Man muß wirklich noch einmal festhalten,daß selbst TÜV Prüfungen und Eintragungen aufgrund von Gutachten
des Herstellers oder aufgrund der Messung einer Prüfstelle überhaupt nichts darüber aussagen,ob der Polizei diese
Anlage nicht doch zu laut im Sinne des Emissionschutzes vorkommt. So kann es dann aktuelle Nachmessungen und Gutachten geben,die dann doch zu einer Strafe und Rückrüstung führen.
Es gibt eben verschiedene Fallstricke: so ist es bei BN-pipe angebl nicht bekannt gewesen ,daß HS und DSG 3.2er
in den Papieren unterschiedliche dB Angaben stehen haben .Was dazu führen kann ,daß die prozentual erlaubte
Abweichung (lauter) beim DSG nicht eingehalten werden kann , trotz EG Betriebserlaubnis, weil ja von einem
bereits höheren (HS)Wert ausgegangen wurde.
Beim Erwerb der Perf.Box hatte ich auch ein Gespräch über Typprüfungen zB Mini Cooper Works,der eine so
getrimmte SW hatte ,daß genau unter den Typprüfbedingungen die Werte eingehalten wurden,aber beidseits dieser
Situation ganz was anderes zu hören war.
So ja auch die Abgasfestlegungen oder Prüfstands-SW bei Leistungsfestlegung.
Kurz gesagt: auf der Strasse bist Du auf goodwill der Ordnungshüter angewiesen,die kostet es ja auf Verdacht nichts.Es wird etwas angezweifelt egal ob geprüft oder Serie,den Ärger und Nachweiskosten hat man selber aber an der Backe.
Die Konsequenzen können bei den AGAs wegen Emissionsschutz sehr teuer werden,wesentlich teuerer jedenfalls,
als ein Loch im durchgerosteten Endtopf.Da wird kein Gutachten für zB 850€ nötig,keine Stilllegung mit
Abschleppen folgt wegen Beweissicherung. Alles in der Familie erlebt....