Wenn bereits irgendetwas am Fahrwerk oder Rädern gemacht wurde,dann gilt die ABE nicht mehr. Und sowieso ist ausschlaggebend ,was an
eventuellen Auflagen in der ABE dann steht . Da kann dann ev auch stehen ,daß vorzuführen ist.
zB meine ATS Felgen für den S4 haben eine ABE ,trotzdem muß man vorführen. Wusste die Tuningfirma auch nicht.ABE bedeutet in dem Zusammenhang lediglich ,daß ein mitgeführter Prüfbericht reicht,aber keine Eintragung in die Papiere zwingend ist.
Also: ich habe jetzt im Sommer eingetragen die ATS Felgen,wenn ich dann ev demnächst die HR Federn mit ABE montieren lasse,dürfte ich die
eigentlich nur im Winterhalbjahr mit den Originalrädern fahren….weil ja im Sommer das Fahrwerk nicht mehr Serie entspricht.
PS : wenn Du auf die ABE abhebst ,dann montier sie doch einfach hinten 15 mm.,ist ja kein finanzieller Beinbruch ,wenn Du dann doch auf
schmälere wechseln mußt.