Beiträge von Paramedic_LU

    Die Tour wird in den frühen Oktober verlegt. Wenn die Herbstzeit da ist, es Kastanien und Neuer Wein gibt und Saumagen.

    Nach dem WE in Attendorn , fanden wir die Burgübernachtung so toll, dass ich jetzt versuch eine gute Burg mit Übernachtungsmöglichkeit zu finden, statt ein Hotel in Bad Dürkheim.

    Ist glaub schöner

    Man regt sich ja zu leicht über viele Mängel am Auto auf. Berechtigterweise oder nicht!?!
    Im Trend liegt es schon, dass heutige Autos mehr Mängel aufweisen sollen als frühere Autos. Stimmt das?
    Ich analysierte mal das Thema bei mir persönlich. Der Golf IV GTI den ich hatte war das beste Auto mit den wenigsten Werkstattbesuchen und Mängeln was ich hatte. Ausser 1 Rückrufaktion, bei der das klickernde Gestänge der hinteren Türverriegelung getauscht wurde gab es ofiziell nichts. Ausserplanmäßig war er nur in Werkstatt weil ich Nachts einen großen Stein überfuhr und das Verstärkungsblech am Unterboden zerknautscht wurde. Ach ja 1 Haltepunkt des Kat-Abschirmbleches wurde neu angeschweisst da es durch Vibrationen abbrach an der Schweißnaht.
    Ich hatte damals kein Forum und Internet zum Lesen was es für Mängel gibt. Ich war sehr zufrieden mit dem Golf.
    Lese ich heute in Golf Foren, so soll der Golf IV der Golf mit den meisten Mängeln sein.
    Je mehr ich nun heute lese, desto mehr kann ich mich erinnern, dass mein Golf das auch so hatte. Nur deutete ich es damals nicht so. Es ist in der Tat so, das wenn man liest daß jemand schreibt, er hört bei 3000 Umdrehungen ein Rattern aus dem Fußraum, man ständig bei der Fahrt darauf achtet ob man auch das Geräusch hat. Irgendwann hört man es dann tatsächlich, bzw bildet es sich ein es zu hören. Man denkt an nichts anderes, fragt sogar Bekannte und Freunde. Ich denke ihr wisst auf was ich eigentlich hinaus will.

    Genau. Man ist durch diese Foren übersensibilisiert. Teils wertet man eigentliche Kleinigkeiten auch zu groß ein.

    Das will ich jetzt mal im Selbstversuch testen. Anhand der A3-Mängelliste.
    Wieviel Fehler/Mängel würde ich ehrlicherweise OHNE Forum/Internet entdecken, bzw. wahrnehmen?

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    Hier nochmals die Aktuelle Mängelliste des Audi A3
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    Also los. :D
    Die aktuellste Variante der A3Q- A3-Mängelliste umfast am heutigen Tage 29 Positionen.

    Position 1
    Tankprobleme
    Hätte ich bemerkt, da ich schon beim Ersten Tankvorgang nicht voll tanken konnte. Aber hätte es nicht gemeldet, da ich dachte ich bin zu dumm zum Tanken

    Position 2
    Der A3 hüpft / hoppelt
    Hätte ich nicht bemerkt, da es beim 3.2er nicht vorkommt

    Position 3
    Sprühnebel auf Windschutzscheibe
    Hätte ich nicht so gedeutet da ich Kontaktlinsen anhabe. Den Blendeffekt deutete ich auf die Kontaktlinsen, nicht auf defekte Windschutzscheibe

    Position 4
    Wischwassersieb
    Negativ. Da hätte ich mir keine Gedanken gemacht. Nicht gemeldet

    Position 5
    Sicherheitsgurt schneidet in Führung ein
    Auch negativ. Hätte gedacht das ist normaler Verschleiß, bzw da hätte ich nie hingeschaut

    Position 6
    Heck-Klappendämpfer zu schwach.
    Das hätte ich bemängelt.

    Position 7
    Tankanzeige spinnt
    Bemerkte ich und hätte ich bemängelt

    Position 8
    Klackergeräusch von Rücksitz
    Bemerkte ich auch . Gemeldet

    Position 9
    Ofizielle Rückrufaktion quattro Bremsleitung
    Wurde angeschrieben. Also auch positiv

    Position 10
    Schiebedach Wummern
    Bemerkte ich und gab es an AUDI weiter

    Position 11
    Ausfall kleines Navi-System
    Ebenfalls bemerkt und gemeldet

    Position 12
    Poltern hintere Stoßdämpfer
    Nicht vorhanden, folglich nicht bemerkt

    Position 13
    Klackergeräusch Fenster / Tür
    Nicht vorhanden, folglich nicht bemerkt

    Position 14
    Nebelscheinwerfer undicht
    Bemerkt aber als normal interpretiert, war beim Golf auch so

    Position 15
    Klicken Fahrersitz
    Nicht vorhanden

    Position 16
    Knacken in der Lenkung
    Nicht vorhanden

    Position 17
    Defekte Aktivkohlefilter beim 3.2
    Bemerkt und abgeschleppt worden

    Position 18
    Rost an den Türen
    Zum Glück nicht vorhanden

    Position 19
    Subwoofer brummelt
    Bemerkt, hätte es als normal abgetan, da ich keine Highend-Anlage und kein Bose habe. Hätte gedacht es liegt an der „billigen“ Soundanlage und ist halt so

    Position 20
    Knarzende Türdichtung
    Bemerkt und würde weiterhin denken es ist vom Handschuhfach

    Position 21
    Sägezahn, hoher Reifenverschleiss
    Hätte gedacht das kommt von den Fahrsicherheitstrainings

    Position 22
    Scheibenwischerarm schlägt Lack ab
    Habe ich nicht

    Position 23
    Kühlmittelverlust
    Zum Glück nicht vorhanden

    Position 24
    Unterbodenversiegelung löst sich
    Bemerkt und bemängelt

    Position 25
    Schrumpelsitze Ledersitz
    Negativ, habe Stoff

    Position 26
    Klopfen beim 3.2er
    Bemerkt, hätte aber gedacht das ist so und kommt halt vom Antriebsstrang

    Position 27
    Rückruf defekter Airbag
    Nicht vorgekommen

    Position 28
    Kettenlängung 3.2er
    Keine Motorlampe angegangen, daher nicht entdeckt

    Position 29
    Defekte Kettenspanner
    Rasseln vorhanden, bemerkt und gemeldet


    Mein Ergebnis:
    Bemerkt, festgestellt und bemängelt bzw. an Audi gemeldet: 8

    Bemerkt, aber keine weitere Bedeutung geschenkt, das ist halt so: 8

    An meinem A3 nicht vorhanden: 10

    Nicht gemerkt/festgestellt: 1

    Offizielle Info von AUDI / Rückruf: 2


    Also von 29 Mängeln hätte ich 8 echte gehabt.
    Wie ist das bei Euch ?????
    Bin auf Ergebnisse gespannt :D

    Wer zu schnell mit dem Auto fährt, muss damit rechnen, geblitzt zu werden. Die Polizei führt Geschwindigkeitsmessungen durch, um Temposünder zu erwischen. Doch wie soll der Laie erkennen, ob ein Messfehler vorliegt?


    Vor rund einem Jahr baute das örtliche Ordnungsamt in der Idar-Obersteiner Saarstraße eine Radarfalle auf. Und die war erfolgreich - sogar äußerst erfolgreich: Schnell wurden mehr als 80 Autofahrer geblitzt

    Einer von ihnen ist Markus Hertrich. Er fuhr an einem Nachmittag durch die Tempo 30-Zone - seiner Auffassung nach innerhalb der vorgeschriebenen Geschwindigkeit. Die Stadt sah das aber anscheinend anders und schickte dem verblüfften Autofahrer einen knackigen Bußgeldbescheid

    Gebündelte Klage
    Hertrich wandte sich daraufhin an Anwälte, die mit ihm zusammen die Stelle inspizierten. Auch ihnen kamen Zweifel an der Richtigkeit der Messung - insbesondere als sich noch weitere Autofahrer bei ihnen meldeten.

    Zusammen zogen die geblitzten Autofahrer vor Gericht. Mit Erfolg: Die Bußgeldbescheide und Fahrverbote waren zu Unrecht ergangen. Die Stadt Idar-Oberstein hat ihre Radarfallen mittlerweile alle überprüft und 17 Messstellen geschlossen.
    Messgenauigkeit mit Mängeln
    Geschwindigkeitsmessung wird per Radar, Lichtschranke, Laser, Induktionsschleifen, Video oder Infrarot durchgeführt. Moderne Messgeräte sind sehr zuverlässig. Trotzdem kann es immer mal wieder zu Messfehlern kommen - beispielsweise wegen Defekten an der Anlage, Bedienungs- oder Auswertungsfehlern, falsch eingestellter Messwinkel, fehlender Eichung, versäumter Testmessung oder weiterer Fahrzeuge im Messbereich. Das alles kann den Fahrfehler teurer machen und das Punkte-Konto in Flensburg unnötig belasten.

    Der ADAC hat festgestellt, dass die Messsicherheit durch verbesserte Technik in den letzten Jahren zwar stark zugenommen hat. Dennoch werden noch zahlreiche potenzielle Fehlerquellen aufgelistet. Im Zweifelsfall kann nur ein Sachverständiger die Messung beurteilen. Unabhängige Sachverständige können Sie bei einer ADAC-Filiale erfragen oder auf der Internetseite des ADAC finden. So ein Gutachten ist allerdings aufwendig und teuer. Es lohnt sich nur dann, wenn es um "viel geht", also etwa den Führerschein, viele Punkte oder eine hohe Geldstrafe


    Verwarnung oder Bußgeld?
    Die Verwarnung ist die mildeste Form der Bestrafung bei Verkehrsdelikten. Das Gesetz sieht ein Verwarnungsgeld in Höhe von fünf bis 35 Euro bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten vor. Eine Verwarnung kann auch ohne Verwarnungsgeld direkt vor Ort durch einen Polizisten oder Beauftragten der Verwaltungsbehörden ausgesprochen werden. Nehmen Sie die Verwarnung - mit oder ohne Geld - an, ist das Verfahren abgeschlossen. Eine Eintragung in das Verkehrszentralregister in Flensburg erfolgt nicht.

    Nehmen Sie die Verwarnung nicht an, wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Wenn Sie die Frist zur Zahlung des Verwarnungsgeldes nicht einhalten konnten, etwa weil Sie im Urlaub waren, haben Sie Pech gehabt: Das Bußgeldverfahren wird trotzdem eingeleitet.


    Wann ein Bußgeld droht
    Ist die Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr nicht mehr als "geringfügig" zu erachten, kann ein Bußgeld drohen. Die Höhe regelt der Bußgeldkatalog. Die Regelsätze beinhalten Strafen zwischen 40 und 750 Euro. Zusätzlich drohen Punkte in Flensburg und Führerscheinentzug. Den Bußgeldkatalog finden Sie im Internet beim Bundesverkehrsministerium. Weiterhin finden Sie ausführliche Angaben zu Bußgeldern und ihren Folgen auf den Internetseiten des AvD oder des ADAC.

    Ein Bußgeldbescheid muss bestimmte Angaben enthalten - beispielsweise Angaben zur Person, Bezeichnung der Tat, Beweismittel und die Geldbuße. Weist der Bescheid inhaltliche Mängel auf, kann er unwirksam sein. Es müssen aber sehr schwerwiegende Mängel sein. Ist der Name des Betroffenen falsch geschrieben, er aber dennoch als Person zu identifizieren, ist der Bescheid trotzdem wirksam


    Einspruch einlegen
    Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung schriftlich Einspruch bei der Behörde einlegen. Die Einspruchsfrist beginnt mit dem Eingang des Briefes beim Empfänger zu laufen. Sind Sie im Urlaub und leeren deshalb Ihren Briefkasten nicht, ist das Ihr Problem. Fällt das Ende der Zweiwochenfrist auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, dann kann noch bis zum Ablauf (24 Uhr) des ersten darauffolgenden Werktages Einspruch eingelegt werden.

    Sind in einem Bescheid Bußgelder und ein Fahrverbot gegen Sie festgesetzt, so können Sie auch nur einen einzelnen Vorwurf anfechten. Der Einspruch muss nicht begründet werden, um wirksam zu sein. Wenn fristgerecht Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid eingelegt wird, prüft die Behörde, ob der Bußgeldbescheid aufrechterhalten oder zurückgenommen wird


    Achtung vor explodierenden Kosten
    Bleibt die Bußgeldbehörde bei Ihrer Entscheidung, dann gehen die Akten an das zuständige Gericht. Wenn Sie dem zustimmen, kann das Gericht ohne Verhandlung eine Entscheidung fällen. Kommt es zur Hauptverhandlung, ist Ihr Erscheinen allerdings Pflicht, selbst wenn Sie weit vom Sitz des Gerichts entfernt wohnen sollten.

    Zweifelt der Beklagte das Messverfahren an, kann ein Sachverständiger mit einem Gutachten beauftragt werden. Dieser prüft die Messung mit Hilfe von Messprotokollen, Videoaufzeichnungen, Fotos oder Ortsbegehungen. Das Gericht kann den Betroffenen dann entweder freisprechen, den Bußgeldbescheid bestätigen oder sogar eine höhere Geldbuße aussprechen als im Bußgeldbescheid. Es kann also auch noch teurer werden!


    Schweigen mit Folgen
    Geht ein Bußgeldbescheid wegen Geschwindigkeitsüberschreitung ein, will die Polizei dabei meist auch den Täter, also den Fahrer, ermitteln. Sie müssen aber keine Angaben im Anhörungsbogen machen. Ist Ihnen kein Foto zugesandt worden, können Sie eins anfordern. Der Sachbearbeiter ist aber nicht dazu verpflichtet, Ihnen ein Bild zuzusenden. Sie müssen keine Angaben machen, auch wenn Sie die Person auf dem Foto kennen. Als Angehörige haben Sie ohnehin das Recht, die Aussage zu verweigern.

    Schweigen kann aber unangenehme Folgen haben: Denn jetzt ermittelt die Polizei den Täter selbst. Und dazu kann sie zu Hause, bei Nachbarn oder auf der Arbeitsstelle erscheinen. Ergeben die Zeugenaussagen keinen Täter, können die Beamten auch die Hilfe der Kollegen vom Passamt in Anspruch nehmen.


    Weitere "Schweige-Folgen"
    Eine weitere unangenehme Folge kann die Verpflichtung zum Führen eines lästigen Fahrtenbuches sein. In ihm müssen Fahrer nebst Anschrift Datum und Uhrzeiten eintragen. Dabei muss die Behörde aber auf die Verhältnismäßigkeit achten: Das Nichtangeben eines Fahrers darf bei kleinen Verkehrsdelikten nicht zur Auflage eines Fahrtenbuches führen. Dies gilt vor allem dann, wenn nur ein Verwarnungsgeld verlangt wurde und es sich nicht um eine Tat handelt, die in die Flensburger Kartei eingetragen wird.

    Voraussetzung für den Fahrtbuch-Zwang ist auch, dass die Polizei ihre Ermittlungen zügig durchführt. Innerhalb von zwei Wochen sollte zumindest der Fahrzeughalter zum Verkehrsverstoß befragt werden. Handelt es sich um einen Firmenwagen, kann der ganze Fuhrpark mit Fahrtenbuch-Zwang belegt werden. Wer gegen die Auflage zur Führung eines Fahrtenbuches verstößt und erwischt wird, muss mit 50 Euro Strafe und einem Punkt rechnen.


    Punktekonto in Flensburg
    Punkte, die ein Autofahrer wegen Vergehen im Straßenverkehr bekommt, werden im Verkehrszentralregister in Flensburg gesammelt. Nach zwei Jahren werden die Punkte gelöscht, wenn der Autofahrer ohne Auffälligkeiten am Straßenverkehr teilgenommen hat. Bei Verurteilung in Verkehrsstrafsachen können die Fristen allerdings bei fünf oder zehn Jahren (Alkoholdelikte) liegen.


    Bei Erreichen von 14 - aber nicht mehr
    als 17 - Punkten wird die (gebührenpflichtige) Teilnahme an einem so genannten Aufbauseminar angeordnet. Wer an seinem Seminar innerhalb der gesetzten Frist nicht teilnimmt, bekommt automatisch die Fahrerlaubnis entzogen. Widerspruch und Anfechtungsklage vor dem Verwaltungsgericht haben dabei keine aufschiebende Wirkung. Den Führerschein gibt es erst wieder, wenn der Betroffene ein Aufbauseminar besucht hat. Betroffene werden im übrigen auf die Möglichkeit einer verkehrspsychologischen Beratung (bei Teilnahme bis 17 Punkte / zwei Punkte Erlass) und auf die bei 18 Punkten drohende automatische Fahrerlaubnisentziehung hingewiesen

    Automatischer Führerscheinentzug
    Ergeben sich 18 oder mehr Punkte, so gilt der Betroffene als ungeeignet, und die Fahrerlaubnis wird automatisch entzogen. Den Führerschein bekommt man erst nach sechs Monaten und nach einer bestandenen medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) wieder. Diese MPU hat es in sich: Wer sie bestehen will, muss sich gut darauf vorbereiten und unter Umständen auch professionell schulen lassen.

    Übrigens kann es vorteilhaft sein, bereits mit sieben oder acht Punkten Eigeninitiative zu ergreifen. Wer dann schon freiwillig an einem Aufbauseminar teilnimmt, erhält Punkterabatt. Ein Aufbauseminar kostet etwa 250 bis 300 Euro.

    [URL=http://www.zdf.de/ZDFmediathek/i…70653-5,00.html]Zum Video[/URL]

    Quelle: WISO