quattrofever:
Ich werde es versuchen, so kurz wie möglich zu erklären, worum es mir geht.
Dein Beispiel ist eigentlich genau das Richtige dafür. In dem Falle, dass Du Federn austauschst, baust Du ja nun mal auch Teile ein, die eine gültige ABE haben und damit technisch gewährleistet ist, dass das Fahrzeug in seiner Gesamtheit als auch die Federn als Austauschteil keinerlei Gefahrenquelle darstellen oder z.B. im Falle der Federn aus reiner Lumpigkeit bei der Herstellung oder Auslegung kaputt gehen. Dafür steht der TÜV bzw. der Hersteller mit dem TÜV-geprüften Siegel in Form der ABE ein. Somit stellt das alles auch kein Problem dar. Natürlich gibt es auch Federn, die nicht TÜV-konform sind. Würdest Du die einbauen oder Deine Hand dafür ins Feuer legen, dass die technisch einwandfrei sind?
Jetzt übertrage diese beiden Varianten mal auf Deine Luftfederung. Im Falle einer TÜV-Abnahme wäre die Tieferlegung der Luftfedern ja technisch geprüft und für i.O. bestätigt worden. Ich bezweifle aber, dass der TÜV das mit dem System so einfach macht.
In Deinem Fall hast Du eigenmächtig und ohne technische Gewährleistung der weiteren Funktion in das System eingegriffen und eine Änderung durchgeführt, die so - jetzt mal rein technisch betrachtet - in der Auslegungsphase Deiner Federelemente vielleicht gar nicht vorgesehen war. Daher erlischt in dem Moment eigentlich streng genommen die Typprüfung bzw. die ABE, die aus dieser Prüfung hervorgeht. Diese Prüfung muss jeder Hersteller mit seinen Fahrzeugen machen lassen und nur innerhalb der dort definierten Parameter ist die ABE eines Fahrzeugs gültig. Der Federaustausch von dem oben genannten Fall stellt eine technische Änderung mit Absegnung einer Ergänzung zu dieser Gesamtfahrzeug-ABE dar, die in dem Teilegutachten vom TÜV bestätigt ist.
Ich sage ja nicht, dass Du nicht wüsstest, was Du da machst, aber Du hast nun mal auch nicht dem Konstrukteur und dem Versuchsingenieur über die Schulter geschaut, mit welchen Parametern das System sauber funktioniert hat und mit welchen nicht. Ein Eingriff in diese Parameter ist also so gesehen ziemlich kritisch. Ich gehe - aus eigener Erfahrung - nicht davon aus, dass die von Dir gemachte Tieferlegung kritisch sein könnte - aber Du musst den Gedanken da deutlich weiter spannen: So wie Du das gemacht hast, haben vielleicht andere Spezialspezialisten die Schraube deutlich fester angezogen und deutlich mehr tiefergelegt oder was auch immer für einen Unfug gemacht. Und daher muss Audi da schlicht und ergreifend so handeln. Ihre Typengenehmigung seitens des KBA verlangt das von ihnen schon, um die ABE des Gesamtfahrzeugs zu gewährleisten, denn sonst wird denen gewaltig auf die Finger gehauen.
Natürlich ist das DEIN Eigentum, aber solange Du Dich damit im öffentlichen Raum bewegst, gelten Gesetze und Regeln für den Betrieb des Fahrzeugs, die eben auch an die Parameter des Systems der Fahrzeugelektronik in Form der ABE gebunden sind und diese zu umgehen stellt eben einen Verstoß dagegen dar und da muss Audi eingreifen. Zumindest solange, bis Du ein offiziell beglaubigtes Zertifikat über die technische Unbedenklichkeit für diese eine Änderung beibringst (Einzelabnahme mit genau der Einstellung der Federung, für jede andere gilt die wieder nicht). Solange Du mit dem Auto nur auf Deinem Hof herumfährst, kannst Du tun und lassen was Du willst (auch das nur bis zu einer gewissen Grenze -> Öl, Benzin und co. sowie Waschen ist natürlich zum Schutz der Allgemeinheit verboten).