So, jetzt ist der Ärger da! ich habe es befürchtet.
Hatte heute gegen 17.00 einen Anruf von der Audi AG, die sagten mir, da ich das Auto erst vor 2Monaten gekauft habe, das mein Händler dafür gerade stehen muß!
Weiterhin sagten Sie, wenn die Gebrauchtwagenganrantie das nicht abdeckt, in diesem Fall die gesetzliche Gewährleistung da greift!. Wenn in den 1.ten 6 Monaten nach dem Kauf ein defekt auftritt ist der Händler in der Pflicht es zu reparieren. Ist EU Recht seit 2004 für den Kauf von gebrauchten Fahrzeugen.
Ich werde denen das Fahreug am Dienstag da wieder hinstellen und erst abhohlen, wenn die es repariert haben.
Die Audi AG nannte mir falls es Probleme gibt auch den Namen des Geschäftsführers bei diesem Autohaus.
Bin ja mal gespannt, wie sich jetzt das AZ äussert.