Ihr Recht als Autokäufer....
Kann ein Auto nicht mit dem im Verkau´fsprospekt des Herstellers genannten Kraftstoff, sondern nur mit Super oder Super-Plus betankt werden, so kann der Käufer des Wagens den Kauf rückgängig machen.
( Az.: OLG München, 18 U 2176/04)