Mein Baujahr (8/05) hatte in Serie auch eine Klappe ,vom Motorsteuergrät geregelt. Durch BN war die ja weggefallen.Die Schaltzeiten wurden nach
eigener Vorstellung etwas modifiziert gegen Serie.
Eigensteuerungen sind nicht erlaubt,machen aber viele (zB beim RS3).
S3 hatten ebenfalls eine Serienklappe.
zB beim 8V RS3 ist ja eine Sportaga noch zusätzlich möglich,in D sind beim 8V auch nach 2016 die Klappen zulässig,da zB Facelift oder so
keine Neukonstruktion ist. Wird eine EU Vorgabe sein,an die sich die CH anhängt.
Edit: bei mir wäre die Vorschrift kontraproduktiv ,da ohne Klappe EG Zulassung ,aber lauter.