Also ,ich habe den Eindruck ,daß sich diese ganze Diskussion in die falsche Richtung entwickelt.
Die Traglast ist genau wie der Geschw.Index durch die Zulassung ab Werk vorgegeben.Abweichungen kann man zwar
vornehmen,nach unten sind die aber Abnahmepflichtig,damit die Zulassung bestehen bleibt.Wenn man sich daran hält ,ist alles rechtens.Die Frage bleibt: wenn ich schon gewillt bin ,sehr schnell zu fahren,wieviel "Sicherheit" kann ich noch durch meine
Reifenwahl bekommen.
Bis vor kurzem waren mir die prozentualen Geschw.Abwertung der Indices nicht bewußt,obwohl ich mich schon sehr lange mit Tuning beschäftige. Mein Reifenhändler wußte das auch nicht ,fand aber die Tabellen dann in seinen Unterlagen...
Da man selten die echten(geprüften) Geschwindigkiten über längere Zeit faährt/fahren kann ,ist das alles auch ein bisschen akademisch.
Bei Winterreifen kann das aber bei vollbeladenem Wagen und im Vertrauen auf "Tacho plus" etwas unheimlich sein,da mamn jetzt das Problem kennt.
So wie ich die Tabellen verstehe,hat man mit Y oder entsprechend freigegebnen ZR Reifen keine (gedanklichen) Probleme.
Auch die Gummimischung wäre mir da zB zwischen W und Y nicht spürbar,war es bei mir jedenfalls nicht.
Die 225/40-18 Bereifung am 3.2er ist meineswissens immer Y. Fahre im Winter diese Grösse als V,aber nicht zum
Autobahn powern.
Für meinen Autobahnwagen habe ich jetzt die Seriensommergröße 235/40-18 W (TI 95) auf 245/40-18 Y (TI 93) geändert.
235/35-19 wäre auch als TI 91 in den Papieren,ich habe also einigen Spielraum.
Zurück zur AB: im Winter fahre ich jetzt 235/40-18 TI95 W,wie gesagt überwiegend Autobahn.Das als Konsequenz aus
den für mich neuen Erkenntnissen.
Es gibt also ein rechtliches zulassungsmäßiges Problem und das eigene Sicherheitsbedürfnis,ob mans braucht oder nicht.
Jedenfalls nützt es niemandem -rechtlich- wenn man sagt ich fahre nie voll beladen,mein SB wiegt leer auch schon 1773 kg.
Zur letzten Frage bzgl Ablasten:wenn Sommerreifen als Y eingetragen sind,dann mußt Du auch Y fahren mit TI passend.
Bei WR kann man alles fahren bzgl Geschw.(also Q.T.H.V.W) unter Beachtung des vorgegebenen TIund der oben erwähnten prozentualen Abschläge.WR benötigen das
kleine Schildchen für max zulässige Reifengeschw./index entsprechend. Ist meines Wissns nicht in der Form vorgeschrieben,
ich mag die bunten Kleber nicht,habe mit Prägemaschine einen eigenen angefertigt und für mich unauffällig aber gut sichtbar angebracht.
Wenn jemand andere RECHTLICHE oder ZULASSUNGS-Probleme kennt,bitte schreiben. Das ist ja nur mein Standpunkt.