Beiträge von Paramedic_LU

    Alles nur heiße Luft?

    Den Reifendruck zu prüfen ist schon eine lästige Angelegenheit, doch wer mit zu wenig Luft fährt, verbraucht mehr Sprit, von den Einbußen bei der Sicherheit ganz zu schweigen. Doch es gibt ja eine echte Wunderwaffe: Reiner Stickstoff im Reifen. Der soll länger drin leiben und angeblich sogar die Fahreigenschaften verbessern: Weniger heiß, weniger Abrieb, längere Lebensdauer.

    Beim ADAC sieht man die Sache allerdings nüchterner. Stickstoff werde zwar seit Jahren stark beworben, mache aber eigentlich keinen Unterschied. Beim Automobilclub verwendet man ihn daher nicht, weder für die Reifentest noch für die eigenen Servicewagen, den Aufpreis möchte man nicht bezahlen. Sicherlich gebe es sinnvolle Einsatzmöglichkeiten, etwa wegen der zusätzlichen Brandsicherheit bei Gefahrguttransporten oder, mit Einschränkungen, auch im Rennsport. Für den normalen Autofahrer mache der Stickstoffreifen aber keinen Unterschied.

    Mit mehr Komfort für wenig Geld lassen sich aber Kunden locken. Auch Rasthaus-Zuschauerin Pia Praunsdorfer sagt hier nicht nein. Für 3 Euro pro Rad lässt sie Stickstoff in ihre Reifen pumpen. Dazu gibt es noch ein Extra zur Kundenbindung: Die grüne Kappe soll sie an regelmäßige Luftdruck-Prüftermine in ihrer Werkstatt erinnern. Fahren wie auf Wolken, Reibung adé, meint der Reifenhändler. Beim ADAC weiß man dagegen, dass in Sachen Rollwiderstand eine gute Wartung viel wichtiger ist: Ein schlapper Reifen erhöht den Reibungswiderstand, da er stärker auf der Fahrbahn aufliegt. Mit genügendem Druck läuft der Wagen ideal, das macht sich auch im Geldbeutel bemerkbar.

    Und wie steht es nun mit dem stabileren Reifendruck? Hundertprozentig luftdicht gibt es nicht, sagt der ADAC. Immerhin, der etwas größere Stickstoff benötigt länger, um zu entweichen, doch eine Studie habe gezeigt, dass der Unterschied zur normalen Luft gerechnet auf sechs Monate nur sehr wenige Zehntel Bar ausmacht.

    Quelle: Rasthaus

    Wann kann endlich nachgerüstet werden?

    Seit drei Monaten kämpft Helmut Bajerke jetzt schon um sein Recht. Sein wirkungsloser Rußpartikelfilter sollte schon längst ausgetauscht sein. Schnell und problemlos für den Kunden - ein schönes Versprechen. Doch die Realität sieht anders aus: Einen neuen Filter von einem anderen Hersteller soll er nur bekommen, wenn er die Differenz von 150 Euro begleicht. Andernfalls muss er eben auf einen GAT-Filter warten oder das System rückbauen lassen. Eine andere Lösung sieht die Werkstatt nicht.

    Noch mal 150 Euro draufzahlen, das ist kein besonders gutes Angebot. Eigentlich war doch der kostenlose Austausch geplant, so zumindest laut Kulanzregelung zwischen Umweltministerium und Zentralverband des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes. Und nicht nur die, auch die gesetzliche Mängelhaftung stehe auf Seiten des Kunden, erklärt Helmut Blümer vom Zentralverband.

    Der Anwalt von Bajerkes Werkstatt drängt allerdings auf eine Billig-Lösung, so zieht sich die Angelegenheit bereits über Monate. Mittlerweile ergeht es so Tausenden von Kunden. Die Deutsche Umwelthilfe sammelt Fälle dieser Art und hat eine Liste von Werkstätten ins Internet gestellt, die der Kundschaft besonders dreist ihre Rechte vorenthalten. Die Autoclubs ACE und ADAC haben deshalb reagiert: Bei ihnen gibt es Musterformulare, mit denen man sich seine Gewährleistungsrechte sichern und eine Verjährung verhindern kann. Das ist wichtig, da die Hersteller mit der Produktion von funktionierenden Filtern nicht nachkommen und für den Austausch von fremden Filtern nicht zahlen wollen.

    Bei 30 Prozent der Fahrzeuge kommt außerdem noch das Problem hinzu, dass überhaupt keinen Ersatz gibt. Betroffen davon ist beispielsweise Bernd Deilmann mit seinem Ford Focus von Bernd Deilmann. Zuerst sollte er maximal bis Ende März 2008 warten, jetzt muss er sich noch etwas länger gedulden. Irgendwann im Laufe des Jahres, heißt es.

    Zumindest darf der Ford-Halter trotz des untauglichen Partikelfilters seine Steuervorteile und die Umweltplakette behalten - nicht zuletzt, weil die Industrie mit der Kulanzregelung versprochen hatte, schnell für den Umtausch der schadhaften Filter zu sorgen. Doch ob die wirklich funktioniert, sieht man mittlerweile im Bundesumweltministerium skeptisch. Die ersten Zahlen der Werkstätten stimme nicht optimistisch. Nach Daten des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes sind gerade mal 2.500 von den insgesamt 40.000 Filtern ausgetauscht worden. Und laut Umweltministerium liegt noch kein Antrag auf Zulassung von neuen Rußpartikelfiltern vor. Deswegen steht für die Deutsche Umwelthilfe fest, dass Politik und Industrie das Problem verschleppen. Sie fordert klare Regelungen: Halter sollen die Vorteile nach einer Frist verlieren, dann werde ein "Run" auf die Werkstätten einsetzen.

    Auch die Grünen wollen den politischen Druck erhöhen und fordern einen Untersuchungsausschuss. Vielleicht hat dann auch für Helmut Bajerke das Warten auf einen funktionierenden Filter bald ein Ende.

    Quelle: Rasthaus 1.3.08

    Hättet Ihr es gewußt ???

    Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass die Prüforganisationen für nicht entdeckte oder falsch prognostizierte Schäden im Rahmen des Werkvertragrechts haften. Wird ein defektes Teil also nicht erkannt, müsste es von der Dekra ersetzt werden.


    Was taugen Gebrauchtwagensiegel?

    So mancher Gebrauchtwagenkäufer ist schon auf die Nase gefallen. Das kann schnell passieren, wenn man kein Fachmann ist. Aber vielleicht versprechen die Gebrauchtwagen-Checks, die TÜV, Dekra und einige Autoclubs anbieten, ja Abhilfe. Wir schauen uns an, was die Prüfungen taugen. Unser Testwagen ist dabei ein 1998er Passat TDI mit 30 Mängeln. Jeden einzelnen davon müssten die Prüfer erkennen. Gutachter Gerolf Happel nennt die gravierendsten: Reparaturspuren weisen auf einen Unfallschaden hin, eine Felge ist erheblich beschädigt. Die Bremsscheiben sind eingelaufen, die Antriebsmanschette außen rechts ist beschädigt.

    Mit diesem gebeutelten Wagen machen wir unsere Stichprobe bei den drei Marktführern für Gebrauchtwagen-Checks. Mit versteckter Kamera fahren wir bei ADAC, TÜV und Dekra vor. Unsere erste Station ist die ADAC-Prüfstelle in Marburg. Ingesamt 70 Punkte geht der Prüfer akribisch mit uns durch. Die beschädigte Alufelge bemerkt er sofort, ebenso die verschlissenen Bremsen und Achsmanschetten. Der Lackschichtendicke-Messer entlarvt die Neulackierung und damit den schlecht reparierten Unfallschaden am Heck. Die Untersuchung dauert fast 90 Minuten, Probefahrt inklusive. Ganz billig ist der Check leider nicht: 102 Euro sollen wir bezahlen. Gerolf Happels Fazit: Ein umfangreicher und sorgfältiger Test mit einem sehr zufriedenstellenden Ergebnis. Er gab Auskunft über die Stärken und Schwächen des Autos.

    Am ADAC-Ergebnis müssen sich unsere nächsten Kandidaten messen lassen. Wir fahren zur TÜV-Prüfstelle in Marburg. Der Prüfer gibt zu, den Gebrauchtwagen-Check zum ersten Mal durchzuführen. Die Kunden würden nicht oft danach fragen, sagt er. Das Ergebnis ist katastrophal: Von 30 Mängeln werden nur acht entdeckt. Die defekte Bremse wird ebenso übersehen wie die zerbrochene Frontschürze. Die zahlreichen Dellen, Steinschläge und Roststellen werden im Gutachten lapidar als Gebrauchtwagenspuren bezeichnet. Der reparierte Unfallschaden wird erst gar nicht entdeckt, weil das Handwerkszeug fehlt. Unglaublich, so bietet der TÜV für 77 Euro eine Dienstleistung an, die er eigentlich gar nicht erbringen kann, weil die Ausrüstung fehlt. Ein Gebrauchtwagen-Check ohne Prüfung auf Unfallschäden ist ein Witz. Insgesamt ist dieser Test sehr schlecht ausgefallen, bewertet Gerolf Happel.

    Letzte Station: die Dekra in Gießen. Hier soll die Gebrauchtwagen-Untersuchung 72 Euro kosten. Und die Prüfer machen fast alles richtig. Sie entlarven unseren Passat als Mängelriesen. Die Beulen und Dellen werden akribisch notiert, die abgerissene Frontschürze wird ebenso bemängelt wie die nachlackierte Seitenpartie am Heck. Der Prüfer weist uns sogar auf den mangelhaft reparierten Unfallschaden hin. Nur einen Fehler erlauben sich die Prüfer im Grünen Kittel: Die Bremsanlage, die schon Verschleißspuren aufweist, wird als noch "gut" eingestuft. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass die Prüforganisationen für nicht entdeckte oder falsch prognostizierte Schäden im Rahmen des Werkvertragrechts haften. Wird ein defektes Teil also nicht erkannt, müsste es von der Dekra ersetzt werden.

    Unsere Stichprobe zeigte, dass ein Gebrauchtwagen-Check zwar nützlich sein kann, man ihm aber nicht blind vertrauen sollte. Wer ein Auto mit Prüf-Zertifikat kauft, sollte sich nicht nur das Deckblatt mit dem Endergebnis, sondern die komplette Dokumentation aushändigen lassen. Die Prüfer haften zwar für fehlerhafte Gutachten, doch letztlich muss der Kunde seinen Anspruch auch nachweisen können.


    Quelle: Rasthaus

    Schwellereinstiegleiste vor der Demontage mit Heißluftföhn erwärmen.
    Klebefläche mit Benzin reinigen, mit Silikonentferner nachbehandeln und trockenreiben.
    Schwellereinstiegeiste vor Montage mit Heißluftföhn auf ca. 40° C erwärmen.
    Schutzfolie abziehen, und Schwellereinstiegeiste kräftig aufdrücken

    Der ein oder andere von Euch hat eventuell schon mal einen dieser Threads kurz gesehen. Sie standen recht versteckt in einem Themenbereich. Einen erstellte ich komplett neu.

    Neulich machte ich mir mal die Mühe und durchsuchte jeden Thread hier nach Links zu Bildern oder Videos von intressanten Themen oder Trefffen von A3Q-Mitgliedern. Ich sammelte sie und stellte sie in einem eigenen Thread zusammen.

    Kommen nun im Laufe der Zeit immer wieder welche dazu, so pflege ich sie gleich ein.
    Somit hat man schöne geordnete und vorallem gesammelte Videos und Bilder.

    Den Thread mit den Videos und Treffen verlinkte ich zusätzlich im Navigationsmenü des Forums unter dem Punkt SUPPORT.

    Video-Sammelthread

    Treffen - Sammelthread

    NSU-Besuche Sammelthread

    Besonders im Video-Sammelthread sind recht intressante Videos wie die neuen aus Györ.

    Sollte ein Link nicht gehen, bitte teilt mir das mit.
    Ebenso freu ich mich über weitere Videos oder Links zu Videos.

    Und nun viel Spass beim Schauen ;)


    EDIT:

    Die neuesten hier
    DSF zeigt die Produktion des Audi R8 in Neckarsulm
    Die Produktion der A8 Karosse in NSU
    Der Audi R10 im Werk NSU
    Audi-Motoren Fertigung in Györ
    Der 10.Millionste Motor in Györ
    Produktion des Audi TT 2 in Györ
    Audi TT Fertigung in Györ Video 2


    PS: Wer kennt den Song aus dem Video

    http://www.youtube.com/watch?v=VedMd1s1gIg

    und

    http://www.youtube.com/watch?v=Rh2mx0ECLt4

    Hallo und Willkommen hier bei A3Q !!!

    Verabredung

    Ich hab mit Karosseriearbeiten zwar wenig am Hut, aber ich denke dem Schweller ist es egal welcher Grill vorne verbaut ist. Da gibt es ja keine Verbindung.

    Die Schweller von Oettinger werden geklebt. Möglich dass dies hier bei den S3-Schwellern ebenso geschieht. Die Dachkantenspoiler werden ja auch geklebt.

    Aber es melden sich bestimmt noch Experten zu dem Thema.

    Was sollte wann und wo beim A3 gemacht werden im Rahmen des Service ?

    Für Fahrzeuge mit Benzin-/ Turbo Benzinmotor: maximal 15 000 Km oder maximal 1Jahr; Öqualität 1
    Für Fahrzeuge mit Dieselmotor 15 000 Km oder maximal 1Jahr; Öqualität 1


    alle 30.000 km Umfänge alle 24 Monate ohne X - Positionen
    alle 60.000 km Umfänge alle 24 Monate einschließlich X - Positionen
    alle 15 000 km oder
    12 Monate Öwechsel Service
    alle 60.000 km Zusätzlich zum Inspektions Service:

    Haldexkupplung Ö ersetzen

    Direktschaltgetriebe (DSG) Tiptronic: Ö und Öfilter ersetzen

    alle 60. 000 km
    oder 6 Jahre Zusätzlich zum Inspektions Service:

    Zündkerzen ersetzen: 1.6 MPI , 1.6 FSI , 2.0 FSI , 3.2 MPI

    alle 90.000 km Zusätzlich zum Inspektions Service:

    Luftfilter: Luftfiltergehäuse reinigen und Filtereinsatz ersetzen

    alle 90. 000 km
    oder 6 Jahre Zusätzlich zum Inspektions Service:

    Zündkerzen ersetzen: 2,0 TFSI

    alle 90.000 km Zusätzlich zum Inspektions Service:

    Â Kraftstoffilter ersetzen: TDI-Motoren, nur bei Betrieb mit Dieselkraftstoff nach DIN 590

    alle 120.000 km Zusätzlich zum Inspektions Service:

    Zahnriemen und Spannrolle ersetzen: TDI Motor Pumpe Düse 2.0l BKD

    erstmals nach 150.000 km, dann alle 30.000 km Zusätzlich zum Inspektions Service:

    Dieselpartikelfilter: Aschemasse auslesen

    betroffene Motoren: siehe Wartungstabelle

    alle 180.000 km Zusätzlich zum Inspektions Service:

    Zahnriemenen ersetzen FSI 2.0l 110kw

    alle 180.000 km Zusätzlich zum Inspektions Service:

    Zahnriemen ersetzen TFSI 2.0l 147kw

    alle 24 Monate Zusätzlich zum Inspektions Service:

    Bremsflüssigkeit: Wechseln

    Reifenreparatur-Set: Haltbarkeitsdatum überprüfen (Bereits benutzte Flasche ersetzen)

    erstmals nach 36 Monaten, dann alle 24 Monate Abgasuntersuchung


    Arbeitsumfang

    „Elektrik:“

    Frontbeleuchtung — Funktion prüfen: Standlicht, Abblendlicht, Fernlicht, Nebelscheinwerfer, Blinkanlage, Warnblinkanlage
    Heckbeleuchtung — Funktion prüfen: Bremslicht (auch 3. Bremsleuchte), Rücklicht, Rückfahrscheinwerfer, Nebelschlussleuchte, Kennzeichenbeleuchtung, Blinkanlage, Warnblinkanlage, Kofferraumbeleuchtung (mehrere Leuchten)
    X Innenraum- und Handschuhkastenbeleuchtung, Kontrollleuchten, Signalhorn: Funktion prüfen.
    Eigendiagnose: Datenspeicherspeicher aller Systeme abfragen
    Serviceanzeige: Zurücksetzen


    „Fahrzeug von außen:“

    X Türfeststeller, Befestigungsbolzen, Schließzylinder und Motorhaubenfanghaken: Schmieren
    Schiebedach: Funktion prüfen, Führungsschienen reinigen und mit Fettspray einsprühen
    Scheibenwisch- und Waschanlage sowie Scheinwerferreinigungsanlage: Düseneinstellung und Funktion prüfen
    Scheibenwischerblätter: Ruhestellung und auf Beschädigung prüfen


    „Bereifung:“

    Reifenfülldruck, Reifenlaufbild (an allen Rädern einschl. Reserverad) prüfen; Profiltiefe eintragen


    „Fahrzeug von unten:“

    Motor und Bauteile im Motorraum (von unten): Getriebe, Achsantrieb, Lenkung und Gelenkschutzhüllen: Sichtprüfung auf Undichtigkeiten und Beschädigungen
    Motoröl: Ablassen/Absaugen, Öfilter ersetzen
    X Bremsanlage: Sichtprüfung auf Undichtigkeiten und Beschädigungen
    Bremsbeläge: Dicke prüfen
    X Unterbodenschutz: Sichtprüfung auf Beschädigungen
    X Abgasanlage: Sichtprüfung auf Undichtigkeiten, Beschädigungen und Befestigung
    X Spurstangenköpfe, Querlenkerköpfe: Spiel, Befestigung und Dichtungsbälge prüfen
    Achsgelenke: Dichtungsbälge auf Undichtigkeiten und Beschädigungen prüfen


    „Motorraum:“

    Motor und Bauteile im Motorraum (von oben): Sichtprüfung auf Undichtigkeiten und Beschädigungen
    Motoröl: Auffüllen
    Batterie: Prüfen
    Kühlsystem: Frostschutz prüfen, ggf. Kühlmittel auffüllen
    Staub- und Pollenfilter: Ersetzen
    X Keilrippenriemen prüfen.
    Bremsflüssigkeitsstand, abhängig vom Belagverschleiß: Prüfen


    „Abschließende Arbeiten:“

    Bereifung (einschl. Reserverad): Reifenfülldruck berichtigen
    X Scheinwerfer: Einstellung prüfen, ggf. einstellen
    Probefahrt: Durchführen

    Halterhaftung in Umweltzonen umstritten
    Stuttgart (ACE) 29. Februar 2008 - Wer ausgewiesene Umweltzonen unbefugt befährt, muss ein Bußgeld in Höhe von 40 Euro entrichten und erhält einen Eintrag (1 Punkt) im Flensburger Zentralregister. Doch jetzt werfen die von Kommunen zwecks Luftreinhaltung eingerichteten Umweltzonen neue rechtliche Fragen auf.

    Nach Darstellung des ACE Auto Club Europa ist noch unentschieden, ob auch der so genannte ruhende Verkehr etwa in Form vorschriftsmäßig abgestellter Fahrzeuge von den angeordneten Verkehrsbeschränkungen berührt ist.

    Der Chefjurist des ACE, Volker Lempp, sagte am Freitag in Stuttgart: "Wer eine Verordnung erst mit solch heisser Nadel strickt, darf jetzt nicht auch noch die daraus erwachsenden Probleme auf die Autofahrer abladen". Der Wortlaut der Feinstaubverordnung kenne für bestimmte Fahrzeugkategorien zwar ein "Einfahrverbot" in Umweltzonen und ein Befahren derselben, ein Parkverbot sei für die betreffenden Fahrzeuge aber nicht explizit vorgesehen, betonte der Verkehrsrechtsexperte.

    Bedeutung hat nach Lempps Worten dieser Punkt auch aufgrund der so genannten Halterhaftung. Danach muss bei Parkverstößen grundsätzlich der Fahrzeughalter gerade stehen, sofern der Fahrer nicht ermittelt werden kann. Es ist nach Ansicht von Lempp allerdings nach Lage der Dinge überhaupt nicht ausgemacht, ob ein Autobesitzer in Halterhaftung genommen werden kann. "Der Wagen befindet sich innerhalb einer Umweltzone in ordnungsgemäßer Parkposition und es ist unbewiesen, dass das Auto rechtswidrig erst nach Inkrafttreten der Verordnung dorthin chauffiert worden ist".

    Weiter sagte Lempp: "In jedem Fall kann nur derjenige bußgeldrechtlich belangt werden, der den Verstoß selbst begangen hat, also nicht etwa der Fahrzeughalter, der zum fraglichen Zeitpunkt mit dem Wagen gar nicht unterwegs war.
    Geht man von einem Halt- oder Parkverstoß innerhalb der Verbotszone aus, kann aber unter Umständen die so genannte Halterhaftung gemäß Â§ 25a des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) greifen, wenn der Fahrer nicht innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist von 3 Monaten ermittelt werden kann. Ob diese gesetzliche Bestimmung tatsächlich auf Parkverstöße in Umweltzonen Anwendung finden kann, ist noch offen. Es wird von der genauen Interpretation der Verbotsnorm, hier: der Zeichen 270.1 und 270.2 der StVO, abhängen.

    Sicher ist jedoch, dass sich der Fahrzeughalter auch dann gegen eine Inanspruchnahme zur Wehr setzen kann, wenn auch eingeschränkt: Erhält er als Halter den üblichen Anhörungsbogen von der Bußgeldstelle und macht er keine Angaben zum Fahrer, muss mangels dessen Ermittlung das Verfahren eingestellt werden. Kommt die Halterhaftung des § 25a StVG zur Anwendung, wird der Halter dann zwar mit den Verfahrenskosten belastet. Diese sind jedoch kein Bußgeld, können nicht zu Punkten in Flensburg führen und sind in aller Regel auch niedriger als der Regelsatz von 40 Euro (zzgl. Verfahrensgebühren), der (zzgl. 1 Punkt) bei einem Bußgeldbescheid wegen verbotenen Befahrens einer Umweltzone droht."


    Quelle:
    Pressedient ACE