Zur AGA Steuerung: lohnt sich glaube ich nur ,wenn eine serienmäßig vom Motorsteuergerät gesteuerte Klappe bereits vorhanden ist.Was ja deswegen
bei mir auch kein TÜV Problem bedeutete.BN hat ja eine EG-Betriebserlaubnis ,die OEM Klappe war ja bei Montage weggefallen.
Wie so etwas dann hinzubekommen ist ,wenn keine Klappe vorhanden ist,weiß ich nicht.Denn bisher gelten nach meiner Kenntnis auch zB elektrisch
wahlweise angesteuerte Klappen als nicht zulassungsfähig.
Gemeinhin denkt man beim Klappenauspuff ja eher an eine zu erzielende Lautstärkeerhöhung, ich bin da eher dem umgekehrten Gang gefolgt,ohne
auf den BN sound zu verzichten. Klappe wurde bei BN vor Ort eingeschweisst.