Beiträge von Paramedic_LU

    Wird ein mobiles Navigationsgerät über Nacht aus dem Auto gestohlen, gibt es kein Geld von der Kaskoversicherung. Darauf weist der Bund Versicherten in Henstedt-Ulzburg unter Berufung auf ein Urteil des Landgerichts Hannover hin. Ein solcher Wegweiser sei leicht von Außen zu sehen, zu entfernen und lade mithin geradezu zu einem Diebstahl ein. Für das Landgericht habe es auch keine Rolle gespielt, dass der PKW auf einem Privatparkplatz gestanden habe. Die Versicherungsnehmerin hätte das Navigationsgerät über Nacht aus dem Fahrzeug nehmen müssen. Sie habe grob fahrlässig gehandelt und bleibe daher auf ihrem Schaden sitzen.

    In diesem Zusammenhang weist der Bund der Versicherten darauf hin, dass ein mobiles Navigationsgerät ohnehin nur mit einer besonderen Vereinbarung über die Kaskoversicherung versichert ist.
    Die Nutzung muss der Versicherungsgesellschaft gemeldet werden.

    Az.: LG Hannover 8 S 17/06

    Das Problem ist nicht die Hinfahrt.

    Eher die Rückfahrt. Da ich von 3M ein Hotelzimmer als Aufwandsentschädigung bekomme, müßtest Du wohl oder übel dann auch irgendwo Dich einquartieren.

    Abends treff ich mich mit Testsieger. Vielleicht kommen ja noch mehr aus der Gegend dazu. So ein kleines Treffen wäre auch mal klasse in der Gegend

    Das was er da so sagt ist nicht mal verkehrt.
    Sah die Sendung damals live, und es war echt nicht übel was er da vom Stapel liess ;)

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    Ab einigen Grad Radumdrehung wird die Haldex aktiviert. Das heisst sofort nach ein paar Zentimetern anfahren, hast Du Allrad. Steht er auf der Hebebühne und du drehst ein Rad drehn nicht alle. Sobald Du fährst hast Du aber Allrad. Daher permanent. Und alle meine Reifen verschleissen bis auf den Zehntel Millimeter gleich. Vorne/hinten/rechts/links.

    Also fuhr ich immer mit Allrad, da ja sonst irgendwo mehr Verschleiss wäre. Ich würde dem Thema nicht zuviel Bedeutung geben.

    Nee geht noch nicht. Priorität war, dass das Erstellen von Beiträgen geht.
    Sonst würds jetzt noch düster sein das Forum :(

    Ich hoffe ihr könnt damit leben, dass manches einfach noch dauert.
    Hier arbeiten 2 Leute ,Crislee u. BrainRunner, jeden Tag bis meist nach 1 Uhr Nachts am Forum. Und das neben ihrem Job, schon fast 2 Wochen.
    Das sollte man nicht vergessen

    Rußpartikelfilter

    Prüfungen gehen weiter


    Der Streit um nachrüstbare Rußpartikelfilter nimmt kein Ende. [plusminus hatte über unzureichend funktionierende Rußpartikelfilter berichtet. Inzwischen haben Deutsche Umwelthilfe und das Kraftfahrtbundesamt weitere Details veröffentlicht.

    In der Sendung vom 11. September haben wir gezeigt, dass nach Untersuchungen des TÜV Süd Systeme der Hersteller GAT und Bosal unzureichend funktionieren. Der TÜV Hessen kommt für GAT Eurofilter Systeme sogar zum Schluss, dass die Motorleistung verringert und Motorteile beschädigt werden können.

    Am 10. Oktober 2007 hat das Kraftfahrtbundesamt (KBA) die Betriebserlaubnis von fünf GAT-Nachrüstfiltern gelöscht, allerdings aus formalen Gründen.

    Betroffen sind ABE: 17070, 17114, 17117, 17118, 171148.

    Die Firma Tenneco hat Ende Oktober von sich aus die Herstellung von vier Rußpartikelminderungssystemen eingestellt (ABE: 17104, 17120, 17132, 17133). Es handelt sich dabei um baugleiche Systeme zu Filtern der Firma GAT, deren Betriebserlaubnis bereits gelöscht ist.

    Anerkannte Werkstätten für Abgasuntersuchungen und Untersuchungsinstitutionen wurden informiert, damit die betreffenden Systeme nicht mehr eingebaut werden.

    Der TÜV Nord hat im Auftrag des KBA Filtersysteme überprüft. Anfang November veröffentlicht das KBA nun, dass auch eines der geprüften GAT-Systeme (ABE 17065) mangelhafte Prüfergebnisse geliefert hat. Für einen Filter der Firma Bosal (ABE 17097) hatte das KBA schon zuvor bestätigt, dass es nach den Prüfergebnissen nicht die gesetzlich geforderten Filtereigenschaften hat.

    Am 20. November 2007 hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) folgende weitere Informationen bekannt gegeben:

    Auf Antrag der Firma GAT wurden weitere Genehmigungen für Partikelminderungssysteme gelöscht: Betroffen sind ABE Nr.: 17018, 17064, 17065, 17074, 17075, 17141, 17143.

    Für das Partikelminderungssystem der Firma GAT mit der ABE Nr.: 17118 (bereits am 10. Oktober gelöscht) wurde die mangelhafte Wirkung inzwischen vom TÜV Nord bestätigt.

    Am 19. November 2007 wurden auch Betriebserlaubnisse der Firma Tenneco gelöscht. Die betroffenen Produkte sind baugleich mit den von der Löschung betroffenen Produkten der Firma GAT. Es handelt sich um ABE Nr: 17093, 17094, 17135, 17147.

    Am 16. November 2007 wurde die ABE Nr.: 17097 der Firma Bosal gelöscht. Eine Prüfung des Produkts durch den TÜV Nord hatte zuvor mangelhafte Wirkung ergeben.

    Tipps für Autofahrer

    Fehlende Betriebserlaubnis

    Autofahrer mit betroffenen Filtern können weiter fahren. Die Filter dürfen nur nicht weiter verkauft werden. Die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) wurde lediglich für die Zukunft entzogen.

    Gewährleistung

    Wer einen der Filter eingebaut hat, die bei Untersuchungen durchgefallen sind, sollte sich an seine Werkstatt wenden und mit Hinweis auf die Gutachten reklamieren.
    Wird tatsächlich festgestellt beziehungsweise bestätigt, dass die Filter unzureichend funktionieren, stehen den betroffenen Autofahrern die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu. Sie gelten zwei Jahre nach Einbau.

    Zunächst gibt es die Möglichkeit, den mangelhaften Filter gegen einen anderen funktionierenden auszutauschen. Ist das nicht machbar, kann der Autofahrer sein Geld - sowohl den Werklohn als auch den Kaufpreis - zurückverlangen.

    Nach Einschätzung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gehört zur Rückabwicklung auch der Ausbau des defekten Filters. Verweigert die Werkstatt die Leistungen, muss der Kunde nachweisen, dass das Produkt von Anfang an defekt war ist.

    Wichtig: Zeigt sich in den ersten sechs Monaten nach dem Kauf/Einbau eines Filters, dass er einen Fehler hat, gelten für den Kunden möglicherweise die Beweiserleichterungen aus dem Kaufrecht. Um sich diese Vorteile zu erhalten, sollten Betroffene sicherheitshalber - sofern noch möglich - vor Ablauf der Sechs-Monats-Frist bei ihrer Werkstatt offiziell reklamieren, am besten schriftlich per Einschreiben mit Rückschein. Setzen Sie eine Frist von zwei Wochen zur Behebung des Mangels und drohen Sie andernfalls mit Rücktritt vom Vertrag. Bei Serienproduktionsfehlern spricht juristisch allerdings viel dafür, dass auch Reklamationen, die nach Ablauf der sechs Monate eingehen, keine Nachteile haben.

    Im Falle des Bosal-Filters (ABE 17097) hat die Untersuchung des TÜV Nord ergeben, dass der untersuchte Filter die Anforderungen nicht erfüllt. Die Firma Bosal hat jetzt ein Recht auf Anhörung. Dieses Verfahren läuft.
    Für GAT-Filter, deren Funktion in Frage gestellt wurde, dauert das Testverfahren beim TÜV Nord noch an.

    Reklamation bei der Werkstatt

    Wird die unzureichende Funktion festgestellt, braucht sich der Kunde nicht an den Hersteller verweisen zu lassen. Für Mängel ist während der zweijährigen gesetzlichen Gewährleistungszeit immer der Händler beziehungsweise die Werkstatt der richtige Ansprechpartner. Nur sie ist Vertragspartner.

    Etwaige Garantieansprüche an den Hersteller sind davon unabhängig. Die Werkstätten verweisen gerne an den Hersteller, weil sie dann vom Risiko befreit werden, selbst für die Kosten vorleisten oder aufkommen zu müssen. Stellt sich Ihre Werkstatt quer, sollten Sie die Nachrichten zum Thema verfolgen. Bis Dezember 2007 sollte die mangelhafte Funktion einiger fraglicher Filter eindeutiger festgestellt und vielleicht eine allgemeine verbraucherfreundliche Handhabung gefunden sein. Auch [plusminus hält Sie weiter auf dem Laufenden.

    Achten Sie darauf, dass die Gewährleistungszeit von zwei Jahren nicht verstreicht und reklamieren Sie möglichst noch vor Ablauf der Sechs-Monats-Frist. Lassen Sie sich nicht hinhalten. Wenden Sie sich im Zweifel rechtzeitig an eine Verbraucherzentrale.

    Übrigens: Wenn Sie den Rußpartikelfilter selbst gekauft haben und die Werkstatt ihn nur eingebaut hat, sollten Sie sich beraten lassen. Dann gelten andere Regeln.

    Kfz-Steuer

    Aus der fehlenden Funktion der Filter könnten sich Folgen für die Kfz-Steuer ergeben. Ohne Filter wird es auf jeden Fall teurer. Fraglich ist, ob Autofahrer darüber hinaus für die Vergangenheit zur Kasse gebeten werden können. Dagegen spricht, dass die Betriebserlaubnis der Filter bisher immer nur für die Zukunft gelöscht wurde.

    Motor- und andere Schäden

    Wer Bedenken wegen etwaiger Schäden am Fahrzeug hat, kann das Risiko durch schonende Fahrweise und vorschriftsmäßige Bedienung wie Regenerationsfahrten minimieren.

    Mehr Infos unter zum [URL=http://www.daserste.de/plusminus/beit…ito7xqfh~cm.asp]DPF[/URL]

    Stellungnahme der Firma GAT
    http://www.gat-kat.de/Images/pdf/stellungnahme_10102007.pdf


    Stand: 20.11.2007
    Quelle: DasErste