ZitatOriginal geschrieben von Paramedic_LU
Alles was 3 Monate nach "Tat" eingeht sollte eigentlich hinfällig sein.
In der Zeit sollte es zugestellt sein.
Möglicherweise waren die auf einer Sammeltour. Ob man direkt angehalten werden muss, kann ich nicht sagen.
Auf alle Fälle ab zum Anwalt. Und alle Möglichkeiten ausschöpfen.
Ich glaub nicht dass sie beweisen können WER fuhr
Aber die Pfalztour ist doch im Oktober gewesen. Außerdem geht es hier um eine Bußsache, also sechs Monate Verjährungsfrist.
Und technisch sind die weit, wie unten schon geschrieben, der Fahrer wird sehr gut erkannt.