ZitatOriginal geschrieben von Psychedelic
Wenn auf der Autobahn (Dreispurig), ein notorischer Mittelspurschnarcher in Sicht ist und alle anderen Spuren frei sind, darf man auf der Rechten Spur vorbeifahren, wenn man danach auf der Rechten Spur bleibt. Aufpassen sollte man trotzdem dabei, denn man ist es in Deutschland nicht gewohnt, das auch rechts mal ein Auto vorbeifährt !
Genau so meinte ich das. Nur ist die Landstraße halt 2-spurig. Ich beende dabei kein Überholmanöver, ich ordne mich wieder nach links ein, weil ich ja die Spur wechseln muß, um nicht auf die Autobahn zu fahren.
So verfahre ich auch auf der Autobahn: Am Mittelspurschnarcher rechts vorbeifahren und erst zum nächsten Überholvorgang nach links ausscheren. Das ist damit nicht das Ende des Rechtsüberholens sondern ein neuer Überholvorgang. Jedenfalls nach meinem Rechtsempfinden.
Ob das wirklich legal ist, weiß ich gar nicht genau. Legitim finde ich es aber schon.