Gibts da net son Ösi-Getränk das Gletscherwasser heisst? ![]()
Beiträge von Paramedic_LU
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hehe

Kurzum,,,dass ich Forumsurlaub machen kann/möchte...das klappt nicht
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ich vermut das hängt hier am Proggi oder Laufwerk
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Joa, ursprünglich wollte ich das so machen, dass ich nur Postings mach wie Ihr.
Aber das klappt irgendwie nicht
Man hat immer was zu schaffen rund um das ganze hier
Was ich oben im Post meinte ist, dass es nicht klappt Urlaub zu machen, und Fanbert damit Recht hatte was er schrieb.
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Also seit gestern kommen die wieder

Die Frühlingsgefühle.
Bestes Wetter. Sonnenschein, keine Wolken, blauer Himmel und recht warme Temperaturen 8-) -
Nee Fanbert....irgendwie wird das nix was ich mal vorhatte

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Hm, es gibt da Probleme mit dem Video. Ich kanns nicht rippen. Bleibt immer bei 8 Minuten hängen.
Eventuell muss ich jetzt mal das mittels ADS USB Instant DVD versuchen

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Versteh ich nicht.
Ich bekam gestern volle Deckung von der Versicherung
Bericht des gestrigen Tages muss ich noch ausarbeiten.
Und ja vorweg:Volles Programm, ich hatte Recht. Es sind defekte Kettenspanner, NW-Sensoren, Steuerketten sowie kaputte Laufschienen festgestellt worden.
Das ganze ohne den OBD-Scheiß, sondern in 15 Minuten mittels Sichtkontrolle. Gewußt wie :p
Aber wie gesagt, ich mach da noch n größeren Bericht wenn alles fertig ist
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Die Karossen schon seit vor Weihnachten

Les mal im großen NSU-Thread nach...
In der Halle wo der A2 gebaut (Endmontage) wurde wird der A4 Limo produziert. Der Avant weiter in Ingolstadt. Auch das A5 Cabby kommt aus NSU. Da sahn wir schon die Karosseriefertigung im Januar. Da stand die nämlich rum.
In der Karosseriefertigung können nun alle Modelle gemacht werden. A6 Avant, dahinter A4 Limo, dann A6 Limo, dann A5 cabby...voll flexibel
Ebenso wird in IN bei Engpässen in NSU der A6 gebaut.
Flexible Produktion um beide Standorte auszulasten
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Ich empfehle die Gegend um Roeschwoog, oder Wissembourg
In Roeschwoog gibts n klasse Flammkuchen-RestaurantEDIT:
Hier der [URL=http://maps.google.fr/maps?q=Roeschw…iwloc=addr&om=0]Link[/URL] zu Google Maps.Das Restaurant heisst Flammkuchen Wilhelm, und liegt an der großen Kreuzung. Gegenüber ist ein Hotel
Sa+So durchgehend geöffnet
Unter der Woche ab 18 UhrIm Ort kennt jeder das Lokal
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Zitat
Original geschrieben von FanbertA3
Hehe die egypter, hör mir auf...
Wisst ihr warum die immer ohne licht fahren??
Die glauben wenn sie mit licht fahren wird die batterie leer. Die checken das prinzip der lichtmaschine nicht ab. Is jetzt kein scherz
muahahaha

wie geil iss das denn?

Ich wussts schon immer, diese B...r da unten....hehe
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08.02.2008
Bio-Sprit-Beimischung: ACE pocht auf Klarstellung
Stuttgart (ACE) 08.02.2008 - Der ACE Auto Club Europa hat Bundesumweltminister Sigmar Gabriel ermuntert, in der Kontroverse um einen erhöhten Bioanteil im Benzin "notfalls die politische Reißleine zu ziehen".
Viele Autobesitzer seien in höchstem Maße verunsichert. Es liege in deren Interesse endgültig erst dann positiv zu entscheiden, "wenn sich durch unumstößliche Fakten die Unbedenklichkeit der Ethanol-Beimischung belegen lässt", sagte ACE-Sprecher Rainer Hillgärtner am Freitag in Stuttgart.
Er verwies darauf, dass VDA-Präsident Matthias Wissmann seinem Club noch vor wenigen Tagen schriftlich versichert habe, dass die deutschen Autohersteller ihre Fahrzeuge bis auf wenige Ausnahmen für den Betrieb mit E10-Kraftstoff (zehn Prozent Anteil Bio-Ethanol) freigeben, sofern einzelne Modelle nicht von vornherein nur für das teuerste Benzin Super Plus ausgelegt sind. Falls dieses Versprechen entgegen allen Erwartungen nun doch nicht eingelöst werden könne, müssten die Pläne zur Beimischung vorerst gestoppt werden, sagte Hillgärtner. "Wir brauchen möglicherweise auch eine neue Abwägung, ob es unter Einbeziehung aller Faktoren den unterstellten Nutzen der Beimischung für den Klimaschutz wirklich gibt und ob die befürchteten Nachteile für Verbraucher sich dann noch rechtfertigen lassen". Autofahrer ließen sich nur ungern mit Symbolpolitik an der Nase herumführen. "Es gibt mächtig Stunk, wenn Millionen Autobesitzer in einer konzertierten Aktion von Herstellern und Ömultis da
zu genötigt werden, den teuersten Sprit zu tanken, weil sonst der Motor kaputt geht." Dem müsse die Politik rechtzeitig entgegentreten, verlangte der ACE-Sprecher.
ACE-Ratgeber: Freigabebestätigung für Ethanol-Beimischung verlangen
Wer daran zweifelt, dass sein Auto die vorgesehene erhöhte Ethanol-Beimischung zum Sprit verträgt, sollte sich von seinem Autohaus eine schriftliche Unbedenklichkeitsbescheinigung geben lassen. Dazu rät der ACE. Falls nach dem Tanken durch die Biospritbeimischung Schäden etwa an Leitungen und Motor entstehen, hätten Autobesitzer mit der Freigabebestätigung wenigstens etwas in der Hand, um Gewährleistungsansprüche erfüllt zu bekommen. Der ACE verlangte zugleich, die Beweislast künftig auf den Hersteller zu übertragen. Dieser müsse belegen, dass der Schaden nicht von der auf einzelne Bauteile aggressiv wirkenden Ethanol-Beimischung verursacht wurde. -
Diese Sendung kam gestern. Ist Recht intressant wie es mit den Verbraucherrechten ausschaut beim Kauf im Internet.
Hier der Fall in Kürze:
Reklamation mit Tücken
Zuschauerfall
Gerade bei einer Internetbestellung ist es doch erfreulich und löblich, wenn der Anbieter bei einer Reklamation schnell reagiert. Aber wie sagt der Volksmund so schön? Man soll den Tag nicht vor dem Abend loben. Und so begann für einen INFOMARKT-Zuschauer ein Wettlauf mit dem Winter.
Eine Kollektion Winterreifen für den neuen VW Eos soll es. Und Björn R. wird bei einem Internetversand fündig. Eine Überweisung von 950,- Euro und keine fünf Tage später treffen vier Pakete bei ihm ein. Der Winter kann kommen... Moment mal, bei zwei Reifen sind die Felgen beschädigt. Für Björn R. ein klarer Produktionsfehler. Seine Reklamation erkennt das Unternehmen an und verspricht schnelle Hilfe. Der Kunde soll einfach die Reifen von den Felgen abmontieren lassen. Die Montage-Rechnung übernehme das Unternehmen.
Rund zwei Wochen später sind die defekten Felgen abgeholt, von neuen aber keine Spur. Björn R. beschwert sich. Fragt schriftlich nach, telefoniert und die Zeit vergeht. Woche für Woche.
Jetzt hat der Kunde genug. Der Winter ist da, die Reifen nicht. Er will vom Kauf zurücktreten und fordert zudem eine Entschädigung für die lange Wartezeit, den Ärger und den Aufwand. Kurz vor Weihnachten sind überraschend endlich die neuen Felgen sind da. Ende gut – alles gut? Nein, ein paar offene Rechnungen gibt es noch - für die Montage der Reifen.Der INFOMARKT-Rechtsanwalt erklärt:
Rücktritt von FernabsatzgeschäftenBei einer Internetbestellung handelt es sich um ein Fernabsatzgeschäft. Da der Kunde die Ware in aller Regel nicht direkt begutachten und auf Mängel überprüfen kann, hat der Gesetzgeber eine 14-tägige Widerrufsfrist vorgesehen. In diesem Zeitraum kann der Käufer vom Geschäft zurücktreten und die Ware zurücksenden. Die Kosten dafür trägt bei einem Warenwert von über 40,- Euro auf jeden Fall der Händler. Das Risiko, dass die Ware bei der Rücksendung beschädigt wird oder verloren geht, trägt allerdings der Käufer.
Auch können sich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Händlers Besonderheiten finden - daher sollte man diese vor einer Bestellung auch durchlesen. In aller Regel muss man im Laufe des Bestellvorgangs online bestätigen, von den AGB Kenntnis genommen zu haben.
Neben den besonderen Regelungen für Fernabsatzgeschäfte gelten beim Einkauf im Internet die üblichen Käuferrechte. Dazu gehören Gewährleistungsrechte, beispielsweise Minderung des Kaufpreises, Rücktritt vom Vertrag oder auch Ersatzlieferung.
Bei Nichtzahlung Frist setzenSagt der Händler dem Kunden eine Rückzahlung des Kaufbetrags oder eine Übernahme von entstandenen Kosten zu, muss er unverzüglich zahlen. Es empfiehlt sich aber, ihm eine feste Frist zu setzen. Ist die nämlich verstrichen, befindet er sich in Verzug und muss alle dadurch bedingten Kosten übernehmen, beispielsweise für einen Rechtsanwalt.
Insgesamt ist aus Gründen der Beweisführung die schriftliche Beschwerde empfehlenswert. Wer telefoniert, sollte sich zumindest notieren, mit wem er gesprochen hat, dies kann in einem späteren Streitfall hilfreich sein.
Quelle: Infomarkt
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Gestern kam eine sehr intressante Gesprächsrunde im TV in der Sendung Infomarkt.
Ersatzteilärger
Rechte von Autokäufern
Expertengespräch mit Dorothee Lamberty, Automobilclub von Deutschland (AvD), Frankfurt a.M.
Automobilhersteller sollen Ersatzteile grundsätzlich zehn bis fünfzehn Jahre lang zur Verfügung stellen können. Begründet wird dies mit der üblichen Nutzungsdauer eines Fahrzeugs. Ausdrückliche gesetzliche Rahmenbedingungen gibt es dafür allerdings nicht.
Einfache Sache während GewährleistungsfristWährend der zweijährigen Gewährleistungs- oder etwaigen Garantiezeiten dürfte ein Kunde keine Schwierigkeiten damit haben, zu einem Ersatzteil zu kommen, denn dies ist sein eindeutiges Recht. Kann der Händler beziehungsweise im Garantiefall der Hersteller nicht für einen entsprechenden Ersatz sorgen, hat der Käufer sogar das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, was die Rückabwicklung des Geschäfts zur Folge hätte.
Ungeklärte RechtslageSind die Fristen für Gewährleistung oder Garantie abgelaufen, wird es für den Kunden schwieriger. Aus dem Verkauf lassen sich rechtliche Nebenpflichten ableiten, doch der direkte Vertragspartner des Kunden ist im Regelfall der Händler. Kann der vom Hersteller kein Ersatzteil beschaffen, könnte sich der Käufer möglicherweise an ihn halten, um etwa Schadenersatz für daraus entstehende Kosten zu verlangen, für die der Verkäufer dann den Hersteller in Regress nehmen könnte. Einen solchen Fall müsste man unter Umständen aber vor Gericht austragen. Auch wenn man davon ausgehen würde, dass die Erfolgsaussichten des Käufers nicht schlecht liegen, bleibt dennoch auch ein Risiko. Wer über eine Rechtschutzversicherung verfügt, sollte sich zuvor auf jeden Fall versichern, ob sie auch eintritt.
Ersatzteile von anderen HerstellernSind für ein Fahrzeug zugelassene Ersatzteile verfügbar, die nicht vom Hersteller stammen, können Käufer auch darauf zurückgreifen – auch wenn die Autmobilunternehmen lieber sehen würden, dass ihre Produkte verwendet werden.
Wer Probleme wegen fehlender Ersatzteile hat, sollte sich mit Argumenten der Kundenbindung an den Hersteller wenden. Kommt es so zu keiner erfolgreichen Lösung, bieten sich Verbraucherzentralen oder Automobilclubs als Ansprechpartner an.
Vorausgegangen war folgender Fall:
Ewiges Warten bei Kfz-Reparatur
Autoreparaturen sind oft eine teure Angelegenheit. Manchmal sind sie dazu auch noch ausgesprochen langwierig, wie einer unserer Zuschauer erfahren musste. Dabei fährt er ein gewöhnliches Modell eines französischen Autobauers. Keinen Oldtimer. Keinen selten gebauten Sportwagen. Und das benötigte Ersatzteil ist eine ganz gewöhnliche Leitung.
Der Automarke Citroen ist Hermann S. schon lange treu. Sein jetziges Modell fährt er seit siebeneinhalb Jahren. Bis vor kurzem war er mit seinem Wagen auch zufrieden. Doch dann stand ein Werkstattbesuch an, Diagnose: Die Hydraulikleitung war durchgerostet, weiterzufahren wäre lebensgefährlich gewesen. Der Händler bestellte eine neue Leitung bei Citroen. Üblicherweise dauert es nur ein paar Tage, bis solche Ersatzteile ankommen. Aber die Hydraulikleitung hatte der Großhändler nicht auf Lager, Fehlanzeige auch bei der Citroen-Zentrale Deutschland. Die Leitung wäre nicht lieferbar – selbst nach Wochen. Immerhin stellte der Händler unentgeltlich einen Leihwagen. So war Hermann S. wenigstens weiterhin mobil. Und war auch gut so, denn es dauerte vier Monate, bis Citroen lieferte. Auf Nachfrage von INFOMARKT antwortet der Hersteller, dass man innerhalb von ein paar Tagen die genaue Ursache für die monatelange Wartezeit nicht in Erfahrung bringen könne.
Viele unzufriedene HändlerObwohl die meisten Autoherstellern versprechen, Ersatzteile mindestens zehn Jahre lang verfügbar zu halten, zeigt eine Studie der Forschungsstelle Automobilwirtschaft Engpässe bei der Lieferung. Über 1.700 Händler wurden dabei befragt. Viele sind unzufrieden, denn oft dauert die Lieferung länger als versprochen. Unter anderem schnitten Mitsubishi, Saab und Fiat sehr schlecht ab. Am zufriedensten äußerten sich in der Studie die BMW-Händler.
Quelle: Infomarkt
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in allgemeines Tempolimit auf deutschen Autobahnen ist zwar schon oft diskutiert, aber nach wie vor nicht eingeführt worden. Trotzdem, mit dem Motto "freie Fahrt für freie Bürger" sollte man etwas vorsichtig sein. Wer die Richtgeschwindigkeit überschreitet, könnte nach einem Unfall eine gehörige Überraschung erleben: Auch wenn keine Verbote überschritten wurden, haben Richter allzu rasante Fahrstile schon mit einer Mithaftung abgestraft.
Aus dem normalen Straßenalltag sind die Verkehrsschilder, die die Autofahrer auf die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h hinweisen so gut wie verschwunden. Die blauen Schilder auf denen eine weiße 130 steht kann im Grunde nur noch der sehen, der nach Deutschland mit dem Auto einreist.
Doch die Richtgeschwindigkeit ist kein vager Hinweis des Gesetzgebers an den Autofahrer oder gar ein Freibrief zum Rasen. Sie hat rechtlich gesehen eine sehr große Bedeutung und das bereits seit 1992. Eine Erfahrung, die mittlerweile viele Autofahrer machen mussten. So auch Christian W.
Anfang Dezember 2002 fährt er auf der A 95 in Richtung München. Kurz vor der Ausfahrt "Starnberg" will er mit rund 160 Kilometer pro Stunde eine Kolonne von Autos überholen. Doch als er auf der linken Spur ist, schert plötzlich von rechts ein Wagen aus. W. ist erschrocken und verreißt das Lenkrad. Der Wagen kommt ins Schleudern und prallt in eine Baumgruppe am Rande der Autobahn.
Christian W. ist bewusstlos im Auto eingeklemmt und muss von der Feuerwehr befreit werden – schwer verletzt. Bis zum heutigen Tag leidet er unter den Folgen des Unfalls. Der Verursacher begeht Fahrerflucht, kann nicht ermittelt werden. Was Christian W. zu diesem Zeitpunkt nicht ahnt: Er muss für den Schaden mithaften, obwohl er nichts Verbotenes getan hat.
Der Grund: An der Unfallstelle gibt es zwar kein Tempolimit, aber auch hier gilt die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h, und da war Christian W. schneller – ein folgenschwerer Fehler.
Denn bereits 1992 hat der Bundesgerichtshof entschieden: Die Richtgeschwindigkeit muss eingehalten werden. Dies bedeutet, dass derjenige, der schneller als 130 km/h fährt in der Regel bei einem Unfall mithaftet, und zwar unabhängig davon, ob er den Unfall verschuldet hat oder nicht. Je nach Geschwindigkeit liegt diese Mithaftung bei 20 bis 25 Prozent. Wer sich also nicht an die Richtgeschwindigkeit hält, wird im Falle eines Falles grundsätzlich auch zur Rechenschaft gezogen.
Für Verkehrsrechtsexperten stellt das Urteil quasi ein Tempolimit durch die Hintertür dar. Zumal die Karlsruher Richter sehr hohe Anforderungen an Deutschlands Autofahrer stellen. Der so genannte "Idealfahrer" zeichnet sich durch sachgemäßes, geistesgegenwärtiges Handeln aus, er muss Gefahrensituationen vermeiden und, wenn nicht anders vorgeschrieben, muss er die Richtgeschwindigkeit einhalten. Er darf also nicht schneller als 130 fahren. Ein ganz wichtiger Punkt.
Denn wer die Richtgeschwindigkeit überschreitet, gilt nicht mehr als Idealfahrer und muss dementsprechend mithaften. Um nicht zu haften, müsste der Autofahrer beweisen, dass der Unfall auch bei 130 km/h in der gleichen Weise stattgefunden hätte. Und dieser technische Nachweis ist aller Regel unmöglich.
Ein Nachweis, den auch Christian W. nicht führen konnte. Er hat nichts Verbotenes getan und soll jetzt trotzdem mithaften – muss einen Großteil der Kosten von rund 75.000 zahlen. Ohne seine Eltern wäre er finanziell am Ende. Seinen gelernten Beruf kann er nicht mehr ausüben und im Alltag ist er nach wie vor durch die Folgen der schweren Verletzungen körperlich eingeschränkt. Der Unfall hat sein ganzes Leben verändert.
Betroffene Autofahrer führen häufig die gut ausgebauten Autobahnen und den in aller Regel hohen technischen Standard der Wagen als Grund für ihr zu schnelles Fahren an. Doch diese beiden Faktoren sind rein rechtlich gesehen kein Freibrief zum Rasen, auch das haben die Karlsruher Richter in ihrem Urteil klar gestellt.
Der Zustand der Autobahn und das technische Vermögen der Fahrzeuge unterstützen letztlich nur den so genannten Idealfahrer. Doch die Entscheidung schneller zu fahren, bleibt aber die der jeweiligen Fahrer. Deshalb wird sie ihnen entsprechend zugerechnet und sie werden dann eben auch im Falle eines Falles zur Rechenschaft gezogen.
Die Redaktion machte die Probe aufs Exempel und fragte auf verschiedenen Ratstätten nach, ob Deutschlands Autofahrerinnen und Autofahrer den Karlsruher Richterspruch und vor allem seine Folgen überhaupt kennen. Das Ergebnis unterm Strich ist ernüchternd. Nur die wenigsten wussten, welche haftungsrechtlichen Konsequenzen es haben kann, wenn man sich nicht an die Richtgeschwindigkeit von 130 hält.
Christian W. ist noch immer fassungslos, wenn er an seinen Unfall zurückdenkt. Er hat seine Lehren daraus gezogen. Heutzutage fährt er viel defensiver und gewissenhafter, schneller als 130 fährt er so gut wie gar nicht mehr. Gewissenhafter und defensiver fahren und nicht schneller als die Richtgeschwindigkeit es vorgibt – Grundsätze, die in Deutschland noch viel mehr Menschen beherzigen sollten. Denn wer rast und die Richtgeschwindigkeit nicht einhält, der riskiert nicht nur seinen Versicherungsschutz, sondern gefährdet schlicht und ergreifend Menschenleben.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 17.03.1992 (VI ZR 62/91)
Quelle: InfoMarkt
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ich hab mir das tv-free via softwareprogrammierung freischalten lassen vom herr yildirim von http://www.diagsoft.de
dort bekommen a3q-mitglieder als rabatt den händler-ek
https://www.a3quattro.de/include.php?sr…neu/rabatte.htm
edit: hab den thread in infotainment verschoben
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Ah Osnabrück

Ich war lange Zeit in Melle unterwegs
Der Stadt mit den meisten Kreiseln und Bollerwagen