskoversicherung ab.
Der Kläger hatte in einer für ihn fremden Großstadt kurz vor einer Kreuzung auf Zuruf seiner Beifahrerin plötzlich die Spur gewechselt, um nach rechts abbiegen zu können. Dabei übersah er die auf "Rot" geschaltete Ampel und kollidierte im Kreuzungsbereich mit einem anderen Wagen. Die Versicherung hielt ihm grobe Fahrlässigkeit vor und weigerte sich, den Schaden des Klägers zu begleichen. Zu Recht, urteilte das OLG Rostock. Gerade die fehlende Fahrpraxis in einer Großstadt hätten den Kläger zu besonderer Aufmerksamkeit und Vorsicht veranlassen müssen.