Sag mal Para, hst Du die Nebler immer an?
Du hast den Herbert doch deshalb kennengelernt ![]()
Ich erinner mich an diverse Fotos mit Christbaumbeleuchtung (vor der Hofeinfahrt, auf dem Hof...)
Aus dem Anlaß eine kleine "Nebler-Nachschulung":
§17 StVo
Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein.
Schaut mal beim Link unten, da können auch gleich entsprechende Prüfungsfragen gelöst werden. Danach hat Para richtig gehandelt, wenn es wirklich stark geregnet hat!
Warum Du den Herbert aber dauernd mit Neblern an triffst...
Schon komisch! :o ![]()
Gruß,
matbold
