Airbags und Gurtstraffer fallen unter die Klassifizierung T1 und haben nach dem Sprengstoffgesetzt keine Auflagen, was Transport und Lagerung angeht, solange sie sich in der vorgeschriebenen Verpackung befinden!
Daher hat die Werkstatt dir den alten Airbag in der Verpackung des Neuen Airbags auszuhändigen !
Die fachgerechte Entsorgung eines Airbags ist die Zwangszündung, hat das die Werkstatt bereits ohne deine Einwilligung gemacht, haben sie den Airbag zu ersetzen !
Ist schon ganz schon dreist, was da machmal abgeht ! 
Sollte es für deinen alten Airbag doch eine Auflage geben, kannst die Listen hier nehmen und das Autohaus bitten, die die Auflagen rauszusuchen.
Jeder Airbag hat eine Materialprüfung bei der BAM, die BAM-Nummer ist auf dem Airbag sichtbar aufgedruckt bzw. aufgeklebt.
http://www.bam.de/de/service/amt…1_tech_zwe1.pdf
http://www.bam.de/de/service/amt…1_tech_zwe2.pdf
http://www.bam.de/de/service/amt…1_tech_zwe3.pdf
Hier noch die Liste mit den Sonderauflagen, die in den obigen Listen rechts in der Tabelle aufgeführt sind.
http://www.bam.de/de/service/amt…en_tech_zwe.pdf
Grüße,
Psychedelic
Achja, hab ich noch vergessen.
Die Transportverpackung des Airbags sieht aus wie ein kleiner Metallkäfig, darin steckt der Karton mit dem Airbag. Kann sein das die Werkstatt den nicht rausrückt, oder auch nur die Spedition über das Teil verfügt.