Beiträge von JulianA3

    [H3]Rückfahrsensoren zum Nachrüsten [/H3]

    21 Einparkhilfen kommen auf den Prüfstand, alle zum Nachrüsten. Die Preise liegen zwischen 25 und 300 Euro.

    1. Prüfpunkt: Einbau

    Die meisten Gebrauchsanweisungen stellen sich schnell als kleine Katastrophen heraus! Einige sind nur in Englisch verfasst. Bei kaum einem Gerät ist angegeben, für welches Automodell es geeignet ist. Ohne handwerkliches Geschick ist man da aufgeschmissen. Bis zu vier Stunden dauert der Einbau. Die Löcher für die Sensoren müssen auf Anhieb sitzen - das ist nicht Jedermanns Sache! Und auch nicht jeder Werkstatt.

    Martin Rempfer vom ADAC:

    "Bei billigen Anlagen, die typischerweise aus Fernost kommen, ist es sicher schwierig einen Betrieb zu finden, der den Einbau macht. Vor allem der vorher sagen kann, was der Einbau dann kostet. Das ist schwer kalkulierbar. Erfahrungen mit Rückfahrsensoren mit der Nachrüstung werden die wenigsten Werkstätten generell haben."

    Ganz einfach soll es mit Klebesensoren gehen. Das Problem: Auch hier muss das Kabel irgendwie in den Innenraum. Also, doch Bohren oder ein Loch in den Gummi schneiden und das ganze verkleben. "Haltbar & schön" sieht anders aus!

    2. Prüfpunkt: Wirksamkeit

    Jetzt simulieren die Prüfer mehrere Gefahrensituationen. Dafür benutzen sie keine Autos, sondern präparierten Stoßstangen. Rohre bilden die Hindernisse. Grundsätzlich gilt: Einparkhilfen mit nur zwei Sensoren haben einen schmaleren Erfassungsbereich als Geräte, die mit vier Messfühlern arbeiten.

    Gerade mal 1,21 Meter Distanz schaffte das schlechteste Gerät im Test - es nennt sich "Parkprofi". Der "Bosch Parkpilot" mit vier Sensoren erfasste dagegen 2,70 Meter in der Tiefe und die ganze Fahrzeugbreite.

    Seitlich versetzt stehende Hindernisse werden von vielen Geräten nicht erkannt.

    Weiteres Manko: Niedrige und schmale Hindernisse werden ebenfalls von einigen Einparkhilfen leicht übersehen


    3. Prüfpunkt: Annäherung an ein Hindernis
    Einige Geräte signalisieren den Abstand durch unterschiedliche Tonsignale. Doch das klappt nicht immer. Viele schlagen schon Alarm, obwohl noch reichlich Platz ist. Und wie funktioniert das in der Praxis?

    Unsere Tester lassen drei Systeme gegeneinander antreten. Ein Zwei-Sensoren-Gerät, eins mit vier Sensoren und ein Vier-Sensoren-Gerät, das zusätzlich mit einer Videokamera ausgestattet ist. Zunächst das Zwei-Sensoren-Gerät. Bereits bei 48 Zentimeter signalisiert es "Schluss". Bei engen Parklücken nicht wirklich eine Hilfe.

    Das Vier-Sensoren-Gerät schafft in diesem Durchlauf spontan immerhin 25 Zentimeter - schon besser.

    Als nächstes das System mit Kamera - ihr Bild wird in den Rückspiegel eingeblendet. Das irritiert mehr, als es hilft. Das akustische Signal setzt sein "Stopp" ebenfalls um die 25-Zentimeter-Marke. Auch im Labor tastete sich kein Gerät auf weniger als 20 Zentimeter heran. Nicht gerade beeindruckend.

    Das Gesamtergebnis ist enttäuschend! Keine Einparkhilfe konnte 100 Prozent überzeugen. Nur eine Anlage erreichte die Note "Gut": der "in.pro.Park Boy" für 272 Euro. Der beste unter den Günstigen mit immerhin befriedigend: der "Carpoint parking Sensor" für 66 Euro.

    Vier Modelle kassierten ein mangelhaft. Weit abgeschlagen: Die beiden billigsten Einparkhilfen im Test von "Brees" und von "Easy Fit" - für je rund 25 Euro.

    Übrigens, blind sollte man sich nicht auf seine Einparkhilfe verlassen. Denn für Parkschäden haften die Hersteller natürlich nicht.

    Grade eben habe ich AMS auf Vox geschaut.
    Dort wurde von Christian Danner erklärt, daß man beim Überbrücken wie folgt vorgeht:

    Plus-Pol leeres Auto, dann Pluspol volles Auto

    Minuspol volles Auto ,dann Karosserieteil leeres Auto

    Motorstarten beim vollen Auto

    und nun kommt das was mir neu war.

    VOR dem Starten des leeren AUTO, Heckscheibenheizung einschalten um Spannungspitzen zu vermeiden und somit Defekte in der Elektrik

    Hättet ihr das gewußt? Ich nicht. Logisch erscheint es mir. Heizung zieht Strom, der vom Spenderauto fliesst dann gleich zum Verbraucher der Strom fordert, statt daß der Strom in ne Leitung geht

    Wie sich Versicherer aus der Pflicht stehlen

    Zitat Rasthaus 12.11.05


    Der Begriff Vollkaskoversicherung ist für Michael Köpke aus Schweinfurt ein Reizwort. Dass er gegen seine Autoversicherung vor Gericht ziehen muss, hat der Besitzer eines Sportgeschäftes lange für unmöglich gehalten.

    Rückblick: Wie jeden Abend parkt Michael Köpke seinen VW Bus vor seinem Haus. Da die Straße ein starkes Gefälle hat, zieht er auch die Handbremse an. Stunden später fegt ein heftiger Sturm über Schweinfurt. Dann passiert es. Der Bus setzt sich selbstständig in Bewegung, rollt die Straße entlang und kracht gegen die Gartenmauer des Nachbarn.

    Da das Fahrzeug noch relativ neu war und einen hohen Wert hatte, machte sich Michael Köpke keine Gedanken, denn das Fahrzeug war Vollkasko versichert. Und die Versicherung wird das schon irgendwie regeln. Doch Fehlanzeige. Obwohl die Handbremse angezogen war, beruft sich die Vollkaskoversicherung auf grob fahrlässiges Verhalten und will keinen Cent zahlen.

    Grob Fahrlässig. Das Zauberwort für die Kaskoversicherer, wenn sie zahlen sollen. Denn wird ein Kaskoschaden wegen grober Fahrlässigkeit verursacht, ist der Versicherungsschutz dahin - die Assekuranz muss nicht für den Schaden aufkommen.

    Für die Unternehmen geht es dabei um viel Geld. Im vergangenen Jahr zahlten sie Vollkaskoschäden über 4 Milliarden Euro. Doch wie schnell sich die Unternehmen mitunter aus der kostspieligen Affäre ziehen wollen, zeigt ein aktueller Fall. Ein Autofahrer erlaubte sich während der Fahrt einen kurzen Seitenblick zur Landkarte auf dem Beifahrersitz. Grob fahrlässig, meinte die Versicherung und lehnte die Kostenübernahme ab, als es dadurch zum Unfall kam.

    Zu Unrecht, entschied das Landgericht Aschaffenburg. In der Urteilsbegründung heißt es treffend:

    "Würde man in allen Fällen von kurzer Unaufmerksamkeit grobe Fahrlässigkeit annehmen, hätte der Vollkaskoschutz für den Versicherten Sinn und Zweck verloren."

    Auch Michael Köpke muss um sein Recht kämpfen. Für seinen Anwalt ist die Sache eindeutig. Ein Gutachten bestätigt, dass die Handbremse angezogen war. Zwar nicht fest genug, um auch dem Sturm zu trotzen, aber grob fahrlässig war das nicht gewesen.

    Rechtsanwalt Michael Beck erklärt:

    "Grobe Fahrlässigkeit bedeutet, dass nicht nur was falsch gemacht wird, sondern dass es ein eklatanter Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht im Verkehr ist. Dass es wirklich ein unentschuldbares Fehlverhalten ist, das jemand wirklich alles außer acht lässt, was wirklich geboten erscheint. Wenn es auf die Handbremse bezogen wird, dann ist eine gezogene Handbremse ausreichend dafür, dass eben keine grobe Fahrlässigkeit bejaht werden kann, weil es nicht auf das Maß oder wie stark die Handbremse gezogen wird ankommen darf."

    So sahen das auch die Richter am Landgericht und ein halbes Jahr später sogar am Oberlandesgericht. Sie gaben Michael Köpke Recht und verdonnerten die Versicherung zum Zahlen.

    Keine Chance auf Kaskoschutz hat allerdings, wer zum Beispiel während der Fahrt ohne Freisprecheinrichtung mit dem Handy telefoniert und dadurch einen Unfall baut. Seinen Kaskoschutz verliert auch, wer im Handschuhfach stöbert, unaufmerksam fährt und die Hände vom Lenkrad nimmt.

    Dennoch: Grob Fahrlässig oder nicht, ist pauschal nur schwer zu sagen. Oft sind die jeweiligen Umstände ausschlaggebend.

    Teile der Branche zeigen allerdings, dass es auch anders geht. Marktführer Allianz beispielsweise verzichtet seit kurzem auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit. Ausgenommen davon sind nur Schäden, die durch Alkohol oder Drogen am Steuer verursacht werden oder wenn das Auto geklaut wird, weil zum Beispiel der Schlüssel im Zündschloss steckt.
    Neben der Allianz bieten diesen sogenannten "erweiterten" Vollkaskoschutz unter anderen auch die HUK-Coburg, die Axa, die VHV, und die DBV-Winterthur an. Allerdings lassen sie sich diesen wirklichen Vollkaskoschutz meist extra bezahlen