Beiträge von Paramedic_LU

    Mh, dann knn es eigentlich nicht von den Felgen kommen.
    Ich würd auf die schnelle mal die Felge abmontieren und überall wackeln und alle Schrauben kontrollieren die im Sichtbereich sind.

    Wurde nicht bei Dir die Spurstange gewechselt?
    Oder war das wer anders?
    Möglicherweise wurde da vielleicht bei der Montage was nicht richtig angezogen. :-o

    Versteh ich das richtig, dass es mit Sommerreifen NICHT war und erst NACH dem Wechsel auf Winterreifen?

    Wenn dem so ist, hast Du die Felgen mit den Winterreifen neu wuchten lassen?

    Ich montierte meine kurz vorm FST und hatte keine Zeit zum Wuchten. im Bereich 50-100 waren die Reifen besonders vorne recht zappelig und man spürte im Lenrad beim Beschleunigen kleine Vibrationen.

    Als ich den Öwechsel letzte Woche machen liess gab ich in Auftrag die Felgen zu wuchten.
    Seither läuft er wie ne 1.

    Ich persönlich finde es wichtig beim Wechsel auf andere Felgen/Reifen die Unwucht zu kontrollieren. Mach ich immer. Je nach Lagerung der Reifen kann sich schon mal ne Unwucht durch Standzeit bilden.

    Oder aber dir fehlt 1 Wuchtgewicht, oder die vorhandenen haben sich verschoben.

    Kontrollier das mal.

    Ansonsten kann man ja bei der Montage keine Fehler machen, ausser man beschädigt was am Fahrwerk

    Ja der Preisvorteil ist manchmal schon verlockend. Bei Wald und Wiesensachen bestell ich da auch.

    Aber so gerade beim Heli, da fahr ich lieber in den Laden, auch wenns mal 10 Euro mehr sind. Dafür hab ich super Beratung, Unterstützung, bekomme mal was repariert etc.
    Zudem das Flair dort bei nem Kaffee am Stehtisch mit anderen Fliegern zu schnacken und das Ambiente zu geniessen, in Mitten vieler Modelle zu stehn.

    Wie hier bei Ralf in Lambsheim

    Moin, ich hoffe es ist noch nicht zu spät für den Tip.

    Kommt drauf an was Du für Modelle suchst.
    Eisenbahn, Autos etc. da gibts einen guten großen Händler in LUdwigshafen Oggersheim.

    http://www.werst.de/

    Hubschrauber, da kann ich Dir meine Flugschule in Lambsheim wärmstens empfehlen. Die Beratung ist Top, der Inhaber gehört zu den Topfliegern was Heli angeht.

    http://www.modellflugschule2000.de

    Allerdings hat er nicht tausende Artikel im Laden wie ein ganz großer, aber von jedem Segment das wichtigste ist da. Bevor Du hinfährst würde ich anrufen um nicht unnötig zu fahren.

    In Ludwigshafen Mannheim direkt kenn ich keine weiteren mehr.

    In Speyer gäbe es noch einen.

    http://www.schmitt-modelltechnik.de/


    Hoffe ich konnte helfen


    EDIT:
    Leider sterben die Modellbau-Läden, nicht gerade unschuldig daran ist das Internet.
    Ich vermisse die Zeiten der ganz großen Modellbau-Läden über 2-3 Stockwerke. Was drückte ich mich als Kind da immer rum. Stundenlang. Wir hatten nie viel Geld damals, somit blieb 90% was man sah ein Traum ;(
    Aber es war trotzallem schön all die tollen Sachen zu sehen.


    Editedit:
    Wenn Du Gefallen an großen Bahnen von Slotcars hast, lege ich Dir die Bahn in Hockenheim Nahe.
    Ein User vom R8-Forum bastelte in zig Stunden den R8 GT .
    Hier zu sehen . Da ist auch die Adresse zur Bahn.
    Einfach mal lesen, sin viele tolle Bilder dabei.
    http://www.renncenter-hockenheim.de/

    Macht einen klasse Eindruck das Teil. Auch vom Preis. Habe mir gerade ein paar Videos reingezogen. Könnte ich mir auch vorstellen für hier im Zimmer.
    Aber ich muss bremsen. Erst steht ein T-Rex für draussen an.

    Aber mach mal ein Video wenn er bei dir im Wohnzimmer rumschwirrt :D

    Wegen Kabel...
    Basse wollte mir ein Kabel besorgen was an meine Funke geht und in PC via USB. Simulator wollte ich mit der original Funke meines 47G spielen.
    Dann kann ich das besser 1:1 umsetzen.

    Ich mein beim T-Rex ist ein Kabel und simulator dabei. Beim Raptor auf jeden Fall. Das las ich neulich.

    Stuttgart (ACE) 28. November 2008 -

    Rund um die gut besuchten Advents- und Weihnachtsmärkte herrscht wieder Parkplatzmangel.
    Welche Probleme daraus erwachsen können, hat der ACE Auto Club Europa aufgelistet. Er warnt: Ordnungshüter verteilen jetzt nicht nur Parkverbotsknöllchen. Sie beauftragen gerne auch Abschleppunternehmen, die das an verbotener Stelle abgestellte Fahrzeug rasch an den Haken nehmen. Das kann laut ACE sehr teuer werden.

    Wer wegen Falschparkens abgeschleppt wird, muss dafür gleich doppelt bezahlen: Einmal das von den Ordnungshütern verhängte Verwarnungs- oder Bußgeld, dann die Abschleppkosten. Die Höhe der Verordnungsstrafe bewegt sich in einem Korridor von 10 Euro für unzulässiges Halten bis 50 Euro plus einen Punkt in Flensburg für behinderndes Parken vor Feuerwehrzufahrten. Die zusätzlichen Abschleppgebühren sind happiger. Zu zahlen sind beispielsweise rund 140 Euro in Köln, etwa 190 Euro in München und über 260 Euro in Hamburg. Zwar muss die Polizei als Auftraggeber des Abschleppunternehmens für dessen Rechnung zunächst in Vorlage treten, doch darauf folgt postwendend der behördliche Kostenbescheid, der sich an den Parksünder selbst richtet. Volker Lempp, Verkehrsrechtsexperte beim ACE in Stuttgart, empfiehlt, sich mit den rechtlichen Grundsätzen rund ums Abschleppen vorsorglich vertraut zu machen. "Wer erst mal mit Weihnachtsgeschenken voll bepackt auf die Suche nach seinem abgeschleppten Auto gehen muss, der ist nicht zu beneiden".
    Halterhaftung bei Parkverstoß
    Bei Verkehrsvergehen gilt in Deutschland laut Lempp grundsätzlich das Täterprinzip, wonach die Verfolgungsbehörde den sicheren Nachweis führen muss, wer den Verstoß begangen hat. Bei Parkverstößen wird dieser Grundsatz jedoch durch die so genannte Halterhaftung ergänzt. Danach werden dem Halter des Autos per Bescheid die Verfahrenskosten auferlegt, wenn der tatsächliche Fahrer nicht binnen drei Monaten ermittelt werden kann (§ 25a Straßenverkehrsgesetz StVG). Die Verfahrenskosten betragen rund 20 Euro. ACE-Jurist Lempp rät, sich gut zu überlegen, ob das bei Parkverstößen vergleichsweise geringe, meist unterhalb von 40 Euro liegende Verwarnungsgeld es wert ist, dagegen mit erheblichem Aufwand vorzugehen.

    Abschleppen auch ohne Behinderung
    Nach Angaben von Lempp darf grundsätzlich auch dann abgeschleppt werden, wenn keine unmittelbare Behinderung vorliegt, beispielsweise dann, wenn die Parkdauer überschritten wurde. Das hänge vom Einzelfall ab, sagte Lempp. Sofort abgeschleppt werden darf selbst ohne Vorliegen einer konkreten Behinderung dann, wenn verbotenerweise etwa auf Gehwegen, in Feuerwehranfahrtszonen, auf Anwohnerparkplätzen, Behindertenparkplätzen, an Bushaltestellen oder im Bereich von Fußgängerzonen- oder Überwegen geparkt worden ist.

    Schützt die hinterlassene Handy-Nummer vor dem Abschlepper?
    Lempp: "Wer seine Handynummer deutlich sichtbar am oder im Fahrzeug anbringt, ist fast immer auf der sicheren Seite. Vorausgesetzt allerdings, der schriftliche Hinweis lässt erkennen, dass der Falschparker sich in unmittelbarer Nähe des "Tatorts" aufhält und eine Kontaktaufnahme mit hinreichender Sicherheit erfolgreich sein wird. Nur dann ist die Polizei im Zweifel zu einem Nachforschungsversuch verpflichtet. Ein vorbereitetes "Kärtchen" hinter der Windschutzscheibe, das auf jede Parksituation passt, ist dagegen nach der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte nicht ausreichend, da aus Sicht der Beamten zu unsicher. Deshalb: Auf der Nachricht immer genau angeben, wo man jetzt gerade ist und dass man das Fahrzeug bei einem Anruf gleich weg fahren kann."

    Hilft der Zettel: "Bin kurz im Blumenladen nebenan"?
    Lempp: "Für eine bloß kurzzeitige Abwesenheit gilt wie beim Handy der Grundsatz der tatsächlichen schnellen Erreichbarkeit. Doch aufgepasst: Mit dem Abschleppen kann es sehr schnell gehen. Oft sind der berechtigte Auftraggeber, etwa ein Geschäftsinhaber, dem die Toreinfahrt zugestellt wurde und der Abschlepper schon aufeinander "eingespielt", zum beiderseitigen Vorteil, versteht sich. Der bloße Hinweis, dass man ja nur "im Laden nebenan" war, hilft dann nichts."

    Parkhaus Supermarkt, zu lange geparkt, muss die Polizei aktiv werden?
    Lempp: "Die Polizei kann einschreiten, muss aber nicht. Der Betreiber des Einkaufzentrums und sein Personal sind "Herr der Lage". Sie können jedes Fahrzeug, das unbefugt parkt, kostenpflichtig abschleppen lassen, wenn Fahrer beziehungsweise Halter vor Ort nicht erreichbar sind."

    Errichtung von Parkverbotszone wegen Baustelle oder Umzug - und das während urlaubsbedingter Abwesenheit. Was kann passieren?
    Lempp: "Dauerparken ist zwar grundsätzlich erlaubt, jedoch muss man als Halter dafür Sorge tragen, dass das Fahrzeug jederzeit entfernt werden kann, wenn ein Haltverbotszeichen aufgestellt wird, beispielsweise wegen Bauarbeiten, einer Veranstaltung oder um einen Stellplatz für einen Umzugswagen zur Verfügung zu stellen. Die Halterpflicht gilt selbst bei krankheits- oder urlaubsbedingter Abwesenheit, so dass unter Umständen die Fahrzeugschlüssel einer Vertrauensperson überlassen werden müssen, die sich um das Fahrzeug kümmert. Für die Zulässigkeit des Abschleppens in solchen Fällen kommt es vor allem auf die Zeitspanne zwischen dem Aufstellen des Verbotszeichens und dem Abschleppen des zunächst korrekt geparkten Fahrzeugs an. Die von den Verwaltungsgerichten insoweit vorgeschriebenen Fristen v ariieren zwischen 4 Tagen und 48 Stunden".

    Richtig geparkt, aber Fenster offen, darf die Polizei abschleppen?
    Lempp: "Ein nicht ordnungsgemäß gesichertes Kfz stellt eine "Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung" im Sinne des Polizeirechts dar. Die Störung darf oder muss auf behördliche Kosten beseitigt werden, indem das Fahrzeug sicherstellt wird. Ist dies nur durch eine Abschleppmaßnahme möglich, muss allerdings der Halter diese Kosten tragen, zumal im Zweifel in seinem Interesse gehandelt wird".

    Fahren unter Alkoholeinfluss, Polizeikontrolle: Abschleppen erlaubt?
    Lempp: "Falls das Abschleppen zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erforderlich ist, gilt auch hier das "Störer- oder Veranlasserprinzip". Wer die Störung verursacht, muss für die Kosten der erforderlichen Abhilfemaßnahmen aufkommen, soweit diese sich im Rahmen der Erforderlichkeit und des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes bewegen".

    Abschleppgebühr fällig auch bei vorheriger Beseitigung des Hindernisses?
    Lempp: "Auch wenn das Auto aus der Parkverbotszone entfernt werden kann bevor der Abschlepper kommt, fallen Kosten an. Das heisst: Die Kosten einer so genannten "Leerfahrt" müssen jedenfalls vom Falschparker bezahlt werden, wenn er sie durch sein rechtswidriges Verhalten veranlasst hat".

    Gibt es ein maximales Kostenlimit fürs Abschleppen?
    Lempp: "Welche Kosten erforderlich und angemessen sind, um den Zweck einer zulässigen Abschleppmaßnahme zu erreichen, bestimmt allein der Markt. Eine Einzelfallprüfung kann ergeben, dass die verlangte Vergütung übersetzt, das heißt, unzulässig hoch ist oder die Behörde vorwerfbar ein zu teures Unternehmen ausgewählt hat. Hiergegen kann man sich natürlich wehren. Grundsätzlich gilt: Das Abschleppunternehmen kann seine Vergütung nur von jenem verlangen, der den Auftrag zum Abschleppen erteilt hat, es sei denn, dass die Forderung nach Ersatz der Abschleppkosten nachweislich vom Auftraggeber an das Unternehmen abgetreten worden ist. Auf diesem Nachweis sollte man als mutmaßlicher Falschparker unbedingt bestehen, da sich durch sofortige Zahlung der Abschleppkosten an das Abschleppunternehmen die eigene Rechtsposition deutlich verschlechtert."

    Wie berechnen sich die Gebühren der Abschleppdienste?
    Lempp: "Entscheidend ist, was den Gepflogenheiten der Branche entspricht, also "üblich" ist.
    Darüber muss im Streitfall das zuständige Gericht entscheiden und sich entsprechend kundig machen. Es gibt in diesem Bereich auch starke regionale Schwankungen".

    Parken vor einer Grundstücksausfahrt? Wann darf der Eigentümer abschleppen lassen, muss die Polizei gerufen werden?
    Lempp: "Die Polizei muss nicht gerufen werden, sie kommt auch meistens nicht. Der Berechtigte kann selbst im Rahmen seines gesetzlichen Selbsthilferechts (§ 229 BGB) das Abschleppen veranlassen, muss dann allerdings auch mit den Abschleppkosten in "Vorlage" treten. Dies schreckt viele Grundstückseigentümer und Garagenbesitzer ab".

    Muss das Auto an einen nahegelegenen freien Parkplatz geschleppt werden, darf es der Autoknast sein?
    Lempp: "Nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ist ein Abschleppen über viele Kilometer natürlich unzulässig, wenn der Zweck der Maßnahme durch ein bloßes Versetzen des Fahrzeugs erreicht werden kann".

    Darf ein fahruntüchtiges Auto abgeschleppt werden?
    Lempp: "Das Abschleppen betriebsunfähiger Fahrzeuge ist gesetzlich nicht im Einzelnen geregelt. Es ist grundsätzlich zulässig, jedoch nur in eine möglichst nahe gelegene Werkstatt beziehungsweise an den möglichst nahe gelegenen geeigneten Bestimmungsort, nicht jedoch über weite Strecken, zum Zwecke des Verkaufs oder des Transports von einer Werkstatt zur anderen. 100 km werden allgemein als Obergrenze angesehen".

    Quelle: Presseservice ACE

    Da gebe ich matbold vollkommen recht.
    Audi gibt 180000km beim 3.2 in einer früheren Literatur an.
    Ab und zu hört man was von 120000 bis 180000km.
    Ich denke Audi hat das geplant wie die Bremsbelagverschleissanzeige.
    Sobald ein KRITISCHER Wert erreicht ist, der noch nicht zuuu kritisch ist, läßt man die Motorchecklampe aufleuchten. Somit vermeidet man unnötoge frühe Wechsel, zum anderen hält es die Kulanzkosten gering.
    Alles vom Normalfall her gesehen, hätten sie ordenliches Material verbaut.
    Leider ging diese Rechnung nicht auf.

    Mat, Dein Ü in der Signatur ist kaputt

    @ krebbi

    Vor kurzem wurde das Forum leider gehackt, und wir mussten das letzte Backup einspielen. Zwischen dem Backup und Deiner Registrierung gibt es eine Differrenz.
    Von daher fehlt Dein Account jetzt nach dem Einspielen des Backup.

    Gibt 2 Möglichkeiten:

    - Du meldest Dich noch mal neu an und ich ändere alles dementsprechend

    - oder du schickst mir eine Email an Paramedic_LU@a3-quattro.de und ich richte Dir den Account ein.

    Hallo und Willokomme hier bei A3Q !!!

    Verabredung


    Schön dass Du zu uns gefundden hast und es Dir gefällt.

    Also 230 nach Tacho ist definitiv zu wenig.
    Aufgrund der Kilometer sollte er da schon eingefahren sein und die Leistung bringen. Das sollte man mal beobachten. Ebenso die Umstände:
    Strassenart, Steigung, Gegenwind, Aussentemperatur, Bereifung

    Das Standartfahrwerk beim 3.2 ist das Ambition. Das ist etwas tiefer als das normale A3 Fahrwerk. Das Sportfahrwerk ist meine ich noch etwas tiefer als das Ambition.