Ok, dann war ich wahrscheinlich nur zu zimperlich. Vielen Dank!
LG Pintel
Ok, dann war ich wahrscheinlich nur zu zimperlich. Vielen Dank!
LG Pintel
Bei meinem A3 Quattro 3.2 schließt die Heckklappe nicht mehr bzw. nur noch sporadisch. Hat mir jemand eine Anleitung, wie ich die Verkleidung der Heckklappe entfernen kann. Die zwei Schrauben hatte ich bereits gefunden und entfernt, aber irgendwie bekomme ich die Verdeckung trotzdem nicht weg.
da häng ich mich doch gleich mal mit meiner Frage an.
Habe mich nun für den Semperit Speedgrip 205/50 R17 H entschieden.
Nun gibt es den anscheinend in XL und normal. Weiß jemand was der 3.2l da braucht?
Gruß Pintel
Könnt ihr mal alle die KM angeben, bei denen der Defekt eingetreten ist. Das wäre ein wichtiger Anhaltspunkt.
Bei mir war es andersrum. Der Audihaendler wollte die Haelfte der Kosten uebernehmen, mit dem Argument, wenn ich eine Garantie abgeschlossen haette, waere laut der Garantiebedingungen auch nur die Haelfte der Kosten uebernommen worden. Er hatte dabei verkannt, dass Sachmaengelhaftung und Garantie nebeneinander stehen und ich insofern mit der Sachmaengelhaftung besser fahre, da mir danach die Erstattung der gesamten Reparaturkosten zusteht.
Nachdem ich mit Anwaltsbriefkopf - bin Anwalt - nochmals um Erstattung der Reparaturkosten gebeten hatte, uebergab der Audi-haendler die Sache ebenfalls an einen Anwalt. Letzten Freitag rief dieser an und meinte, der Audi-Haendler werde nun die Reparaturkosten in voller Hoehe uebernehmen. Mal abwarten. Bisher ist noch kein Geld eingegangen.
audidany: Tja, das mit dem Ersparten kann ich nachvollziehen. Mittlerweile wurde festgestellt, dass der Kuehler wohl undicht ist. Insofern geht es gleich wieder ab zum Audihaendler
P.S.: Dieses mal schreib ich von einer Windows-Maschiene und trotzdem hab ich Probleme mit den Umlauten. Komisch.
Ich komme aus Deutschland und hatte den Wagen auch noch in Deutschland gekauft, bevor ich berufsbedingt nach Oesterreich umgezogen bin. Insofern gilt deutsches Recht.
In DE stuetzt sich die Sachmaengelhaftung (nicht die Garantie) auf Paragraph 434 BGB.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__434.html
Es wird deshalb nur fuer Fehler gehaftet, die bereits "bei Gefahruebergang" d.h. vor der Uebergabe des Fahrzeuges vorhanden waren. Maengel, die dagegen nach Uebergabe des Fahrzeuges entstehen, sind von Kaeufer zu tragen.
Der Verkaeufer ist nun der Auffassung, dass der Fehler erst zwei Monate nach Uebergabe entstand und er deshalb nicht leisten muss. Er beruft sich dabei auch auf das Dekragutachten/Zertifikat, welches bei Abschluss des Kaufvertrages erstellt wurde und keine Maengel zu Tage brachte.
Ich dagegen bin der Meinung, dass die Ursache fuer den Fehler bereits bei Kaufvertrag vorlag und der Fehler sich erst eben jetzt bemerkbar gemacht hat. Insofern suche ich Informationen, die darauf schliessen, dass der Fehler bereits bei Vertragsabschluss technisch bedingt angelegt war. Das Dekragutachten interessiert mich nicht, da ich kaum davon ausgehe, dass die Lueftung bzw. die Steuereinheit einer technischen Kontrolle unterzogen wurde.
Vielen Dank uebrigens soweit fuer die bisherigen Antworten.
Gruss Pintel
kein mac, linux Ist das erste mal, dass ich das Problem in nem Forum habe.
Eine Garantie gab es nicht, lediglich die Sachmaengelhaftung. Der Haendler wollte mir aber aus Kullanz die Haelfte zahlen. Nachdem der Wagen aber gerade mal vor zwei Monaten gekauft wurde, sah ich das nicht ganz ein und erwarte eigentlich die volle Kostenuebernahme
Tritt der Fehler denn ab einer bestimmten Laufleistung auf oder ist das eher Zufall.
Zugegeben, mein A3 hat schon 97000 km auf dem Buckel. Aergerlich ist allerdings, dass ich ihn erst vor zwei Monaten vom Audi-Haendler gekauft hatte und er nun schon seine erste Reparatur i.H.v. 500 EUR benoetigte.
Die Ventilatoren, die fuer die Kuehlung des Motors verantwortlich sind gingen nicht mehr aus und liefen auch bei ausgeschalteten Motor weiter (bis die Batterie alle gegangen waee). Nun wurde mir vom OEAMTC in Oesterreich mitgeteilt, das dieses Problem - zumindest bei VW bekannt sei (da muss schon mal so eine Steuereinheit abgefackelt sein). Ich wollte daher mal fragen, ob jemand damit bereits Erfahrungen gesammelt hatte oder davon gehoert hat.
Mir geht es darum, der Verkaeufer weigert sich die kompletten Reparaturkosten zu uebernehmen, weshalb ich ihm bereits angekuendigt habe die Sache klageweise durchzusetzen. Nun brauche ich deshalb insbesondere Informationen, dass dieser Fehler nicht auf Verschleiss zurueck zu fuehren ist. Infos ueber aehnlich gelagerte Faelle sind mir natuerlich auch lieb
Gruesse Pintel