Auch ein Fahrschüler kann für einen Verkehrsunfall haftbar gemacht werden. Das geht aus einem am Freitag (17.9.) bekannt gewordenen Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz hervor
Nach dem Richterspruch gilt dies jedenfalls dann, wenn der Fahrschüler unter Berücksichtigung seines Ausbildungsstandes und seines Könnens den Unfall "unschwer hätte vermeiden können" (Az.: 12 U 772/02).
Das Gericht gab mit seinem Urteil der Haftungsklage eines Autofahrers gegen einen Fahrschüler statt. Der Schüler hatte sich mit seinem Wagen in der Mitte der Straße eingeordnet und wollte nach links abbiegen. Dies tat er dann auch, obwohl sich im Gegenverkehr das Auto des Klägers mit hoher Geschwindigkeit näherte und der Mann einen Zusammenstoß nicht mehr vermeiden konnte.
Das OLG hielt dem Fahrschüler grobes verkehrswidriges Verhalten vor. Die Richter ließen insbesondere das Argument nicht gelten, der Kläger hätte seine Geschwindigkeit zwangsläufig reduzieren müssen, als er den als Fahrschulfahrzeug gekennzeichneten Wagen erkannt habe. Eine derartige erhöhte Sorgfaltspflicht des Gegenverkehrs gegenüber Fahrschülern bestehe nicht.