Beiträge von JulianA3

    Etliche Gemeinden in Deutschland setzen auf den grünen Pfeil an Ampelkreuzungen. Doch nach Beobachtungen des Automobilclubs Kraftfahrerschutz (KS) in München scheinen viele Autofahrer - vor allem in den westlichen Bundesländern - nicht recht zu wissen, wie sie damit umzugehen haben. Das kann zu saftigen Bußgeldern führen.

    Dabei ist es ganz einfach:
    Der grüne Pfeil erlaubt das Rechtsabbiegen auch bei roter Ampel. Doch wer beispielsweise vor dem Rechtsabbiegen nicht anhält, also kurzzeitig völlig zum Stillstand kommt, muß mit 50 Euro Bußgeld rechnen sowie mit 3 Punkten in Flensburg.
    Wer dazu noch den Fahrzeugverkehr gefährdet, zahlt sogar 60 Euro.
    Wer Radfahrer gefährdet, die in der freigegebenen Richtung unterwegs sind, kann sogar mit 75 Euro zur Kasse gebeten werden und ebenfalls mit 3 Punkten in Flensburg belegt werden.
    Seinen Hinweis auf die Verkehrsregeln verbindet der Autoclub mit grundsätzlicher Kritik. Der KS steht der Grünpfeilregelung nach wie vor skeptisch gegenüber, denn immer wieder komme es zu Hupkonzerten, was die Unsicherheit der betroffenen Fahrer noch steigere, so ein KS-Sprecher:
    „ Verkehrsteilnehmer rechnen normalerweise nicht damit, dass trotz roter Ampel Autos rechts einbiegen können. Für Fußgänger entsteht eine neue Gefahr, da auf die grüne Ampel kein Verlass mehr ist, weil Autos um die Ecke gebogen kommen können“.

    Quelle: Rheinpfalz 22.9.2007

    Sind auf dem Tachometer eines in einem EU-Ausland gekauften PKW 307 km registriert, so handelt es sich nicht mehr um einen Neuwagen.
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn eine Überführungsfahrt ausdrücklich vereinbart wurde. Ansonsten ist ein Kilometerstand von bis zu 20 Kilometern akzeptabel.

    Az.: OLG Düsseldorf, 1 U 55/06

    Experten raten: Nach maximal 6 Jahren austauschen

    Wenig genutzte Reifen am Fahrzeug wiegen Autofahrer nach Einschätzung der Sachverständigenorganisation DEKRA nicht selten in falscher Sicherheit.

    Sicherheitsrisiken bestünden vor allem bei Fahrzeugen mit geringer jährlicher Fahrleistung wie Wohnmobilen, Wohnwagen, Anhängern und Cabrios.
    Hier könne eine ausreichende Profiltiefe intakte Reifen vortäuschen, obwohl sie bereits überaltert seien. Nach Dekra-Studien steigt bei Reifen, die älter als 6 Jahre sind, das Ausfallrisiko drastisch an - und damit auch die Gefahr lebensbedrohlicher Reifenplatzer. „Reifen sollten daher spätestens nach sechs Jahren ausgetauscht werden, auch wenn sie noch nicht bis zur Mindestprofiltiefe abgefahren sind“ ,so die DEKRA. Für Gespanne und PKW-Anhänger-Kombinationen, die eine 100km/h-Zulassung nach §18 StVoz besitzen, sei ein Höchstalter von 6 Jahren bei den Anhängerreifen ohnehin gesetzlich vorgeschrieben.

    Ob ein Reifen sein kritisches Alter erreicht hat, können Fahrzeughalter aus der vierstelligen DOT-Nummer erschliessen, die an der Reifenflanke eingeprägt ist.

    Die Nummer 3306 zum Beispiel bedeutet, dass der Reifen in der 33.Kalenderwoche des Jahres 2006 hergestellt wurde.
    Reifen mit 3-stelliger Nummer stammen noch aus den 1990ern Jahren und sollten schleunigst ersetzt werden.

    Gefahr droht auch, wenn an Wohnmobilen, Wohnwagen und Anhängern Reifen mit zu geringer Traglast montiert sind. Hier kann es zu Überhitzungen und Platzern kommen.

    Quelle: Rheinpfalz 22.9.2007

    Die Temperaturen fallen, die Tage werden kürzer, nasses Laub liegt auf der Strasse und dichter Nebel beeinträchtigt die Sicht. Dann blendet noch die tiefstehende Sonne und der Nachtfrost sorgt für glatte Straßen. Der Herbst ist wieder da und mit ihm all die Tücken der Jahreszeit, die nicht nur an die Ausrüstung des Fahrzeugs höhere Ansprüche stellen. Aber Winterreifen und funktionierende Scheinwerfer sind nur die halbe Miete. Wichtig ist, dass man am Lenkrad keine Fehler macht. Wir geben Tipps, wie Sie mit den Gefahren im Herbst am besten zurecht kommt.

    Noch immer sind Millionen Fahrzeuge ohne Anti-Blockier-System unterwegs. Bei einem Bremsmanöver auf nassen und belaubten Straßen brechen sie daher schneller aus. Abhilfe schafft hier die so genannte "Stotterbremsung". Wenn man bemerkt, dass das Heck des Wagens ausbricht, Bremse lösen, Lenkkorrektur, bis das Fahrzeug wieder gerade läuft und dann wieder voll auf die Bremse bis zum Stillstand. Moderne Fahrzeuge sind oft spurstabil, dennoch ist ABS kein Allheilmittel. Denn es kann laut Fahrsicherheitstrainer Werner Rupp bei Fahrzeugen mit ABS unter Umständen zu einem so genannten Spurversatz kommen, wenn der Fahrer hier nicht aktiv auch die Lenkkorrekturen ausführt, um sein Fahrzeug in der Spur zu halten. So landet man auch mit ABS sehr schnell im Gegenverkehr.

    Im Herbst mit seinen schlechten Sichtverhältnissen bei Regen und Nebel muss das Auto absolut in Ordnung sein. Das gilt vor allem für die Beleuchtung, die Reifen und die Scheibenwischer. Kontrolliert werden müssen auch die Wischerblätter, denn auf sie wartet im Herbst Schwerstarbeit. Ist die Gummilippe ausgefranst, müssen neue Wischer her. Die kosten kein Vermögen und schaffen wieder klaren Durchblick. Ebenfalls wichtig sind die Reifen. Haben die alten Winterreifen weniger als vier Millimeter Profil, lohnt sich das Aufziehen nicht mehr.

    "Einäugige" und "Blender" fallen in der dunklen Jahreszeit unangenehm auf. In einem Schaufenster oder einer reflektierenden Fläche lässt sich die Funktion der Glühbirnen schnell und einfach überprüfen. Defekte Birnen sollten umgehend gewechselt werden. Der Berufsverkehr fällt zunehmend in die Dämmerung - gerade jetzt ist sehen und gesehen werden besonders wichtig. Die Polizei kontrolliert im Herbst verstärkt die Beleuchtung - und erteilt für Nachlässigkeiten auch Bußgelder in einer Höhe von bis zu 55 Euro.

    Mit fallenden Temperaturen verschleiert Nebel den Autofahrern im Herbst den Blick. Bei schlechter Sicht gilt: Geschwindigkeit verringern und den Sicherheitsabstand vergrößern. Vor allem auf Autobahnen kann Nebel zur tödlichen Falle werden. Die Geschwindigkeit muss unbedingt den Sichtverhältnissen angepasst werden. Als Orientierung dienen die weißen Begrenzungspfosten. Sie stehen im Abstand von 50 Metern am Fahrbahnrand. Bei nur 50 Metern Sicht gilt beispielsweise maximal Tempo 50 km/h. Auch abseits der Autobahn sollte man im Herbst den Sicherheitsabstand zum Vordermann vergrößern, denn durch Laub oder überfrierende Nässe wird der Anhalteweg in jedem Fall länger. Vorsicht auf Waldstrecken: Beim Bremsen kann sich vor den blockierenden Rädern ein Laubkeil bilden. Die Reifen verlieren den Kontakt zum Asphalt, der Bremsweg wird dadurch enorm in die Länge gezogen. Das kann je nach Fahrgeschwindigkeit ein bis zwei Fahrzeuglängen ausmachen - und entscheidet so im Zweifelsfall darüber, ob man vor oder in einem Lkw zum Stehen kommt.

    Unser Rat: Frischen Sie Ihre Kenntnisse auf, nehmen Sie jetzt an einem Fahrsicherheitstraining teil.


    Quelle:Rasthaus

    Die Klimadiskussion geht auch an den Autokäufern nicht vorbei - und betrifft damit natürlich Handel und Hersteller. Rund 160 Gramm CO2 pro Kilometer bläst ein Auto durchschnittlich in die Atmosphäre. Um bei der verunsicherten Kundschaft zu punkten, tun Hersteller alles, um möglichst gute CO2-Werte zu präsentieren. Dabei kommen zum Beispiel besondere Reifen mit geringem Rollwiderstand zum Einsatz, wie uns ein Insider verrät. Außerdem setze in den Abgastests die Servolenkung später ein und die Klimaanlage könne während des Fahrzyklus nicht betätigt werden.

    Beim Abgastest der GTÜ sollen fünf Autos überprüft werden - keine speziell präparierten Werkswagen, sondern ganz gewöhnliche Pkw, wie sie auf der Straße fahren. Auf dem Rollenprüfstand durchlaufen sie den Neuen Europäischen Fahrzyklus, mit Kaltstartphase, Stadtfahrt und Höchstgeschwindigkeit 120 km/h. Von den insgesamt 2.000 verschiedenen Schadstoffen im Abgas unterliegen nur vier Regelungen der EU. Den höchsten Anteil hat das klimaschädliche Kohlendioxid. Die Emissionen werden in Abgassäcken aufgefangen, ein Computer analysiert dann den CO2-Wert.

    Von unseren Testwagen besteht nur der Chrysler PT Cruiser. Mit 9,2 Litern Verbrauch ist er zwar kein Spargenie, aber die angegebenen Abgaswerte stimmen. Das Werk verspricht 223 Gramm CO2, gemessen wurden 217 Gramm. Alle anderen fallen durch, im Schnitt liegen ihre CO2-Werte 10 Prozent über den Werksangaben. Der kleine Corsa kommt auf 161 Gramm, der Ford Focus auf 164 Gramm, der Mercedes patzt mit 240 Gramm und der Cayenne liegt mit 334 Gramm ebenfalls deutlich über dem Limit.

    Wenn die Normwerte schon so daneben liegen, wie sehen die Werte dann unter realistischeren Bedingungen aus? Die GTÜ testet dafür in der Stadt mit maximal 60 km/h und auf der Autobahn mit einem Spitzentempo von 160 km/h, allerdings ohne Spritfresser wie Klimaanlage oder eingeschaltetem Licht. Statt auf 146 Gramm kommt der Corsa so bereits auf 186 Gramm CO2. Der Ford Focus bläst statt 159 stolze 206 Gramm in die Luft, 30 Prozent mehr. Beim Chrysler PT Cruiser steigen die Abgaswerte auf 243 Gramm und der Mercedes, der statt knapp neun Litern jetzt fast 13 Liter Sprit verbraucht, steigt im CO2-Wert von 212 auf 291 Gramm. Beim Cayenne kommen statt der angegebenen 324 Gramm jetzt 414 Gramm aus dem Auspuff. Der Opel Corsa erreicht 208 Gramm und der Anteil an giftigem Kohlenmonoxid stieg um das Zwanzigfache. Im hohen Geschwindigkeitsbereich stößt der Katalysator an seine Leistungsgrenze, erklärt Herrmann Schenk von der GTÜ.

    Der Verband der Automobilindustrie gibt zu unseren Mess-Werten keinen Kommentar. Schuld sei eben das Testverfahren.

    Thomas Becker, VDA:

    "Das ist auch nicht die Erfindung der Automobilindustrie, sondern eine Vorgabe des Gesetzgebers. Klar ist, wenn Sie einen Vergleich im Zeitablauf haben wollen, wenn Sie sehen wollen, sind die Autos sparsamer geworden oder nicht. Und wenn Sie Fahrzeuge untereinander vergleichen wollen, dann brauchen Sie einen Maßstab, der einmal definiert wird."

    Selbstverständlich braucht man Vergleichswerte, aber wie wertvoll sind die für den Autokäufer, wenn sie mit der Realität nichts zu tun haben? Das zeigt nicht nur unser Test, Autofahrer kennen das Problem aus eigener Erfahrung. Der Verbrauch liegt fast immer deutlich über den Werksangaben. Wer wirklich Sprit und damit CO2 einsparen will, sollte den Fuß vom Gas nehmen, kein unnötiges Gewicht mitschleppen, den Reifendruck auf das zugelassene Maximum erhöhen und regelmäßig die Inspektion wahrnehmen.


    Quelle: Rasthaus

    Aktuelle, interaktive Informationen schnell und einfach auf PDA oder Smartphone - das verspricht der Audi Pocket Guide. Für den Service wurde die AUDI AG jetzt mit zwei renommierten Design-Preisen ausgezeichnet: dem "red dot award: communication design 2007, Kategorie interactive media" und dem "iF communication design award" in der Kategorie "digital media: Interface". Die interaktive Produktbroschüre verbindet Informationen über alle Audi Modelle mit Multimedia-Elementen und stellt sie auf Windows Mobile basierten Endgeräten dar. Eine einfache Aktualisierungsfunktion bringt die Informationen immer auf den neuesten Stand. Videodownloads, Bildergalerien und Themes zum Verschönern des Start-Menüs sowie die Audi Händlersuche ergänzen das Angebot.

    So funktionierts
    http://www.audi.de/audi/de/de2/er…uided_tour.html

    Im Detail
    http://www.audi.de/audi/de/de2/er…cket_guide.html

    Premiere auf der IAA: Der Audi A5 ist nun auch als 1.8 TFSI und 3.2 FSI Handschalter quattro bestellbar. Beeindruckende Durchzugskraft aus nahezu jedem Drehzahlbereich: Der neue, sehr kompakte 1.8 TFSI-Motor leistet 125 kW/170 PS und beschleunigt den Audi A5 in nur 8,4 Sekunden von 0 auf 100 km/h. Dabei ist er mit 7,1 l/100 km Durchschnittsverbrauch vorbildlich effizient. Der Audi 3.2 FSI Handschalter quattro mit 195 kW/265 PS erscheint mit 6-Gang-Schaltgetriebe und Audi valvelift system. In nur 6,1 Sekunden sprintet der kraftvolle Benziner von 0 auf 100 km/h. Die Höchstgeschwindigkeit liegt bei 250 km/h (abgeregelt). Der Audi A5 1.8 TFSI ist ab 32.750 Euro, der Audi A5 3.2 FSI Handschalter quattro ab 44.200 Euro erhältlich.

    Zum Audi A5
    http://www.audi.de/audi/de/de2/neuwagen/a5.html

    Audi A5 Konfigurator
    http://ak4-de.audi.de/entry.do?next=…roup&vc=a5coupe

    Audi-Newsletter 09-2007

    Werfen Sie mit uns einen Blick in die automobile Zukunft. Audi tv zeigt aktuelle Bilder vom Messegelände und bietet spannende Einblicke in die vielen Innovationen der Audi Produkte. Wir blicken hinter die Kulissen des Audi Standes und bringen für Sie das Fahrerlebnis des neuen Audi A4 und des Audi A8 auf den Bildschirm. Schalten Sie ein!

    Audi-Messekalender
    http://www.audi.de/audi/de/de2/er…ive/messen.html


    Audi-TV
    http://tv.audi.de/


    Audi-Newsletter 09-2007

    Keine Kompromisse lautet das Motto des neuen Audi RS 6 Avant. Sein kraftvoller Auftritt spricht eine klare Sprache. Die hochwertige Ausstattung, seine innovative Technologie und herausragende Fahrleistung setzen Maßstäbe. Der Audi RS 6 Avant symbolisiert ein Höchstniveau unter den High-Performance-Fahrzeugen. Die Daten sprechen für sich: V10-Ottomotor mit Benzindirekteinspritzung FSI und Biturbo-Aufladung, 5 Liter Hubraum, 650 Nm Drehmoment bei 1.500 bis 6.250 min/1, 426 kW/580 PS Leistung und in 4,6 Sekunden von 0 auf 100 km/h. Wie alle Audi RS Modelle trägt der Kraftprotz die Gene der erfolgreichen Motorsport-Modelle in sich.

    Infos
    http://www.audi.de/audi/de/de2/neuwagen/a6/rs_6.html

    Bildergallerie
    http://www.audi.de/audi/de/de2/neuwagen/a6/rs_6/galerie.html

    Audi-Newsletter 09-2007

    Entdecken Sie seinen Charakter. Nehmen Sie Platz und genießen Sie den großzügigen Innenraum des neuen Audi A4! Mit noch mehr Dynamik und fünf neuen Motoren geht der neue Audi A4 an den Start. Das spannungsreiche Design betont den sportlichen Charakter der Mittelklasse-Limousine. Radstand und Motorhaube wurden bei der jüngsten Generation sportlich verlängert, der Überhang deutlich gekürzt. Komplett neu konzipiert tritt das mit zahlreichen Aluminium-Komponenten gebaute Fahrwerk an. Die Leistungsspanne der angebotenen Motoren reicht von 105 kW/143 PS bis 195 kW/265 PS. Für die Kraftübertragung steht wahlweise ein Sechsganggetriebe, die stufenlose multitronic sowie ein Front- oder quattro-Antrieb bereit. Eine umfangreiche Serienausstattung und die drei neuen Ausstattungslinien stehen zur Wahl: Attraction als hochwertige Basis, Ambition für sportliche Fahrer und Ambiente für den komfortorientierten Anspruch. Der neue Audi A4 geht Ende 2007 in den Handel.

    http://www.audi.de/audi/de/de2/ne…ue_Audi_A4.html

    Audi-Newsletter 09-2007

    Brechen zwei Pferde Nachts aus der Weide aus und laufen auf eine Strasse, wo sie mit einem PKW kollidieren, so hat der Pferdebesitzer 80% des Schadens zu tragen, da sich eine „durch die Unberechenbarkeit tierischen Verhaltens hervorgerufene Gefährdung verwirklicht hat.

    Der Autofahrer wurde mit 20% Mitverschulden belastet, weil er Nachts nur so schnell fahren dürfe, wie es seiner Sichtweite entsprach.

    Az.: LG Verden, 4 O 361/06

    Rundfunkgebühren sind Fernseh- und Radionutzern oft ein Ärgernis. Und mancher hat mit der GEZ schon sein blaues Wunder erlebt. Auskünfte zu den wichtigsten Fragen zu Rechten und Pflichten des Rundfunkteilnehmers.

    Welche Geräte muß ich bei der GEZ anmelden?
    Gezahlt werden muß für alle Geräte, mit denen Radio- oder Fernsehprogramme empfangen werden können. Ausserdem unterliegen grundsätzlich „neuartige Rundfunkgeräte“ (PC mit Radio oder TV-Karte, onlinefähige PC, Handys, Laptops etc.) der Gebührenpflicht. In Privathaushalten fallen sie aber regelmäßig in die Kategorie kostenfreie „Zweitgeräte“ .

    Wie hoch ist die Gebühr?
    Die monatlichen Gebühren betragen für einen Fernseher 17,03.- Euro und für ein Radio 5,52.- Euro. Das Paket (Radio + Fernseher + „neuartiges Rundfunkgerät“) kostet ebenfalls 17,03.- Euro.

    Muß ich ein Gerät im dienstlich genutzten Auto extra anmelden?
    JA. Diese Geräte müssen angemeldet werden, weil sie nicht zu den ausschliesslich privat genutzten Rundfunkgeräten gehören. Das bedeutet, dass zwei Gebühren fällig werden können (bsp 17,03.- Euro für den Fernseher und das Radio in der Wohnung plus 5,52.- Euro für das dienstliche Autoradio.)

    Kann ich bestraft werden, wenn ich keine Gebühren zahle?
    JA. Laut Rundfunkgebührenstaatsvertrag müssen „Beginn und Ende des Bereithaltens zum Empfang unverzüglich angezeigt werden“. Wer das vorsätzlich oder fahrlässig unterlässt und sich nicht binnen eines Monats (an-)meldet, der begeht eine Ordnungswidrigkeit, die eine Geldbuße von bis zu 1000 Euro bringen kann. Die Gebühren müssen nachgezahlt werden. Dem, der sich weigert, droht ebenfalls ein Ordnungswidrigkeitenverfahren.

    Darf die GEZ bei mir nach unangemeldeten Geräten suchen?
    NEIN: Besteht nach dem „Besuch“ eines GEZ-Vertreters „der begründete Verdacht, dass der Teilnehmer ein Gerät verschweigt“ , so kann die GEZ den Säumigen „zwangsanmelden“.
    Dagegen kann Widerspruch eingelegt werden und gegebenenfalls vor Gericht gezogen werden.Dann ist es eine Sache des Beweises. Die GEZ bestätigt, sie „suche“ nicht nach nichtangemeldeten Geräten.

    Müssen im Haushalt lebende Kinder ihren Fernseher extra anmelden?
    NEIN: Vorraussetzung dafür ist allerdings, dass die Eltern bereits Rundfunkgeräte angemeldet haben und die Kinder noch kein eigenes Einkommen (Bafög und Ausbildungsvergütung zählen als Einkommen) haben, das ihren Sozialhilferegelsatz (278 Euro monatlich) übersteigt.

    Müssen bei unverheirateten Paaren beide extra zahlen?
    In einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sind für die gemeinsam genutzten Geräte ebenfalls nur für ein Radio und oder ein TV-Gerät zu zahlen. Für den Partner, der für die gemeinsam genutzten Geräte Gebühren zahlt, gelten seine weiteren Geräte in der Wohnung und/oder im KFZ als gebührenfreie Zweitgeräte. Der andere Partner muss seine weiteren Geräte in der Wohnung (z Bsp Arbeitszimmer) oder in einem auf ihn zugelassenen Kraftfahrzeug selbst anmelden und bezahlen.

    Wann verjähren Rundfunkgebühren?
    Grundsätzlich verjährt der Anspruch der Landesrundfunkanstalt auf Rundfunkgebühren in drei Jahren. Die vom Bürger gegebenenfalls erhobene „Einrede der Verjährung“ greift jedoch dann nicht durch, wenn fahrlässig oder vorsätzlich Rundfunkgebühren nicht gezahlt werden, das heißt, wenn er durch die Berufung auf die Verjährung Vorteile aus eigenem unrechtmäßigem Verhalten erlangen würde. In diesen Fällen besteht die gesetzliche Möglichkeit für die GEZ, die Rundfunkgebühren im Rahmen der Höchstfrist von 10Jahren nachzufordern.

    Wer kann sich von der Gebühr befreien lassen?
    - Empfänger von Sozialhilfe
    - Empfänger von Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II ( Hartz IV ).
    - Empfänger von Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, die nicht bei den Eltern leben
    - Empfänger von Berufsausbildungsbeihilfe, die nicht bei den Eltern leben
    - Blinde oder nicht vorübergehend wesentlich sehbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von 60 Prozent allein wegen der Sehbehinderung
    - Hörgeschädigte Menschen, die gehörlos sind oder denen eine ausreichende Verständigung über das Gehör auch mit Hörhilfen nicht möglich ist
    - Behinderte Menschen, deren Grad der Behinderung nicht nur vorübergehend wenigstens 80 Grad beträgt und die wegen ihres Leidens an öffentlichen Veranstaltungen ständig nicht teilnehmen können.

    Der Antrag geht an die

    GEZ
    50656 Köln

    Das Antragformular gibt es bei der Gemeinde-, Stadt-, oder Kreisverwaltung oder ist online abrufbar.


    Kann ich mich bei der GEZ abmelden, wenn ich
    a) keinen Fernseher mehr habe oder
    b) b) einen längeren Urlaub mache ?

    a) JA. Die Abmeldung wirkt vom Nachfolgemonat der Abmeldung an. BSP:
    Abgabe des Gerätes im September, ab Oktober ist der Teilnehmer befreit. Stehen noch bereits gezahlte Monatsbeiträge aus, so werden sie erstattet

    b) NEIN. Allein die Abwesenheit wegen Urlaubs oder Auslandsaufenthalts beendet nicht „das Bereithalten“ der Rundfunkempfangsgeräte. Das Gesetz macht die Gebührenpflicht nicht vom tatsächlichen Gebrauch der Geräte abhängig, so dass nur dann abgemeldet werden kann, wenn während der Abwesenheit die Rundfunkgeräte nicht „zum Empfang bereitgehalten“ werden.

    Muß ich den Zweitfernseher in der Ferienwohnung extra anmelden?
    JA: Für Geräte in einer Zweitwohnung ( Ferienwohnung, Wochenendhaus, Wohnwagen und stationär aufgestellten Wohnmobilen, Gartenlauben) besteht eine zusätzliche Gebührenpflicht. Dies gilt unabhängig von den zu Hause bereits angemeldeten Geräten.

    Muß ich mein Navigationsgerät anmelden?
    JA, aber nur dann, wenn es ein mit einem Rundfunkempfangsteil oder mit einem Internetzugang ausgestattet ist. Navigationsgeräte mit einem Radioempfangsteil in ausschliesslich privat genutzten Fahrzeugen sind gebührenfreie Zweitgeräte, wenn derjenige, auf den das Kraftfahrzeug angemeldet ist, bereits für den Privathaushalt ein Radio angemeldet hat.

    Diese Regelung gilt ebenfalls für Navigationsgeräte mit einem Fernsehempfangsteil, wenn bereits ein Fernsehgerät angemeldet ist. Navigationsgeräte mit einem Internetzugang sind nicht gebührenpflichtig, wenn bereits herkömmliche Rundfunkgeräte angemeldet sind.


    Quelle: Rheinpfalz vom 11.9.2007

    Schrittempo, also höchstens 7km/h, dürfen Autos, Motor- und Fahrräder in so genannten Spielstrassen fahren.
    Nach Beobachtungen des Automobilclubs Kraftfahrer-Schutz (KS) verhalten sich aber viele Verkehrsteilnehmer falsch.
    „In solchen verkehrsberuhigten Zonen dürfen sich Fußgänger und besonders Kinder ungefährdet auf der Strasse aufhalten. Sie können die Fahrbahn in voller Breite nutzen, Fahrzeuge dürfen Füßgänger nicht behindern und müssen notfalls warten, sonst droht ein Bußgeld“
    Petra Schmucker, Juristin des Automobilclubs AvD, erläutert die Folgen zu flotter Fahrt:
    „In Spielstrassen gelten dieselben Regeln wie auf anderen Strassen innerorts. Bereits bei einer Tempoüberschreitung von mehr als 30km/h droht nach dem Bußgeldkatalog ein Fahrverbot“

    Wer statt des erlaubten Tempos von 7km/h mit Tempo 30 unterwegs ist, muss mit 50 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen.
    „ Im Zweifel“, rät die Rechtsanwältin „runter vom Tempo, denn nicht jeder Tacho zeigt so niedrige Geschwindigkeiten an.“
    Eine blaue Tafel mit Kindern, Auto und Haus markiert Anfang und Ende des Bereiches, in dem Kinder und Fußgänger absolute Vorfahrt haben.
    Sie dürfen ihrerseits die Autofahrer nicht unnötig behindern. Parken ist in Spielstrassen nur auf gekennzeichneten Flächen zulässig.
    Ein- und Aussteigen, Be- und Entladen ist erlaubt.

    Quelle: Rheinpfalz vom 11.9.2007

    Kennt wer diesen Film schon?

    Da wird gezeigt wie ein A3 Sportback produziert wird.

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    Gibt es sowas auch vom A6 ?

    Abzocker Abschlepper

    Wie man sich wehrt, wenn das Auto am Haken ist

    Sie kommen mit Einbruch der Dunkelheit, geben sich unauffällig und ihren Adleraugen entgeht kein Sünder. Fahndungstrupps, die Falschparker aufspüren, werden überwiegend im Auftrag von Handelsketten, Supermärkten oder Behörden aktiv. Deren Parkflächen werden in Anbetracht des mangelhaften Angebots an Parkraum von Fremdparkern missbraucht. Und für die kann dieser Spaß teuer werden:

    Widerrechtlich auf einem Privatgrundstück sollen auch Rolf und Heidi Eppinger geparkt haben. Eigentlich wollten sie nur kurz ins Fitnessstudio, dann zum Einkaufen in den Edeka daneben. Doch weil vor dem Fitnessstudio keine Plätze frei waren, parkten sie gleich bei dem Markt. Das wird schon kein Problem sein, dachten sie. Schließlich gab es dort genügend Platz. Doch als sie nach dem Training wieder kommen, ist ihr Auto weg. Zuerst gehen die beiden von einem Diebstahl aus, doch schnell spricht sie ein Mann an: Der Wagen sei abgeschleppt, und ohne Herausgabe der Personalien erfahren die Besitzer nicht, wo er jetzt steht.

    Ein paar hundert Meter weiter finden die Eppingers ihr Auto wieder, einfach am Straßenrand abgestellt. Hinter dem Scheibenwischer befindet sich die Rechnung. Fast 260,- Euro werden verlangt: Abschleppkosten inklusive Samstags- und Nachtzuschlag.

    Rolf Eppinger:

    "Ich finde das sehr überteuert, für das, dass das Auto nur um die Kurve rumgeschleppt worden ist. 260 Euro ist zu viel. Und es ist auch noch ein Nacht- beziehungsweise Samstagszuschlag ausgewiesen, der vormittags um 11.00 Uhr nicht nachvollziehbar ist."

    Absender der Rechnung ist die Münchner Firma Schlepp-Co. "Wir machen Platz da!" - so der Werbeslogan. Seit wenigen Wochen nennt sich das Unternehmen nun Parkräume KG. Der Service: Unliebsame Fremdparker zu entfernen. Die Kunden sind Supermärkte, Krankenhäuser, Geschäftsleute, und zwar bundesweit.

    Susanne Sabielny, ADAC-Juristin:

    "Normalerweise ist es so, dass der Nutzungsberechtigte, also der Parkplatzinhaber, natürlich ein Interesse hat, dass sein Parkplatz frei ist. Dass wirklich nur Kunden parken. Und wenn Leute dort parken, die dort eigentlich nicht parken dürfen, dann hat er eigentlich ein Recht, dass er die Fahrzeuge zur Not eben auch abschleppen lässt, aber er macht das ja nicht selbst, sondern er schaltet eine Firma ein, und das Ganze ist rechtlich sehr schwierig und unserer Auffassung nach eigentlich nicht gerechtfertigt."

    Geschäftszweck dieser Firmen ist, an Fremdparkern Geld zu verdienen. Zahlen müssen die Abgeschleppten. Immerhin könnte das zu Übereifer verleiten. Auch Pia Holzmann hat es vor wenigen Wochen erwischt. Kurz vor Ladenschluss ging sie noch schnell zum Einkaufen. Als sie zurückkehrte, sprang ihr Auto nicht mehr an.

    Pia Holzmann:

    "Ich hab den Zettel an das Auto gehängt, dass ich es am nächsten Tag hol, weil es nicht mehr angesprungen ist. Bin am nächsten Tag gegen Mittag hin. Dann war das Auto weg. Ich hab den Abschleppwagen noch fahren sehen. Und hab mir gedacht, oh Gott, meins ist wahrscheinlich jetzt auch abgeschleppt."

    Auch ihr Wagen steht danach nur ein paar Straßen entfernt. Durch Zufall findet ihn Pia Holzmann wieder - natürlich mit einer saftigen Rechnung. 260 Euro soll sie zahlen. Dabei sind für das Abschleppen eigentlich 190 Euro ortsüblich. Beim ADAC häufen sich inzwischen die Beschwerden. Gegen die Firma Schlepp-Co beziehungsweise Parkräume KG will der Automobilclub jetzt einen Musterprozess führen.

    Susanne Sabielny:

    "Zum einen kann man die Rechnung an sich überprüfen und somit angreifen, weil pauschal irgendwas abgerechnet wird. Da ist die Frage, wo ist die Grenze, 300 Euro, 400 Euro, und das scheint uns auch zu pauschal. Das nächste, was wir angreifen ist, dass jede Abschleppmaßnahme auf ihre Notwendigkeit, auf ihre Verhältnismäßigkeit überprüft werden muss, und da stellt sich die Frage in dem Fall von Schlepp-Co, am Supermarkt zum Beispiel, gegen 22.00 Uhr, ist es denn wirklich notwendig, da noch abschleppen zu lassen."

    Viele Kunden zahlen, weil sie keinen Ärger bekommen wollen. Der Ratschlag des ADAC: die Rechnung vorher überprüfen lassen, etwa von einem Anwalt oder einem Automobilclub. Auch Pia Holzmann hat sich an einen Anwalt gewandt. Der widerspricht der Rechnung, denn ob die Abschleppmaßnahme bei ihr tatsächlich notwendig war, ist fraglich.

    Pia Holzmann:

    "Ich hab auch nachts kein einziges Schild gesehen, dass man da nicht stehen darf, und da kommt man dann auch nicht auf die Idee, dass man da abgeschleppt wird, vor allem, wenn ich einen Zettel hinhänge, dass ich das Auto am nächsten Tag wieder hole. Also für mich war das was Neues."

    Bis jetzt hat sich das Unternehmen noch nicht wieder bei Pia Holzmann gemeldet. Doch eines steht für sie fest: Zahlen wird sie auf keinen Fall.

    QUELLE: Rasthaus

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    Bekam auch einen Brief von AUDI

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