Für alle Verträge gilt 4 Wochen Kündigungszeit.Deswegen bei normalem Versicherungsjahr der 30.November. Läuft ein Vertrag kürzer,bzw früher im Jahr an,wird danach immer auf 1.1. umgestellt.Wegen der angesprochenen Leasing uswVeträgen kann es so nur zu geringen Überziehungen der Rechnungsstellung. kommen,dann
gelten die 4 Wochen ab Zustellung derErhöhung Einen endenden Vertrag braucht man eigentlich auch nicht kündigen.
Natürlich richtet sich alles nach den jeweiligen Verträgen,die sollte der TE ja kennen ,uns hat er dazu ja nichts weiter gesagt.