So.habe heute den Wagen abholen können.Knackpunkt ist Geräuschgutachten,Standgeräusch geht so,Fahrgeräusch wohl durch Ansaug-
geräusch zu laut.Damit ist die Betriebserlaubnis erloschen und muß neu beantragt werden.Wäre die Kombi nicht nur durch ABE bzw TÜV-
Prüfung geprüft gewesen sondern auch in die Papiere übertragen gewesen,dann hätte man die Kombi weiterfahren können,aber NUR
wenn Lautstärke gepasst hätte. Dem war nicht so,zu einer Neuerlangung wäre das alte ,damals zulässige Gutachten ,nicht mehr
zulässig,das aktuelle Gutachten schließt die Kombi aus.Auch bei zu lautem Serienteilen wäre alles genauso gelaufen.
Abgesehn von Ärger und Zeit:
Kosten bisher 27,45 € für Rückbau Luftfilter , morgen wohl ca 60-70 € TÜV Vorführung wegen der Auflagen,dann kommt noch die
Zulassungsstelle mit wohl auch so 60€. Immerhin sind wir der Verwahrstelle entkommen ohne etwas löhnen zu müssen.
Bisher keine Ahnung was Verwarnungs/Bußgeld bedeutet und wer die Abschleppkosten sowie das Gutachten zahlen muß.Mit Anwalt
über ADAC Verkehrsrechtschutz habe ich schon gesprochen,wir warten das AKtenzeichen ab und entscheiden dann die Weiterungen.
Es bleibt der fade Beigeschmack von Willkür und auch der Verdacht,daß die Polizei mit Abschlepper und auch Gutachter zwecks
Arbeits/Lohnbeschaffung zusammenarbeiten könnte. Die Verhältnismäßigkeit sehe ich nicht gewahrt,man hätte auch sagen können,
das Ding ist zu laut ,schmeiß den Mist raus ,Original rein ,28 € alles vorbei.
Irgendwie sehe ich in der Polizei aber jetzt nicht mehr den Freund und Helfer,das Pendel geht jetzt doch mehr zur Wegelagerei !