Die Pressekonferenz von Audi im Video
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Ob Brackeler Straße in Dortmund oder Gladbecker Straße in Essen - in NRW gibt es diverse Strecken, an denen regelmäßig die Grenzwerte für Feinstaub überschritten werden. Im Kampf gegen die gesundheitsschädlichen Partikel planen NRW-Städte nun Umweltzonen. Vielen Autos droht Fahrverbot.
Diesel ohne Rußfilter, Benziner ohne Katalysator und mit geregeltem Kat der ersten Generation sollen aus den Innenstädten verschwinden. In vielen Großstädten Nordrhein-Westfalens gibt es Pläne, wie die Grenzwerte für Feinstaub künftig eingehalten werden können. So gilt in der Kölner City ab dem 1.1.2008: Zufahrt für Autos der Schadstoffgruppe eins verboten! Wer in die City will, kann das nur, wenn sein Wagen eine rote, gelbe oder grüne Plakette an der Windschutzscheibe kleben hat, die alle auf umweltfreundlichere Schadstoffgruppen hinweisen.
Plaketten nur einmal beschaffen
Wo sich der Autofahrer diese Plaketten besorgen kann und wie viel sie kosten werden, gehört zu den vielen Detailfragen, die noch nicht geklärt sind. Sicher ist: "Man muss sich die Plaketten nur ein Mal beschaffen, denn sie gilt für die gesamte Lebensdauer des Autos", erklärt Ludwig Ahrenz vom Umweltdezernat. Und wer gegen die neuen Regeln verstößt und von der Polizei oder der Politesse erwischt wird, ist um 40 Euro ärmer und einen Punkt in Flensburg reicher. Experten schätzen, dass viele Autos von dem Fahrverbot in der Umweltzone betroffen sind. In Köln will man noch keine Zahlen nennen. In anderen Städten redet man von zehn bis 20 Prozent.
Städteübergreifende Umweltzone
Ähnliche Pläne wie in Köln gibt es auch in Düsseldorf. Und im Ruhrgebiet, dem europaweiten Hotspot für dicke Luft, soll sogar eine großflächige, städteübergreifende Umweltzone entstehen, in die nicht jedes Auto darf. "Ein Flickenteppich von Insel-Lösungen würde nicht angemessen sein, um das Feinstaub-Problem zu lösen", erklärte ein Sprecher des NRW-Umweltministeriums. Lokale Maßnahmen, wie stark belastete Strecken zu reinigen, kurzfristig zu sperren oder Lkw umzuleiten, haben vielerorts bislang nicht dazu beigetragen, die seit 2005 gültige EU-Auflage zu erfüllen. Danach darf jährlich höchstens 35 Mal der Grenzwert für Feinstaub-Partikel überschritten werden. Aber bereits bis Ende September 2006 waren solche Überschreitungen an 14 Messstationen in NRW häufiger vorgekommen als für das ganze Jahr erlaubt.
Erklärtes Ziel: Autos zu modernisieren
Die nordrhein-westfälische Landesregierung ist verpflichtet, die EU-Richtlinie umzusetzen. Deshalb veranlasste sie die zuständigen Bezirksregierungen, für das gesamte Ruhrgebiet einen Luftreinhalteplan zu entwickeln. Zugleich gab sie eine Studie zur Frage in Auftrag, wie der Plan in die Praxis umsetzbar ist. Ein Eckpfeiler sei beispielsweise die Umweltzone, ein weiterer ein Routen- und ein Nahverkehrskonzept, erklärt Wolfgang Beckröge, der beim Regionalverband Ruhr die Machbarkeitsstudie betreut. "Wir wollen nicht erreichen, dass Autos stillgelegt werden", beteuert er. Es gehe vielmehr darum, die betroffenen Fahrzeuge zu modernisieren. "Es ist ein Skandal, dass 2005 kein einziger deutscher Pkw einen Filter hatte", klagt Ludwig Ahrenz. Gesetzliche Vorgaben für die Autoindustrie zu erlassen, habe die EU leider verpasst. "Wäre das anders, könnten wir uns die Umweltzonen sparen."
Umweltdezernenten in einigen Städten ärgern sich auch darüber, dass bis 2005 eine konsequente Umsetzung der EU-Auflage weitgehend fehlte - obwohl sie schon 1999 erlassen wurde. "Die Zeit, die mancherorts vergeudet wird, fehlt den Bürgern, um sich auf die Änderungen vorzubereiten und nachzurüsten", meint ein Mitarbeiter der Stadt Dortmund.
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Quelle: WDR
Nordrhein-westfälische Autofahrer können sich ja noch Zeit lassen beim Kauf der neuen Umweltplaketten. Wer allerdings Richtung Süddeutschland unterwegs ist, muss schon genauer hinsehen. Einige Großstädte sind dort Vorreiter bei der Einführung von Umweltzonen. So gilt in fünf Gemeinden im Regierungsbezirk Stuttgart vom ersten Juli 2007 an die Plakettenpflicht, und zwar auch für Durchreisende. München zieht mit den Umweltzonen nach, allerdings erst im Oktober. Die Nachfrage nach den Schadstoffplaketten ist schon jetzt enorm. Nach Angaben des Zentralverbands des deutschen KFZ-Gewerbes sind inzwischen vier Millionen Aufkleber verkauft worden.
Welche Plakette für welches Auto?
Gleich reihenweise überschritten in den letzten Jahren auch NRW-Kommunen die zulässigen Feinstaubhöchstwerte. Aber nur eine Kommune in Nordrhein-Westfalen hat bisher reagiert Gegenmaßnahmen entwickelt: Köln! Ab 1. Januar 2008 wird eine sogenannte „Umweltzone“ eingerichtet. Sie erstreckt sich vom Kölner Süden bis zum Norden fast bis nach Leverkusen - auf beiden Rheinseiten. Plaketten kennzeichnen die Autos, die in der Sperrzone fahren dürfen. Sie müssen gut sichtbar an der Windschutzscheibe angebracht werden. Sowohl Polizei als auch Ordnungsamt sind für die Kontrollen zuständig. Wer ohne Plakette erwischt wird, muss 40 Euro Bußgeld zahlen und bekommt einen Punkt in Flensburg.
Die Plaketten gibt es in drei verschiedenen Farben. Welche Plakette man erhält, hängt von der Menge der Abgase ab. Kurzfristig, ab Januar 2008, muss jeder die rote Plakette haben. Das entspricht sowohl für Benziner als auch für Diesel mindestens der Euronorm 2. Doch schon mittelfristig, ab 2010, benötigt jeder die gelbe Plakette, die mindestens Euronorm 3 erfordert. Und langfristig soll der Sperrbezirk nur noch mit der grünen Plakette befahrbar sein. Sie bekommen unter anderem Dieselfahrer, die mit einem Russpartikelfilter unterwegs sind.
Aber auch diejenigen, die mit ihrem Diesel oder Benziner jetzt noch nicht die Euro-2-Norm erfüllen, haben eine Chance, auch im kommenden Jahr in die Sperrzone fahren zu dürfen: mit Hilfe einer Nachrüstung! Benziner lassen sich durch einen sogenannten Kaltlaufregler aufmöbeln, entsprechen so der Euronorm 2 und erhalten die begehrte Plakette. Diesel ohne KAT lassen sich ebenso nachrüsten wie Russpartikelfilter. Die Kosten für die Umrüstung bekommt man durch steuerliche Vergünstigungen schon in wenigen Jahren wieder rein, je nach Hubraum, Art des Motors und Aufwendigkeit der Nachrüstung. Ob sich der „Eingriff“ auch finanziell lohnt, hängt somit nicht nur von der Art des Nachrüstsatzes ab, sondern auch davon, wie lange man seinen Wagen noch fahren will.
Oldtimerfahrer, die aus technischen Gründen nicht nachrüsten können, müssen dennoch nicht um ihre automobile Freiheit bangen. Aller Wahrscheinlichkeit nach wird noch im Frühjahr entschieden, dass Oldtimerfahrer eine Sondergenehmigung erhalten und auch ohne Plakette in die Umweltzonen fahren dürfen. Die Kölner Plaketten, so sieht es der Deutsche Städtetag vor, werden natürlich nicht nur in Köln, sondern in allen deutschen Kommunen gültig sein.
Wer unbemerkt einen Unfall verursacht und danach weiterfährt, darf künftig nicht mehr wegen Fahrerflucht bestraft werden. Mit dieser Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht (BVG) in Karlsruhe die Strafbarkeit des unerlaubten Entfernens vom Unfallort eingeschränkt. In der gängigen Rechtsprechung durch den Bundesgerichtshof sahen die Verfassungsrichter eine unzulässige Ausdehnung des entsprechenden Paragrafen 142 Strafgesetzbuch.
Damit gab das Bundesverfassungsgericht einem Autofahrer Recht, der beim Überholen an einer Baustelle unbemerkt Rollsplitt aufgewirbelt und dadurch einen anderen Wagen beschädigt hatte. Als er später an einer Tankstelle anhielt, stellte ihn der geschädigte Fahrer zur Rede. Der Unfallverursacher bestritt jede Verantwortung für den Schaden, der sich auf 1.900 Euro belief, und fuhr weiter, ohne seine Personalien zu hinterlassen.
Nach der bisher gängigen Rechtsprechung verurteilte ihn das Amtsgericht Herford deshalb zu einer Geldstrafe wegen Fahrerflucht. Danach macht sich strafbar, wer zunächst unabsichtlich weiterfährt, dann aber - nachdem er den Unfall bemerkt hat - nicht unverzüglich die Feststellung seiner Personalien ermöglicht.
Das sahen die Verfassungsrichter nun anders: Wenn man den Unfall nicht bemerkt hat, ist „unabsichtliches“ Entfernen vom Unfallort nicht als vorsätzlich und damit als Fahrerflucht zu bewerten. Für den Schaden muss der Verursacher allerdings haften.
Urteil des BVG Karlsruhe, Aktenzeichen 2 BvR 2273/06
Auch wer an seinem Neuwagen nicht die regelmäßig vorgeschriebenen Inspektionen durchführen lässt, hat bei einer Autopanne im Rahmen der Garantiezeit Anspruch auf eine kostenlose Reparatur durch den Fachhändler.
Das Oberlandesgericht Koblenz gab einem Autokäufer Recht, bei dessen Neufahrzeug sich schon nach 18 Monaten der sechste Gang nicht mehr einlegen ließ. Der Kfz-Händler weigerte sich, den Fehler auf seine Kosten zu reparieren, da der Kunde die vorgesehenen Inspektionstermine nicht wahrgenommen habe. Ein Sachverständiger attestierte jedoch, dass der Getriebeschaden durch die versäumten Inspektionen nicht verursacht oder begünstigt worden ist. Da der Händler eine Nachbesserung, also Reparatur, aber endgültig abgelehnt habe, dürfe der Kläger den Wagen sogar zurückgeben, so die Koblenzer Richter.
Urteil des OLG Koblenz, Aktenzeichen 5 U 1518/06
Umweltbewusste Autofahrer können sich freuen: Wer schon seit Jahren einen Wagen mit serienmäßig eingebautem Rußpartikelfilter fährt, profitiert ab Herbst 2007 auch automatisch steuerlich davon. Teure Behördengänge bleiben den Dieselfahrern dann erspart. Damit reagieren die Behörden auf Ungereimtheiten, die durch das seit April 2007 geltende Kfz-Gesetz aufgetreten sind. Seit April gilt: Jeder Autofahrer mit serienmäßig ausgestattetem Rußpartikelfilter muss diesen bei der Kfz-Behörde eintragen lassen. Das braucht das Finanzamt als Nachweis. Doch: Der Eintrag in die Kfz-Papiere kostete in manchen Fällen mehr, als die Steuerersparnis für ein Jahr ausmacht. Wer den Eintrag nicht vorgelegt hatte, musste trotz des umweltfreundlichen Filters automatisch eine höhere Kfz-Steuer zahlen.
Damit soll jetzt bald Schluss sein. Die Autohersteller melden jetzt den Nachweis über die Rußpartikelfilter direkt an die Finanzbehörden. Bis Oktober 2007 werden die Daten voraussichtlich in den Finanzämtern ausgewertet sein. Bis dahin verschickt das Finanzamt in NRW keine Erhöhungsbescheide an Dieselbesitzer mehr. Sobald das Verfahren abgeschlossen ist, informiert die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen über die geänderten Steuerbescheide.
Das zum 1. April 2007 geänderte Kfz-Gesetz sieht zur Steuerförderung für Diesel-Pkw Folgendes vor: Halter von Dieselfahrzeugen, die ihren Pkw in der Zeit vom 1. Januar 2006 bis zum 31. Dezember 2009 mit einem Partikelfilter nachrüsten (Einbau eines Partikelfilters nach Erstzulassung), erhalten eine einmalige Befreiung von der zu zahlenden Kfz-Steuer in Höhe von 330 Euro. Das gilt nur, wenn das Fahrzeug bis zum 31. Dezember 2006 erstmals zugelassen wurde. Neufahrzeuge, die nach dem 31. Dezember 2006 erstmals zugelassen wurden, kommen nicht in den Genuss der Förderung.
Für Diesel-Pkw ohne Rußpartikelfilter und für Neuwagen, die nicht den künftigen Euro-5-Partikelgrenzwert von 0,005 Gramm pro Kilometer einhalten, erhöht sich der Steuersatz.
Das zum 1. April 2007 geänderte Kfz-Gesetz hängt mit der Feinstaubverordnung zusammen. Sie gilt seit März 2007. In immer mehr Städten werden seitdem Umweltzonen eingerichtet, die bei Feinstaubalarm nur von Fahrzeugen mit Feinstaubplaketten befahren werden dürfen. Wer seinen Diesel-Pkw also mit einem Rußpartikelfilter ausstattet, erhält - je nach Partikelminderungsstufe - eine rote, gelbe oder grüne Feinstaubplakette und darf die entsprechend ausgeschilderten Fahrverbotszonen befahren.
Quelle:
Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen: Steuerförderung für Diesel-Pkw mit Rußfilter
Beim Parken am Hang reicht es nicht aus, die Handbremse zu ziehen. Wer auf einer abschüssigen Straße nicht zusätzlich den ersten Gang oder den Rückwärtsgang einlegt, handelt grob fahrlässig und riskiert den Kaskoschutz, wenn das Fahrzeug von allein ins Rollen gerät. Das hat das Oberlandesgericht in Karlsruhe entschieden.
In dem verhandelten Fall hatte ein Autofahrer auf einer Straße mit 10 Prozent Gefälle geparkt und lediglich die Handbremse angezogen. Der Wagen kam ins Rollen und wurde beschädigt. Die Versicherung weigerte sich jedoch, für den Schaden aufzukommen. Das Gericht bestätigte schließlich diese Entscheidung, denn laut einem Sachverständigen wäre das Einlegen des ersten Ganges notwendig gewesen, und die Gefahrensituation hätte an dieser Stelle eine besondere Aufmerksamkeit und Sorgfalt erfordert.
Aktenzeichen: 19 U 127/06
Wer ein Fahrzeug im Internet mit der Beschreibung „in einem sehr guten Zustand“ anbietet, muss dem Interessenten die Reisekosten erstatten, wenn diese Angabe nicht zutrifft. Dies hat das Amtsgericht München entschieden. Der Verkäufer hatte das Fahrzeug im Internet als „in einem sehr guten Zustand, unfallfrei, rostfrei und voll fahrbereit“ beschrieben. Ein Interessent fuhr deshalb zum Kauf von Düsseldorf nach München. Dort stellte sich dann allerdings heraus, dass sowohl Servolenkung als auch Tacho, Drehzahlmesser, Temperatur- und Tankanzeige defekt waren und die Vorderachse des Wagens beim Fahren stark nach links zog. Außerdem waren die Reifen abgefahren. Der Kläger reiste wieder ab und verlangte vom Verkäufer den Ersatz seiner Reisekosten. Das Gericht gab ihm Recht und verurteilte den Beklagten zur Zahlung. Begründung: Mit solchen erheblichen Mängeln hätte das Auto nicht als im „sehr guten Zustand“ befindlich angeboten werden dürfen.
Aktenzeichen: 163 C 8127/07
Verkehr
Streitfall:
Was bringt das Fahren mit Licht am Tag?
Tagsüber mit Licht zu fahren - das empfehlen Experten und Politiker auch hierzulande. Doch deutsche Autofahrer scheinen beim Thema "besser Sehen" schlecht zu hören: Bei unserer Stichprobe waren nur etwa 8 Prozent mit Licht unterwegs.
Die Deutschen sind in Sachen Tagfahrlicht im Europa-Vergleich das Schlusslicht. In Skandinavien wird schon seit Jahrzehnten dauerhaft mit Licht gefahren. Dem Beispiel sind andere Länder - zuletzt Österreich - gefolgt. In Italien und Ungarn muss nur auf der Autobahn, in Tschechien, Polen und Litauen nur in den Wintermonaten mit Licht gefahren werden. Für Deutschland und Frankreich gibt es bislang nur eine Empfehlung.
Als Notlösung sind viele mit Abblendlicht tagsüber unterwegs. Besser sind spezielle Tagfahr-Leuchten. Bislang sind sie erst in wenigen Neuwagen zu haben. Es gibt aber auch Nachrüst-Modelle. Einer bieten sie nur wenige Hersteller an. Es gibt aber auch Nachrüst-Modelle, wie sie beispielsweise die Firma "in.pro." herstellt.
Wichtigster Vorteil der Tagfahrleuchten: Der Spritverbrauch erhöht sich kaum. Während er beim Fahren mit Abblendlicht um bis zu 0,4 Liter pro 100 Kilometer anstiegt, schlagen Tagfahrleuchten mit Glühbirnen lediglich mit 0,05 Liter zu Buche - mit moderner LED-Technik beläuft sich der Mehrverbrauch sogar nur auf 0,02 Liter. Wichtig für den Käufer ist dabei aber, dass die Qualität des Produkts stimmen muss.
Volker Lütjen von in.pro-Fahrzeugzubehör rät, dass man auf jeden Fall darauf achten sollte, dass die Kennzeichnung "RL" - das steht für Running Light und eine entsprechende "E-Nummer" auf der Leuchte ist. Diese Nummern finden sich auf dem Lampengehäuse und dem Begleitschreiben.
Egal ob Universalleuchten oder modellabhängige Produkte: Der Einbau ist kein Hexenwerk. Mit der bebilderten Montage-Anleitung schaffen das passionierte Autobastler auch problemlos selbst. Tagfahrleuchten müssen mindestens 25 Zentimeter über dem Boden montiert werden. In unserem Testmodell - einem 5er Golf - finden die Lampen in der unteren Kühlluftöffnung ihren Platz.
Eine TÜV-Abnahme für Tagfahrleuchten ist übrigens nicht erforderlich. Der Einbau in einer Fachwerkstatt kostet etwa 60 Euro.
Tagfahrlicht schaltet sich automatisch mit dem Aktivieren der Zündung ein - Vergessen unmöglich! Wird zusätzlich das Abblendlicht eingeschaltet, erlöschen die Tagfahrlampen automatisch.
Die Vorteile spielen die Tagfahrlampen vor allem bei diffusem Licht aus. Es geht nicht etwa darum, besser zu sehen, sondern darum, früher und besser gesehen zu werden! Deutlich wird das im direkten Vergleich bei bewölktem Himmel. Das Auto mit Tagfahrlicht ist schon in großer Entfernung gut auszumachen.
Trotzdem gibt es auch Ärger - ausgerechnet mit der Polizei! Die verwechselt ab und zu Tagfahrlicht mit Nebelscheinwerfern, die bei guter Sicht nicht eingeschaltet werden dürfen. Deshalb schlägt Volker Lütjen vor, dass wenn man von der Polizei angehalten wird, man die Gutachter-Stellungnahme, die dem Produkt beiliegt, vorzeigt.
Die Kfz-Versicherungen haben den Nutzen von Tagfahrlicht erkannt. So bietet die AXA ihren Kunden 10 Prozent Rabatt auf den Jahresbeitrag, wenn das Auto mit Tagfahr-Lampen ausgestattet ist. Zusätzlich winkt ein Preisnachlass beim Leuchtenkauf. Ein bislang einmaliges Angebot, das nach Einschätzung von Branchenkennern aber bald Nachahmer finden dürfte.
Quelle: Rasthaus
Haben Sie einmal versucht, bei Ihrem Pkw eine Glühbirne zu tauschen? Im Zweifel erleben Sie dabei Ihr blaues Wunder. In manchen Fällen zwingen Hersteller die Kunden dafür sogar noch in die Werkstatt. Schluss damit, sagt die EU, und verlangt von den Autoherstellern per Verordnung künftig mehr Kundenfreundlichkeit beim Birnchentausch. Jeder soll das können - nicht nur die Werkstatt. Die Praxis sieht jedoch noch anders aus.
Die Birne auszutauschen, dürfte auch beim neuesten Opel Astra laut EU-Verordnung kein Problem mehr sein, schon gar nicht für den technisch versierten Fahrlehrer Markus Voltz. Doch schnell zeigte sich, dass die ganze Sache wohl doch nicht so einfach vonstatten gehen würde. Mit der Anleitung kam der Fahrlehrer schließlich theoretisch ans Ziel. Bei so viel Gefummel hätten die meisten Autofahrer aber wohl längst aufgegeben - dabei sollte der Austausch laut Vorschrift ohne Werkstatt gehen.
Laut Verordnung muss das Bordwerkzeug ausreichen. Und genau das brauchte Markus Voltz, nachdem er sich die Fingernägel lädiert hatte. Nach einer halben Stunde Arbeit zeigte sich, dass in Bezug auf Kundenfreundlichkeit beim Birnenwechsel am Opel Astra sogar eher ein Rückschritt gemacht wurde. Das Uralt-Modell von 1993 verdeutlicht das: Ein Häkchen wird geöffnet, und schon kann man die Birne herausnehmen und ersetzen. Aber auch dabei gilt grundsätzlich: Die neue Birne nie am Glas anfassen, Fingerabdrücke hinterlassen unsichtbare Schäden.
Beim Smart heißt es dagegen direkt: „Erneuern der Glühlampen - Lampenwechsel im Smart-Center. Lassen Sie die Glühlampen für die Frontscheinwerfer, die Nebelscheinwerfer und die Innenlampe an der Mittelkonsole nur in Ihrem Smart-Center wechseln.“ Kein Einzelfall - beim Autoclub ACE sind schon viele Beschwerden über hohe Werkstattrechnungen eingegangen.
Rainer Hillgärtner, Autoclub ACE: „Wir sagen, intelligente Technik ist immer die, die in der Anwendung am einfachsten ist. Das aber ist bei vielen Fabrikaten nicht der Fall, das heißt, hier müssen Werkstattleute ran, um einen simplen Lampenwechsel vorzunehmen. Das ist auch deshalb enttäuschend, weil bei den Autorennen die Fernsehzuschauer sehen, wie schnell Radwechsel passieren, wie schnell man Karosserien wechseln kann. Und bei einer einfachen Lampe soll das nicht möglich sein? Großes Ärgernis!“
Mit dem Smart musste auch der Fahrlehrer in die Werkstatt. Und den Fachleuten ging es nicht viel besser als ihm zuvor - sie bräuchten eigentlich „Kinderhände und Chirurgenbesteck“.
Hans-Jürgen Dalferth, Kfz-Meister: „Wir haben da schon lange rumgefummelt. Da arbeitet einer, bis er seinen Arm nicht mehr spürt, dann kommt der Nächste und probiert. Wir sitzen manchmal schon lang dran.“
Für alle alten Modelle gilt die EU-Verordnung noch nicht, auch nicht für den Renault Modust, der eigentlich nagelneu ist. Die Verordnung ist zwar im August 2006 eingetreten, aber nicht für alle Neuwagen, sondern nur für neu entwickelte Modelle. Die Werkstätten verdienen zwar, doch der Ärger ist absehbar.
Hans-Jürgen Dalferth: „Wenn der Kunde für die Inspektion bei uns jetzt 71 Euro zahlt und dann für den Birnenwechsel auch 50 Euro, dann steht das in keinem Verhältnis.“
Wenn Sie schon in die Werkstatt müssen, lassen Sie am besten gleich alle Birnen wechseln, auch Nebelscheinwerfer und Standlicht. Schließlich fallen die Materialkosten kaum ins Gewicht. Die EU-Verordnung jedenfalls ist kaum das Papier wert, solange die Autohersteller den Lampenwechsel noch immer so kompliziert gestalten, dass die Kunden mit oder ohne Vorschrift quasi immer in die Werkstatt müssen.
Quelle: WDR Servicezeit
Verlorene Ladung auf Autobahnen verursacht nach Angaben des ADAC immer mehr schwere Unfälle. Allein im vergangenen Jahr waren gefährliche Gegenstände auf den Bundesfernstrassen Ursache von 761 Unfällen mit 213 Schwerverletzten und 10 Toten. Das sind rund 19% mehr als im Jahr 2001, wie der Automobilclub unter Berufung auf das statistische Bundesamt mitteilte. Ursache für die steigende Zahl verlorerner Gegenstände sei vor allem der zunehmende Verkehr. Häufigste Fundstücke sind dem Club zufolge Fahrzeugteile, Spanngurte, Reifen, Holzstücke, Planen und Dachträger. Verloren würden aber auch ganze Matratzen, Sofas und selbst ein herrenloses Schlauchboot sei schon gefunden worden.
Autofahrer, die ihre Ladung nicht ausreichend sichern, müssen neben einem Bußgeld von 75 Euro auch mit 3 Punkten in Flensburg rechnen.
Kommt es durch die Hindernisse auf der Strasse zu einem Unfall mit Verletzten, ist sogar eine Strafanzeige mit Geldstrafe und Führerscheinentzug möglich.
Quelle: Rheinpfalz 22.9.2007
Bozener Urteil gegen Betreiber der Brenner-Autobahn
Ein Stau auf der Autobahn ist nicht nur lästig: Den an freier Fahrt gehinderten freien Bürgern fügt er „psychischen, physischen, existenziellen Schaden“ zu. Die Autobahnbetreiber stehen deshalb in der Pflicht, die Betroffenen finanziell zu entschädigen. So jedenfalls hat es eine Bozener Zivilrichterin entschieden; die Sache hat für Italien das Zeug zum Präzedenzfall - mit milliardenschweren Folgen.
200 Euro „symbolische“ Entschädigung erhält demnach ein Bozener Geschäftsmann, der 2002 auf dem Weg zu einem Kunden in einen 10 km langen Stau geriet. Er argumentierte, die Brenner-Autobahngesellschaft hätte ihn schon bei der Einfahrt über die bereits bestehende, unfallbedingte Behinderung informieren müssen. Da sie dies aber unterlassen habe, habe sie den Benutzern keine Möglichkeit zum Ausweichen gelassen. Der Mann bekam Recht.
Die SüdtirolerVerbraucherzentrale, die das Verfahren unterstützt hat, meint, angesichts der zahlreichen Störungen und des schlechten Services im italienischen Autobahnnetz sei ein „bahnbrechendes Urteil“ wie dieses „an der Zeit“ gewesen.
Jedoch: „In Fällen höherer Gewalt, also etwa wenn unmittelbar vor mir ein Unfall passiert, gilt die Entscheidung natürlich nicht“, sagt Geschäftsführer Walther Andreas. Das Urteil sei weit über den konkreten Fall hinaus „ein wichtiger Fingerzeig“ für die Rechtsprechung zugunsten der Verbraucher.
„Sobald die Autobahngesellschaft es anficht und in höhere Instanzen geht, dann wird es sogar zum Präzedenzfall“.
Quelle: Rheinpfalz 22.9.2007
Etliche Gemeinden in Deutschland setzen auf den grünen Pfeil an Ampelkreuzungen. Doch nach Beobachtungen des Automobilclubs Kraftfahrerschutz (KS) in München scheinen viele Autofahrer - vor allem in den westlichen Bundesländern - nicht recht zu wissen, wie sie damit umzugehen haben. Das kann zu saftigen Bußgeldern führen.
Dabei ist es ganz einfach:
Der grüne Pfeil erlaubt das Rechtsabbiegen auch bei roter Ampel. Doch wer beispielsweise vor dem Rechtsabbiegen nicht anhält, also kurzzeitig völlig zum Stillstand kommt, muß mit 50 Euro Bußgeld rechnen sowie mit 3 Punkten in Flensburg.
Wer dazu noch den Fahrzeugverkehr gefährdet, zahlt sogar 60 Euro.
Wer Radfahrer gefährdet, die in der freigegebenen Richtung unterwegs sind, kann sogar mit 75 Euro zur Kasse gebeten werden und ebenfalls mit 3 Punkten in Flensburg belegt werden.
Seinen Hinweis auf die Verkehrsregeln verbindet der Autoclub mit grundsätzlicher Kritik. Der KS steht der Grünpfeilregelung nach wie vor skeptisch gegenüber, denn immer wieder komme es zu Hupkonzerten, was die Unsicherheit der betroffenen Fahrer noch steigere, so ein KS-Sprecher:
„ Verkehrsteilnehmer rechnen normalerweise nicht damit, dass trotz roter Ampel Autos rechts einbiegen können. Für Fußgänger entsteht eine neue Gefahr, da auf die grüne Ampel kein Verlass mehr ist, weil Autos um die Ecke gebogen kommen können“.
Quelle: Rheinpfalz 22.9.2007
Sind auf dem Tachometer eines in einem EU-Ausland gekauften PKW 307 km registriert, so handelt es sich nicht mehr um einen Neuwagen.
Etwas anderes gilt nur dann, wenn eine Überführungsfahrt ausdrücklich vereinbart wurde. Ansonsten ist ein Kilometerstand von bis zu 20 Kilometern akzeptabel.
Az.: OLG Düsseldorf, 1 U 55/06
Experten raten: Nach maximal 6 Jahren austauschen
Wenig genutzte Reifen am Fahrzeug wiegen Autofahrer nach Einschätzung der Sachverständigenorganisation DEKRA nicht selten in falscher Sicherheit.
Sicherheitsrisiken bestünden vor allem bei Fahrzeugen mit geringer jährlicher Fahrleistung wie Wohnmobilen, Wohnwagen, Anhängern und Cabrios.
Hier könne eine ausreichende Profiltiefe intakte Reifen vortäuschen, obwohl sie bereits überaltert seien. Nach Dekra-Studien steigt bei Reifen, die älter als 6 Jahre sind, das Ausfallrisiko drastisch an - und damit auch die Gefahr lebensbedrohlicher Reifenplatzer. „Reifen sollten daher spätestens nach sechs Jahren ausgetauscht werden, auch wenn sie noch nicht bis zur Mindestprofiltiefe abgefahren sind“ ,so die DEKRA. Für Gespanne und PKW-Anhänger-Kombinationen, die eine 100km/h-Zulassung nach §18 StVoz besitzen, sei ein Höchstalter von 6 Jahren bei den Anhängerreifen ohnehin gesetzlich vorgeschrieben.
Ob ein Reifen sein kritisches Alter erreicht hat, können Fahrzeughalter aus der vierstelligen DOT-Nummer erschliessen, die an der Reifenflanke eingeprägt ist.
Die Nummer 3306 zum Beispiel bedeutet, dass der Reifen in der 33.Kalenderwoche des Jahres 2006 hergestellt wurde.
Reifen mit 3-stelliger Nummer stammen noch aus den 1990ern Jahren und sollten schleunigst ersetzt werden.
Gefahr droht auch, wenn an Wohnmobilen, Wohnwagen und Anhängern Reifen mit zu geringer Traglast montiert sind. Hier kann es zu Überhitzungen und Platzern kommen.
Quelle: Rheinpfalz 22.9.2007
Die Temperaturen fallen, die Tage werden kürzer, nasses Laub liegt auf der Strasse und dichter Nebel beeinträchtigt die Sicht. Dann blendet noch die tiefstehende Sonne und der Nachtfrost sorgt für glatte Straßen. Der Herbst ist wieder da und mit ihm all die Tücken der Jahreszeit, die nicht nur an die Ausrüstung des Fahrzeugs höhere Ansprüche stellen. Aber Winterreifen und funktionierende Scheinwerfer sind nur die halbe Miete. Wichtig ist, dass man am Lenkrad keine Fehler macht. Wir geben Tipps, wie Sie mit den Gefahren im Herbst am besten zurecht kommt.
Noch immer sind Millionen Fahrzeuge ohne Anti-Blockier-System unterwegs. Bei einem Bremsmanöver auf nassen und belaubten Straßen brechen sie daher schneller aus. Abhilfe schafft hier die so genannte "Stotterbremsung". Wenn man bemerkt, dass das Heck des Wagens ausbricht, Bremse lösen, Lenkkorrektur, bis das Fahrzeug wieder gerade läuft und dann wieder voll auf die Bremse bis zum Stillstand. Moderne Fahrzeuge sind oft spurstabil, dennoch ist ABS kein Allheilmittel. Denn es kann laut Fahrsicherheitstrainer Werner Rupp bei Fahrzeugen mit ABS unter Umständen zu einem so genannten Spurversatz kommen, wenn der Fahrer hier nicht aktiv auch die Lenkkorrekturen ausführt, um sein Fahrzeug in der Spur zu halten. So landet man auch mit ABS sehr schnell im Gegenverkehr.
Im Herbst mit seinen schlechten Sichtverhältnissen bei Regen und Nebel muss das Auto absolut in Ordnung sein. Das gilt vor allem für die Beleuchtung, die Reifen und die Scheibenwischer. Kontrolliert werden müssen auch die Wischerblätter, denn auf sie wartet im Herbst Schwerstarbeit. Ist die Gummilippe ausgefranst, müssen neue Wischer her. Die kosten kein Vermögen und schaffen wieder klaren Durchblick. Ebenfalls wichtig sind die Reifen. Haben die alten Winterreifen weniger als vier Millimeter Profil, lohnt sich das Aufziehen nicht mehr.
"Einäugige" und "Blender" fallen in der dunklen Jahreszeit unangenehm auf. In einem Schaufenster oder einer reflektierenden Fläche lässt sich die Funktion der Glühbirnen schnell und einfach überprüfen. Defekte Birnen sollten umgehend gewechselt werden. Der Berufsverkehr fällt zunehmend in die Dämmerung - gerade jetzt ist sehen und gesehen werden besonders wichtig. Die Polizei kontrolliert im Herbst verstärkt die Beleuchtung - und erteilt für Nachlässigkeiten auch Bußgelder in einer Höhe von bis zu 55 Euro.
Mit fallenden Temperaturen verschleiert Nebel den Autofahrern im Herbst den Blick. Bei schlechter Sicht gilt: Geschwindigkeit verringern und den Sicherheitsabstand vergrößern. Vor allem auf Autobahnen kann Nebel zur tödlichen Falle werden. Die Geschwindigkeit muss unbedingt den Sichtverhältnissen angepasst werden. Als Orientierung dienen die weißen Begrenzungspfosten. Sie stehen im Abstand von 50 Metern am Fahrbahnrand. Bei nur 50 Metern Sicht gilt beispielsweise maximal Tempo 50 km/h. Auch abseits der Autobahn sollte man im Herbst den Sicherheitsabstand zum Vordermann vergrößern, denn durch Laub oder überfrierende Nässe wird der Anhalteweg in jedem Fall länger. Vorsicht auf Waldstrecken: Beim Bremsen kann sich vor den blockierenden Rädern ein Laubkeil bilden. Die Reifen verlieren den Kontakt zum Asphalt, der Bremsweg wird dadurch enorm in die Länge gezogen. Das kann je nach Fahrgeschwindigkeit ein bis zwei Fahrzeuglängen ausmachen - und entscheidet so im Zweifelsfall darüber, ob man vor oder in einem Lkw zum Stehen kommt.
Unser Rat: Frischen Sie Ihre Kenntnisse auf, nehmen Sie jetzt an einem Fahrsicherheitstraining teil.
Quelle:Rasthaus
Die Klimadiskussion geht auch an den Autokäufern nicht vorbei - und betrifft damit natürlich Handel und Hersteller. Rund 160 Gramm CO2 pro Kilometer bläst ein Auto durchschnittlich in die Atmosphäre. Um bei der verunsicherten Kundschaft zu punkten, tun Hersteller alles, um möglichst gute CO2-Werte zu präsentieren. Dabei kommen zum Beispiel besondere Reifen mit geringem Rollwiderstand zum Einsatz, wie uns ein Insider verrät. Außerdem setze in den Abgastests die Servolenkung später ein und die Klimaanlage könne während des Fahrzyklus nicht betätigt werden.
Beim Abgastest der GTÜ sollen fünf Autos überprüft werden - keine speziell präparierten Werkswagen, sondern ganz gewöhnliche Pkw, wie sie auf der Straße fahren. Auf dem Rollenprüfstand durchlaufen sie den Neuen Europäischen Fahrzyklus, mit Kaltstartphase, Stadtfahrt und Höchstgeschwindigkeit 120 km/h. Von den insgesamt 2.000 verschiedenen Schadstoffen im Abgas unterliegen nur vier Regelungen der EU. Den höchsten Anteil hat das klimaschädliche Kohlendioxid. Die Emissionen werden in Abgassäcken aufgefangen, ein Computer analysiert dann den CO2-Wert.
Von unseren Testwagen besteht nur der Chrysler PT Cruiser. Mit 9,2 Litern Verbrauch ist er zwar kein Spargenie, aber die angegebenen Abgaswerte stimmen. Das Werk verspricht 223 Gramm CO2, gemessen wurden 217 Gramm. Alle anderen fallen durch, im Schnitt liegen ihre CO2-Werte 10 Prozent über den Werksangaben. Der kleine Corsa kommt auf 161 Gramm, der Ford Focus auf 164 Gramm, der Mercedes patzt mit 240 Gramm und der Cayenne liegt mit 334 Gramm ebenfalls deutlich über dem Limit.
Wenn die Normwerte schon so daneben liegen, wie sehen die Werte dann unter realistischeren Bedingungen aus? Die GTÜ testet dafür in der Stadt mit maximal 60 km/h und auf der Autobahn mit einem Spitzentempo von 160 km/h, allerdings ohne Spritfresser wie Klimaanlage oder eingeschaltetem Licht. Statt auf 146 Gramm kommt der Corsa so bereits auf 186 Gramm CO2. Der Ford Focus bläst statt 159 stolze 206 Gramm in die Luft, 30 Prozent mehr. Beim Chrysler PT Cruiser steigen die Abgaswerte auf 243 Gramm und der Mercedes, der statt knapp neun Litern jetzt fast 13 Liter Sprit verbraucht, steigt im CO2-Wert von 212 auf 291 Gramm. Beim Cayenne kommen statt der angegebenen 324 Gramm jetzt 414 Gramm aus dem Auspuff. Der Opel Corsa erreicht 208 Gramm und der Anteil an giftigem Kohlenmonoxid stieg um das Zwanzigfache. Im hohen Geschwindigkeitsbereich stößt der Katalysator an seine Leistungsgrenze, erklärt Herrmann Schenk von der GTÜ.
Der Verband der Automobilindustrie gibt zu unseren Mess-Werten keinen Kommentar. Schuld sei eben das Testverfahren.
Thomas Becker, VDA:
"Das ist auch nicht die Erfindung der Automobilindustrie, sondern eine Vorgabe des Gesetzgebers. Klar ist, wenn Sie einen Vergleich im Zeitablauf haben wollen, wenn Sie sehen wollen, sind die Autos sparsamer geworden oder nicht. Und wenn Sie Fahrzeuge untereinander vergleichen wollen, dann brauchen Sie einen Maßstab, der einmal definiert wird."
Selbstverständlich braucht man Vergleichswerte, aber wie wertvoll sind die für den Autokäufer, wenn sie mit der Realität nichts zu tun haben? Das zeigt nicht nur unser Test, Autofahrer kennen das Problem aus eigener Erfahrung. Der Verbrauch liegt fast immer deutlich über den Werksangaben. Wer wirklich Sprit und damit CO2 einsparen will, sollte den Fuß vom Gas nehmen, kein unnötiges Gewicht mitschleppen, den Reifendruck auf das zugelassene Maximum erhöhen und regelmäßig die Inspektion wahrnehmen.
Quelle: Rasthaus
Das Rasthaus war auch beim Ferrari Scudera ![]()
Na was meint die A3-Gemeinde dazu?
