Laut telefonischer Auskunft meiner Haftpflichtversicherung gilt die Versicherungspflicht nur für motorisierte Modellflugzeuge bzw. ab einem bestimmten Gewicht?
Vorsicht, die Aussage ist schlichtweg falsch!
Die Mitarbeiter in den Versicherungen kennen die Gesetzeslage nicht, das habe ich bei meinem eigenen Arbeitgeber auch festgestellt. Es ist ja auch eine eher kleine Menge von Leuten, die das überhaupt betrifft, aber es ist so, wie ich es geschrieben habe. Das Gesetz ist eindeutig: Alles, was am Luftverkehr teilnimmt, muß versichert werden. Und damit fallen sie aus der Privathaftpflicht raus - die schließt nämlich in aller Regel versicherungspflichtige Modelle kategorisch aus. Ausnahmen gibt es natürlich, aber das würde ich lieber nicht ausprobieren - wenns nämlich einen grossen Schaden am Rande der Deckung geben sollte, wird die Versicherung natürlich alles versuchen, nicht zahlen zu müssen (das kann man einer Versicherung nicht mal vorwerfen - ich würde es genauso machen). Bei den Versicherungen die von DMFV und DAeC angeboten werden, ist man gut aufgehoben. Ich hatte selber im Winter einen Versicherungsfall, da hab ich in der Halle ein anderes Modell im Flug zerstört - wurde anstandslos bezahlt. An der Stelle ist eine spezialisierte Versicherung einfach besser.
Ich habe eine schöne Liste gefunden, die einen ganz guten Überblick verschafft:
http://www.rc-network.de/magazin/artike…art_021-01.html
Früher gab es im Gesetz Ausnahmen von der Versicherungspflicht. Die sind 2005 weggefallen. Und nach §1 LuftVG ist ein Flugmodell eindeutig ein Luftfahrzeug - und somit Teilnehmer am Luftverkehr. Das klärt der §1 LuftVG:
http://www.gesetze.juris.de/luftvg/__1.html
Weitere Modellflugrelevante Gesetze sind in dem folgenden Artikel zusammengefasst:
Modellflug und Luftrecht
Meine normale Haftpflicht (HDI) versichert nur Flächenmodelle. Keine Hubschrauber,
Seltsamerweise ist der HDI die Versicherung des Aero-Club
Wenn Du einen Vertrag beim HDI hast, der den aktuellen Bedingungen unterliegt, dann ist Deine Aussage falsch.
Hier die Bedingungen:
HDI Bedingungen der Privaten Haftpflichtversicherung
Da steht zwar in § 3.2, Satz 4:
ZitatVersichert ist jedoch die Haftpflicht wegen Schäden, die verursacht werden durch den Gebrauch von
...
(4) Flugmodellen, unbemannten Ballonen oder Drachen,
- die weder durch Motoren noch durch Treibsätze angetrieben werden,
- deren Fluggewicht 5 kg nicht übersteigt.
Es heißt aber auch in § 3.1:
ZitatNicht versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Eigentümers, Besitzers, Halters oder Führers eines Kraft-, Luft-, Wasserfahrzeugs oder Kraftfahrzeuganhängers wegen Schäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursacht werden.
Du bewegst ein Luftfahrzeug - und Schäden aus der Benutzung (sprich Flug) sind nicht versichert. Der Satz §3.2 Satz 4 spielt somit keine Rolle mehr! Mal abgesehen davon, das sowieso nur Segelflieger gemeint wären, motorisiert ist ja eh nicht versichert.
Einfacher ist das in den Bedingungen der HUK zu verstehen. Da heißt es:
Zitat1. Nicht versichert ist die Haftpflicht des Eigentümers, Besitzers, Halters oder Führers eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeuges wegen Schäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeuges verursacht werden.
2. Versichert ist jedoch die Haftpflicht wegen Schäden, die verursacht werden durch den Gebrauch von
a) Luftfahrzeugen, die nicht der Versicherungspflicht unterliegen,
b) Wassersportfahrzeugen, ausgenommen eigene Segelboote (auch Windsurfgeräte) und eigene oder fremde Wassersportfahrzeuge mit Motoren – auch Hilfs- oder Außenbordmotoren – oder Treibsätzen.
Der Satz 2.a) ist absoluter Quatsch mit Soße, es gibt keine Luftfahrzeuge, die nicht der Versicherungspflicht unterliegen. Hier ist ja auch, wie oben schon beim HDI die Haftung beim Gebrauch des Luftfahrzeugs ausgeschlossen.
Übrigens ist nicht der HDI Anbieter der Modellhalterhaftpflicht, es ist der Gerling - die gehören zwar zusammen, sind aber immer noch ganz unterschiedliche Unternehmen.
Die AXA hat übrigens einen Haftpflichttarif, in dem Modelle bis 5Kg auch mit Versicherungspflicht über die PHV versichert werden.
Wer bei mir auf dem Platz fliegen möchte, muß mir aber beweisen, das er versichert ist. Das klappt mit den Mitgliedskarten der Verbände sehr gut. Bei einem Versicherungsschein bin ich skeptisch und ich habe auf dem Platz auch nicht die Lust, mir die Bedingungen durchzusehen. Da will ich fliegen. ![]()
Und so wird das vermutlich auch auf anderen Plätzen gehandhabt, auf denen die Pflichten eines Flugleiters so halbwegs ernst genommen werden.
Die Gesetzestexte, die zu der Versicherungspflicht führen fasse ich hier auch noch einmal zusammen:
1. Warum ein Modell ein Luftfahrzeug ist.
Geregelt in §1 Satz 2 LuftVG
2. Warum ein Luftfahrzeug Haftungspflichtig ist.
Geregelt in §33 Satz 1 LuftVG
3. Warum eine Haftpflichtversicherung gefordert ist.
Geregelt in §43 Satz 2 LuftVG
