geckogmbh
Tja, wenn ich geahnt hätte, dass die Austausch-Brenner so wesentlich anders sind als meine "alten", hätte ich natürlich anders gehandelt und die Lampen nicht bei VAG tauschen lassen. Mit dem schönen Nebeneffekt, dass ich dann auch noch viel Geld gespart hätte. Abspeichern unter "lessons learnt".
Hatte den Wagen aber noch wegen einer anderen Sache beim Freundlichen und es war halt zeitlich vorteilhaft. Allerdings hat mich der Freundliche auch nicht darauf aufmerksam gemacht, dass die Lampen ein anderes Licht werfen als die Erstausrüster-Lampen.
Habe natürlich reklamiert und nur die übliche Antwort bekommen, dass man es bedauert aber eben nichts daran ändern kann, da man ja auf die Teile-Spezifikation von der VAG keinen Einfluß hat. Ich könnte mich ja gerne direkt an Audi wenden.
schwede
An dieser Stelle weise ich dezent mal auf den §434 BGB hin. Der behandelt Sachmängel im Rahmen von Kaufverträgen. Rechtlich gesehen sehe ich mich gar nicht so schlecht dastehen, da der Freundliche mich nicht vorher über diese wesentliche Änderung informierte, meine Erwartungshaltung anders war(eben Licht wie die alten Brenner) und meine Kaufentscheidung wäre auch anders ausgefallen, hätte ich die Information vorher bekommen.
Somit sehe ich den Händler (nicht die Audi AG) schon in der Pflicht hier was machen zu müssen. War es bei dir ebenfalls so?
Werde auf jeden Fall nochmal das persönliche Gespräch mit dem Geschäftsführer des Händlers suchen. Die erste Ablehnung schicken die sowieso jedem und wahrscheinlich sind dann auch 50% der Beschwerden im Keim erstickt, weil viele weitere Schritte scheuen.
Ich schau was aus dem Gespräch rauskommt und sag dir Bescheid. Notfalls gehe ich auch den juristischen Weg. Ist ja heutzutage leider so, dass man ohne Anwalt kaum noch zurecht kommt.
Falls du weitere Infos zu meiner Auslegung des BGB 434 haben möchtest, melde dich einfach.