So leicht ist das nicht, das die Gutachten von den Tuning-Firmen mal eben schnell herausgerückt werden, wenn man ein paar Teile kauft bzw. verbaut hat.
Für solche Bastelbuden heißt es, Vollgutachten nach §21. Ob der Prüfer für die Abnahme auf die Erstellung diverser Gutachten (z.B. Abgasgtachten) besteht liegt dann in seinem Ermessen.
Im Endeffekt hat man mit so einem Wagen hauptsächlich Papierkrieg und bekommt ihn nur schwer mit einer festen Zulassung auf die Straße.
Grüße,
Psychedelic
P.S. Wenn man den Papierkrieg bei so Projekten bereits in der Planphase klärt, tun sich oft Türen auf die man nicht für möglich halten würde, denn auch die Leute bei Tuningfirmen sind auch nur Autonarren die Spaß am Schrauben haben. ![]()