Die Kennzeichnungspflicht gibt es schon immer - sie galt bisher allerdings nur für Modelle über 5Kg. Danke Quadcopterpiloten, die auf Autobahnen runtergefallen sind und deren Besitzer nicht ermittelt werden konnten... Die 250g sind bei den Amis abgeschaut, da gibt es inzwischen auch strengere Regeln.
Aber ich sag mal so... Wer kontrolliert das denn? 
Wer sich dran halten möchte:
http://www.shop.deutscher-modellflieger-verband.de/Flugmodelle/Ke…t=5&c=197&p=197
@Para: Rate mal, wer die Aufkleber herstellt... 
Wie ist das beim Flugtag? Da ist ja kein 100 Meter-Abstand zur Flightline einzuhalten 
Dafür gibt es die Aufstiegsgenehmigung, die regelt das. Normalerweise mittels eines Sicherheitsnetzes. Es ändert sich für den Modellflieger auf einem zugelassenen Platz faktisch nichts.
Zitat
Auf dem flugplatz ist klar.
Was aber wenn ich Wildflieger mache, abseits mit Einhaltung der Grenzen. Reicht da mein Ausweis vom DMFV?
Jein. Du brauchst den Kenntnisnachweis, wenn Du über 100m fliegen möchtest. Den brauchst Du selbst auf einem Modellflugplatz, wenn kein Flugleiter eingetragen ist - also am Elkenkopf, da man kaum in den Hang geflogen selbst in Augenhöhe schnell über 100m über Grund bist. Hängt allerdings von der Platzordnung ab, wie das mit dem Flugleiter geregelt ist. Vielleicht sollten einige Vereine die Chance nutzen und die Flugleiterregelung überdenken und ändern. Wenn man automatisch Flugleiter ist, weil man als Dritter da ist... Wie gut kennt der Flugleiter wohl seine Pflichten, wenn er nicht einmal bemerkt, dass er ja der Flugleiter ist?
Wenn Du mit einem Modell > 2kg Abfluggewicht wild fliegen möchtest (Deine großen Helis), benötigst Du den Kenntnisnachweis ebenfalls.
Um es mal einfacher zu machen: Nicht darüber nachdenken, ob Du den brauchst. Machen. Das wird nicht weh tun. Auto fahren darf man schließlich auch nur mit einem Führerschein. Am Luftverkehr kann der Modellpilot ohne einen Führerschein und vor allem ohne Altersbeschränkung teilnehmen! (und bisher auch die größten Deppen - die will man verhindern/aussieben).
Leider ist der Kenntnisnachweis inhaltlich noch nicht geklärt. Es ist dem DMFV noch nicht bekannt, was da geprüft werden soll oder wer das prüfen soll . Ich gehe davon aus, dass die Vereine das anbieten werden. Bei uns ist es seit Jahren üblich, das wir unsere Mitglieder ab und zu schulen: Eine vereinseigene Flugleiterschulung durch unseren Flugbetriebsleiter (so eine Art Flugleiterobmann). Ich nehme mal an, das der Kenntnisnachweis nicht wesentlich anders sein wird.
Evtl. gibt es auch etwas beim Bundesluftfahrtamt online. Schließlich braucht man ja als Wildflieger was, was man einem Ordnungshüter zeigen kann.
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Kennzeichnungspflicht
Flugmodelle ab einer Startmasse von 250 g (statt wie bisher 5 kg) unterliegen der Kennzeichnungspflicht. Sie erfordert, dass der Eigentümer eines Flugmodells an sichtbarer Stelle seinen Namen und seine Anschrift in dauerhafter und feuerfester Beschriftung an dem Modell anbringen muss.
Im Hinblick auf die zahlreich anmutenden zusätzlich Einschränkungen ist zu bemerken, dass viele der nun ausdrücklich fixierten Verbote oder Erlaubnisvorbehalte schon nach der bisherigen Rechtslage unter Befolgung allgemeiner Vorschriften galten
Ich kenn keinen einzigen der bisher hatte
Wie ist die Kontrolle? Wird man als Gastflieger daraufhin kontrolliert?
Kontrolliert der Flugleiter im eigenen Betrieb?
Wie bringt ihr das Schild an? Kleber, Nieten, Klettband?[/quote]
Wer hat denn Modelle von weit über 5kg? Sind ja nicht so viele. Die meisten Modelle sind ja unter 5Kg. Für die galt das bisher nicht. Über gab es die Regelung schon immer.
Das Gesetz ist da auch schon immer eindeutig. Feuerfest und fest am Modell angebracht. Gut lesbar.
Was meinst Du mit "im eigenen Betrieb"?
Natürlich ist der Flugleiter verantwortlich, das zu kontrollieren. So, wie bei uns auch der Flugleiter am Kiebitzkrug jedes Modell mit einer Waage prüft, ob er auch ja nicht über 5Kg wiegt.
(wobei sich eh die Frage stellt, wo beim Gesetzgeber 5Kg aufhören: 4.999g, 5.499g oder 5.999g!?)
Da der Flugleiter ganz andere und viel wichtigere Dinge zu kontrollieren hat, wird die Kennzeichnungspflicht gerne übersehen - zumal die Kennzeichnung ja zumeist so angebracht ist, dass man sie nicht sofort sieht. In 99,9% der Fälle ist das auch unproblematisch. Ich möchte aber nicht genau der Fall sein, bei dem sich ein Modell selbständig macht und in einem Wohngebiet auf einen Spielplatz abstürzt und Kinder dabei verletzt oder gar tötet...
Natürlich ist das gesponnen und ne Wahrscheinlichkeit von ner Million. Aber weiß man, obs nicht doch passiert? Keiner will das - also ist es doch einfacher, die beknackten 4,50 zu bezahlen, den Aufkleber dranzubeppen und das Problem ist ohne zu fragen für Dich aus der Welt.
Wenn Du Dich bei jemandem bedanken möchtest, dann bei den Bekloppten, die ohne eine Annung zu haben ihren frisch erworbenen Copter starten ohne die Bedienungsanleitung zu lesen. Wenn man ohne GPS und/oder ohne Kompass fliegt, ist der Absturz nahezu unumgänglich. Der Copter findet dann niemals seinen Startplatz und weiß auch nicht, wo er ist. Ich hab schon einige bei uns gesehen, da ist der Copter dann einfach mal drauflosgeflogen - immer geradeaus. Steuern ging nicht. Der landet dann einfach da, wo der Strom ausgeht. Und das war bei einigen auf der Autobahn...
Habe heute mit einem DMFV-Vertreter gesprochen, der war im Berufsleben in der Landesluftfahrtbehörde in Wolfenbüttel für die Aufstiegsgenehmigungen der Modellflieger zuständig. Der erzählte mir, dass in Braunschweig der Conrad nicht so weit von der Autobahn entfernt ist und sich mehrere Copter von direkt vor der Tür in Richtung Autobahn verabschiedet haben...
Wer sich fragt, wozu man einen Kenntnisnachweis braucht.... Dafür. Das man ein 4-Buchstaben-Akronym kennenlernt: RTFM.