Beiträge von Paramedic_LU
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Quelle: Audi Presseservice
Ingolstadt, 06.07.2012
Richtfest bei Audi:
Neues Prozesshaus für kürzere WegeNach dem letzten Check direkt auf den Zug: Das neue Prozesshaus erleichtert die Logistik am Audi-Standort Ingolstadt künftig enorm. Gestern feierten die Audianer Richtfest für das nunmehr höchste Gebäude im Werk. Auf neun Stockwerken werden in Zukunft alle Autos für den Versand vorbereitet, per hochmoderner Bahnverladung auf die Gleise gebracht oder direkt an das Kun¬dencenter am Audi Forum ausgeliefert. Das neue Gebäude in der Mitte des Werks schafft auf 10.000 Quadratmetern Platz für 2.400 Automobile. Audi investiert hier rund € 80 Mio., im Herbst 2013 soll das gesamte Gebäude fertig sein.
„Mit dem Richtfest für das neue Prozesshaus feiern wir einen weiteren baulichen Meilenstein. Insgesamt laufen zur Zeit über 40 Bauprojekte am Standort Ingolstadt parallel“, sagte Frank Dreves, Vorstand für Produktion der AUDI AG. „Die Bauvorhaben sind ein klares Bekenntnis zum Standort Ingolstadt. Sie zeigen deutlich, dass Audi weiter auf Wachstumskurs fährt.“
„Das Prozesshaus ist eine echte Meisterleistung. Es hilft uns, unsere in Ingolstadt gebauten Autos schneller zu verladen und zum Kunden zu bringen“, sagte Peter Mosch, Gesamtbetriebsratsvorsitzender der AUDI AG. „Die Investition in den Standort hat sich gelohnt: Die Wege sind kürzer und wir benötigen weniger Zeit und Platz. Auch der Verkehr in Ingolstadt und der Region wird entlastet. Auf das Jahr gerechnet sparen wir rund 13.000 Lkw-Touren. Außerdem schaffen wir mit dem Prozesshaus moderne Arbeitsplätze im Bereich Logistik.“
Alle Prozesse für den Versand der neuen Automobile finden nun im Prozesshaus unter einem Dach statt: Der letzte Übergabecheck von der Produktion zum Vertrieb, das Anbringen des Transportschutzes und die Bahnverladung werden hier vereint. Dieses Bündeln macht die Arbeit effizienter und ermöglicht kurze und direkte Wege. Das entlastet den internen Verkehr und schafft neue, dringend benötigte Flächen im Werk. Durch das „In-die-Höhe-Bauen“ gewinnt Audi zusätzlich Platz im Nordgelände des Werkes. Mit den neuen Kapazitäten müssen bald weitaus weniger Neuwagen außerhalb des Werks zwischengelagert werden – das Unternehmen spart auf diese Weise bis zu 50 Lkw-Touren pro Tag.
Das neue Prozesshaus liegt direkt an den Bahngleisen, die durch die Mitte des Werkes führen. Die neue halbautomatische Bahnverladung ist in der Automobilindustrie bislang einzigartig. Autos, die mit der Bahn versandt werden, werden künftig automatisch für die entsprechende Waggonebene im Zug zur Vorsortierung gebracht – Autos für die untere Zugwaggon-Ebene parken im zweiten Obergeschoss des Prozesshauses und Automobile für die obere Ebene in der dritten Etage. Am Ende müssen Mitarbeiter die fertigen Autos nur noch eine kurze wettergeschützte Strecke von rund 50 Metern zur Bahnverladung fahren.
Das logistische Großprojekt hat beeindruckende Dimensionen: 41 Meter hoch wird das neue Prozesshaus und insgesamt 10.000 Tonnen Stahl kommen in der Bauphase zum Einsatz – das entspricht in etwa der Masse des Eifelturms. Bereits im Herbst können in den ersten Etagen der Übergabecheck, der Transportschutz und die Bahnverladung gestartet werden – ein Jahr später stehen dann auf allen Stockwerken die geplanten 2.400 Stellflächen zur Verfügung.
[size=8]Das neue Prozesshaus erleichtert die Logistik am Audi-Standort Ingolstadt künftig enorm. Auf neun Stockwerken werden in Zukunft alle Autos für den Versand vorbereitet, per hochmoderner Bahnverladung auf die Gleise gebracht oder direkt an das Kundencenter am Audi Forum ausgeliefert. Das neue Gebäude in der Mitte des Werks schafft auf 10.000 Quadratmetern Platz für 2.400 Automobile. Audi investiert hier rund € 80 Mio., im Herbst 2013 soll das gesamte Gebäude fertig sein. [/size]
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Hier die Leistungsdiagramme der Motoren mit denen der neue Audi A3 startet
Quelle: Audi Presseservice
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Quelle: BILD
http://www.autobild.de/artikel/audi-a…au-3516137.htmlDer erste Van von Audi
Neben Avant und Sportback ist noch Platz für ein drittes Auto mit viel Platz. Auf Basis des Audi A3 entsteht der erste Van aus Ingolstadt. Start: Ende 2016.
Außen kompakt wie ein A3, innen großzügig und geräumig wie ein A4: Audi bringt 2016 seinen ersten Van, den A3 Vario. Wem das Grundlayout des 4,50 Meter langen Hochdach-Autos bekannt vorkommt – Teilespender ist der VW Touran. Fast die gesamte A3-Motorenpalette wird auch im XXL-Modell zum Einsatz kommen. Neu im Vergleich zum eben erst vorgestellten Dreitürer sind der 211 PS starke Zweiliter-Benziner sowie der Top-Diesel, der mit 180 PS kaum Leistungswünsche offenlässt. Die Preisspanne reicht hochgerechnet von knapp über 24.000 Euro für den kleinsten Benziner bis etwa 41.000 Euro für die besonders spritzige S3-Variant mit 280 PS. -
Willkommen hier bei A3Q und viel Spaß
Para
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Ich glaub nicht. Audi wäre blöd, diese Einnahmequelle zu streichen. Es war immer so gewesen dass RS Modelle eine zeitlang paralell zum neuen Modell produziert werden. Ich denke bis der neue Sportback kommt wird es wohl auch ein RS3 8P geben. Hat schon jemand bei der quattro gmbh nachgefragt?
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Quelle: SWR3
http://www.swr.de/marktcheck/wir…37mn/index.htmlZitatAlles anzeigen
Elternhaftung Wer zahlt, wenn Kinder Schäden verursachen?MARKTCHECK fragt Möller
aus der Sendung vom Donnerstag, 5.7. | 21.00 Uhr | SWR Fernsehen
Wer einen Schaden verursacht, muss dafür auch gerade stehen. Was gilt jedoch für Kinder? Viele glauben, dass Eltern für ihre Kinder haften. Doch oft sieht es anders aus und Geschädigte bleiben auf ihrem Schaden sitzen. Wann Eltern zahlen müssen und wann nicht, erklärt MARKTCHECK-Rechtsexperte Karl-Dieter Möller im Studio.
Es gibt kaum Kinder, die nicht auch einmal etwas beschädigt haben. Wann Eltern für ihre Kinder haften müssen, fragt sich auch MARKTCHECK-Zuschauer Daniel F. Sein Auto wurde von spielenden Kindern beschädigt. Jede Woche trainiert er bei seinem Fußballverein und parkt sein Auto immer an der gleichen Stelle, ebenso wie seine Fußballkameraden.
Häufig kicken auf dem Platz auch gleichzeitig einige Jugendliche. Als er nach dem Training zu seinem Auto geht, spricht ihn eines Tages einer der Jugendlichen an. Es tue ihm leid, aber er habe eine Beule in das Auto geschossen. Er verspricht, mit seinem Vater zu klären, wer den Schaden übernimmt.
Im Kotflügel ist eine Delle. Daniel F. lässt den Schaden von einem Sachverständigen schätzen. Mehr als 700,- Euro soll die Reparatur kosten, besonders die Lackierarbeiten sind teuer. Dazu kommen die Kosten für das Gutachten.
Da der Verursacher feststeht, macht sich Daniel F. keine weiteren Sorgen. Die Eltern des 13 Jahre alten Jungen haben eine Haftpflicht-Versicherung und melden den Schaden. Daniel F. reicht den Kostenvoranschlag nach. Doch dann weigert sich die Versicherung zu zahlen. Zur Begründung heißt es: Mit Fehlschüssen müsse man auf einem Fußballplatz rechnen, den Jungen treffe keine Schuld. Ohne schuldhaftes Verhalten gibt es keinen Schadenersatz.
Da einem seiner Mannschaftskameraden schon einmal etwas Ähnliches passiert war und damals die Versicherung zahlte, fragt sich Daniel F. nun, ob diese Weigerung der Versicherung berechtigt ist.
Risiko erkennenMARKTCHECK-Rechtsexperte Karl-Dieter Möller erklärt, dass der Geschädigte möglicherweise auf seinem Schaden sitzen bleibt. Da er nah an einem Fußballplatz geparkt hat, muss er damit rechnen, dass ein Ball über den Fangzaun oder Wall fliegen kann. So urteilte beispielsweise das Landgericht Mainz (LG Mainz, Urteil vom 20.8.2005, Az. 3 S 89/05).
Hätte der Wagen an einer normalen Straße gestanden und der 13 Jahre alte Junge dort Fußball gespielt, hätte er möglicherweise haftbar sein können. Dann müsste geprüft werden, ob der Junge die nötige Reife hat. Doch ab sieben Jahren geht man davon aus, dass Kinder wissen müssen, dass sie Schaden anrichten können.
Wichtig ist zu wissen, dass Kinder bis zum Alter von sieben Jahren nie haften.
AufsichtspflichtenJüngere Kinder dürfen dennoch nicht machen, was sie wollen. Meist haften die Eltern, wenn sie ihre Aufsichtspflichten verletzen.
Verursacht ein Kind einen Schaden, vermutet das Gesetz vermutet zunächst, dass die Eltern ihre Aufsichtspflicht nicht genügend erfüllt haben, um diesen Schaden abzuwenden. Wegen dieser Aufsichtspflichtverletzung können Geschädigte von den Eltern Schadenersatz verlangen. Die Eltern haben dagegen das Recht zu beweisen, dass sie das Kind ausreichend beaufsichtigt haben. Bei jüngeren Kindern bis zum siebten Lebensjahr bleibt der Geschädigte dann auf dem Schaden sitzen.
Beispielsweise haben zwei Geschwister, vier und zwei Jahre alt, gemeinsam am Sonntagmorgen ihre Spielzeuge aus dem Fenster geworfen. Ein darunter geparktes Fahrzeug wurde beschädigt. Der Autofahrer verlangte von den Eltern Schadenersatz wegen Verletzung der Aufsichtspflicht. Das Gericht erklärte jedoch, dass Eltern ihre Kinder nicht rund um die Uhr beaufsichtigen müssen. Das gilt auch bei Zwei- bis Vierjährigen. Wenn die Kinder sonntags um 6.00 Uhr aufstehen, dürfen die Eltern noch schlafen. Passiert etwas, ist die Aufsichtspflicht nicht verletzt (LG Potsdam, Urteil vom 22.7.2002, Az. 13 S 20/02).
Bonbonfallen im SupermarktEinkaufen mit Kindern kann ganz schön anstrengend sein. Ständig zerren sie und quengeln, obwohl man doch einfach nur den Einkaufszettel abarbeiten möchte. Und plötzlich, beim Zahlen einen Moment abgelenkt, machen die Kleinen den Supermarkt zum Selbstbedienungsrestaurant und naschen aus einer selbst geöffneten Bonbontüte im Kassenbereich. Dabei glauben in einer kurzen Stichprobe fast alle befragten Stuttgarter, dass die Eltern die Bonbons bezahlen müssten.
Der MARKTCHECK-Rechtsexperte kann jedoch alle, die mit ihren kleinen Kindern einkaufen gehen beruhigen, denn bis sieben Jahre haften die Kinder nicht. Den Supermärkten wird auch häufig der Vorwurf gemacht, die Süßwaren extra im Kassenbereich aufzustellen. Während die Eltern beim Zahlen abgelenkt sind, können die Kinder zugreifen. Dann wird die Aufsichtspflicht wohl nicht verletzt und der Schaden bleibt meist an den Händlern hängen.
Anders sieht es mit der Aufsichtspflicht auf dem Parkplatz des Supermarktes aus. Lässt jemand sein Kind den Einkaufswagen schieben, hat er die Pflicht, zwischen dem Wagen und den geparkten Autos zu laufen. Kommt der Einkaufswagen gegen ein Fahrzeug, hat er seine Aufsichtspflicht verletzt. So entschied das Amtsgericht Schwabach (AG Schwabach, Urteil vom 27.5.2004, Az. 5 C 0328/03).
Stehen die Kinder unter der Aufsicht der Großeltern oder einer Tagesmutter, geht die Erziehungsgewalt auf sie über und sie müssen genau wie Eltern aufpassen. Wer jedoch nur kurzfristig auf Kinder achtet, muss meist nicht haften.
wei kleine Jungen, sieben und acht Jahre alt, spielen zu Hause im Garten. Verstecken oder Fangen ist ihnen jedoch zu langweilig. Also üben sie Weitwurf mit Äpfeln und Steinen über die Hecke auf das Nachbargrundstück.
Was die Jungen jedoch nicht wissen: Hinter der Hecke parkt der Nachbar seine Autos. Und er ist empört. Der Gesamtschaden an seinen Fahrzeugen liegt bei mehr als 10.000,- Euro. Für ihn ist klar, dass die Eltern den Schaden bezahlen müssen. Doch das Oberlandesgericht Köln weist die Klage ab und erklärt die Kinder für unschuldig. Zur Begründung heißt es, dass beim Herumtoben und Spielen Kinder unter neun Jahren nicht abschätzen könnten, welchen Schaden sie möglicherweise anrichten. Kindlicher Übermut schließt die Haftung also aus. Der Nachbar muss für die Autoreparatur selbst aufkommen (OLG Köln, Urteil vom 13.8.2012, Az. 22 U 71/02).MARKTCHECK-Rechtsexperte Karl-Dieter Möller erklärt dazu, dass Kinder zwar ab sieben Jahren haften können, die Richter aber auf den Reifegrad abstellen. Die Gerichte erklären, dass Kinder spielen und sich entwickeln müssen. Das wird in solchen Fällen stark berücksichtigt, manchmal sogar mit Hilfe von Psychologen, die dem Gericht sagen, wie weit das Kind mit seiner Entwicklungsreife ist. Die Altersgrenze von sieben Jahren ist keine starre Altersgrenze.
Kinder im InternatDer Sohn einer MARKTCHECK-Zuschauerin ist im Internat und zerstört dort immer wieder Einrichtungsgegenstände, weil er Wutanfälle bekommt. Sie möchten deshalb wissen, ob Eltern dafür haften müssen.
Die Erziehungsgewalt geht zwar auf das Internat über, aber wenn die Schäden häufiger vorkommen, kann die Internatsleitung möglicherweise den Vertrag lösen. Die Gerichte sagen, bei Wutanfällen oder wenn ein Kind öfter nicht reagiert und nicht gehorcht, muss der Erziehungsauftrag enger gefasst werden und die Kinder ständig beaufsichtigt werden.
HaftungsdauerEin Kind, das haften muss, hat meist kein Einkommen und kann nicht für den Schaden aufkommen. Nach einer Verurteilung des Kindes zu Schadenersatz gilt die Haftung jedoch für 30 Jahre. Das Verfahren kann sich sogar länger hinziehen, wenn die Zwangsvollstreckung erst nach 15 Jahren begonnen wird und es dann ein pfändbares Einkommen gibt.
Beispiel: Ein neunjähriges Kind verletzte bei einem Skiunfall eine Zahnärztin so schwer, dass sie nicht mehr arbeiten konnte. Über viele Jahre kamen große Summen zusammen, die auch noch Jahrzehnte später eingefordert werden können. -
Addinol legt sich nicht auf eine Sorte fest. Sie haben verschiedene Sorten, verschiedene Lieferanten, und langfristige Lieferverträge.
Was die anderen machen, keine Ahnung. -
Wird heute auch noch so sein, bei der DTM haben die Fett Castrol auf ihren Hemden stehen

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Ich war ja heut in der Werkstatt wegen dem Fehler bezüglich Kraftstoffbemessungssystem zu mager, und als wir dann durchgingen was es sein könnte blieben wir beim Krümmerriss. Der Meister meinte, den haben wir doch erst gemacht. Da müssen sie eh nichts zahlen in den ersten 2 Jahren wenns der sein soll.
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Der Hauptgrund für die "Regeln" war gewesen, gute druckfähige Bilder im Kalender zu haben.
Da sollten dann Auflösung, Pixel etc passen und für DIN A3 auch ausreichen. Vor Jahren war da mal ein Handybild dabei, was vom Motiv richtig toll war, gedruckt aber auf Grund der geringen Auflösung nimmer gut in DIN A3 herauskam.
Auch kann falsches, oder übertriebenes "Photoshoppen" zu schlechten Druckergebnissen führen.Nun haben wir dann jetzt das Problem zu definieren was gut ist und nicht. Wie es beim Druck wird sieht man ja immer erst wenn die Wahl vorüber ist.
Das ganze Thema hatten wir neulich auch schon im Chat kurz angesprochen wie das dies Jahr läauft, da die Resonanz recht gering ist im Vergleich zu den Vorjahren.
Ich vermute viele werden abgehalten vom Vorstellen weil sie verunsichert sind.
Aus diesem Grund schlage ich vor, dass wir unter den Moderatoren und dem Kalender-Team das ganze nochmal durchsprechen.Eventuell sollte man Bilder zulassen, auf das persönliche Risiko des Einreichers hin, dass es dann eventuell beim Druck Layout rausfliegen könnte und der nächstplatzierte nachrutscht.
Ist natürlich hier auch wieder nicht leicht den Mittelweg und richtige Richtung zu finden.Ihr könnt gerne mal Vorschläge bringen, nur gemeinsam kommen wir nämlich zu nem qualitativ guten Kalender
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Jeder soll das verändern was ihm persönlich gefällt. Die Meinung anderer ist dann wurscht.
Die Umsetzung eine andere Sache
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mir liegt mehr am design als am pusten. die neuen schauen für mich nur billig aus
häßlicher sind nur noch die in der neuen A-Klasse
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ich bin gespannt ob die luftdüsen vom 8p in den 8v passen

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