Beiträge von JarodRussell

    quattrofever:
    Ich werde es versuchen, so kurz wie möglich zu erklären, worum es mir geht.
    Dein Beispiel ist eigentlich genau das Richtige dafür. In dem Falle, dass Du Federn austauschst, baust Du ja nun mal auch Teile ein, die eine gültige ABE haben und damit technisch gewährleistet ist, dass das Fahrzeug in seiner Gesamtheit als auch die Federn als Austauschteil keinerlei Gefahrenquelle darstellen oder z.B. im Falle der Federn aus reiner Lumpigkeit bei der Herstellung oder Auslegung kaputt gehen. Dafür steht der TÜV bzw. der Hersteller mit dem TÜV-geprüften Siegel in Form der ABE ein. Somit stellt das alles auch kein Problem dar. Natürlich gibt es auch Federn, die nicht TÜV-konform sind. Würdest Du die einbauen oder Deine Hand dafür ins Feuer legen, dass die technisch einwandfrei sind?

    Jetzt übertrage diese beiden Varianten mal auf Deine Luftfederung. Im Falle einer TÜV-Abnahme wäre die Tieferlegung der Luftfedern ja technisch geprüft und für i.O. bestätigt worden. Ich bezweifle aber, dass der TÜV das mit dem System so einfach macht.
    In Deinem Fall hast Du eigenmächtig und ohne technische Gewährleistung der weiteren Funktion in das System eingegriffen und eine Änderung durchgeführt, die so - jetzt mal rein technisch betrachtet - in der Auslegungsphase Deiner Federelemente vielleicht gar nicht vorgesehen war. Daher erlischt in dem Moment eigentlich streng genommen die Typprüfung bzw. die ABE, die aus dieser Prüfung hervorgeht. Diese Prüfung muss jeder Hersteller mit seinen Fahrzeugen machen lassen und nur innerhalb der dort definierten Parameter ist die ABE eines Fahrzeugs gültig. Der Federaustausch von dem oben genannten Fall stellt eine technische Änderung mit Absegnung einer Ergänzung zu dieser Gesamtfahrzeug-ABE dar, die in dem Teilegutachten vom TÜV bestätigt ist.
    Ich sage ja nicht, dass Du nicht wüsstest, was Du da machst, aber Du hast nun mal auch nicht dem Konstrukteur und dem Versuchsingenieur über die Schulter geschaut, mit welchen Parametern das System sauber funktioniert hat und mit welchen nicht. Ein Eingriff in diese Parameter ist also so gesehen ziemlich kritisch. Ich gehe - aus eigener Erfahrung - nicht davon aus, dass die von Dir gemachte Tieferlegung kritisch sein könnte - aber Du musst den Gedanken da deutlich weiter spannen: So wie Du das gemacht hast, haben vielleicht andere Spezialspezialisten die Schraube deutlich fester angezogen und deutlich mehr tiefergelegt oder was auch immer für einen Unfug gemacht. Und daher muss Audi da schlicht und ergreifend so handeln. Ihre Typengenehmigung seitens des KBA verlangt das von ihnen schon, um die ABE des Gesamtfahrzeugs zu gewährleisten, denn sonst wird denen gewaltig auf die Finger gehauen.

    Natürlich ist das DEIN Eigentum, aber solange Du Dich damit im öffentlichen Raum bewegst, gelten Gesetze und Regeln für den Betrieb des Fahrzeugs, die eben auch an die Parameter des Systems der Fahrzeugelektronik in Form der ABE gebunden sind und diese zu umgehen stellt eben einen Verstoß dagegen dar und da muss Audi eingreifen. Zumindest solange, bis Du ein offiziell beglaubigtes Zertifikat über die technische Unbedenklichkeit für diese eine Änderung beibringst (Einzelabnahme mit genau der Einstellung der Federung, für jede andere gilt die wieder nicht). Solange Du mit dem Auto nur auf Deinem Hof herumfährst, kannst Du tun und lassen was Du willst (auch das nur bis zu einer gewissen Grenze -> Öl, Benzin und co. sowie Waschen ist natürlich zum Schutz der Allgemeinheit verboten).

    Das sind jetzt aber zwei unabhängige Dinge.
    Wenn Audi was verbockt, dann stehen die dafür im Zweifelsfall auch gerade.
    Das Argument, Du hättest das ja damit im Prinzip erst richtig gemacht ist in dem Fall reiner Zufall ;)

    Aber das Problem ist nicht, was Du da gemacht hast, sondern dass Du es überhaupt gemacht hast. Das ist der Haken an der Geschichte. Ich sage ja auch nicht, dass die Tieferlegung um die von Dir genannten Werte kritisch ist, das weiss ich nicht und kann ich ohne die Kenntnis der technischen Auslegung nicht beurteilen. Fakt ist aber: Du hättest problemlos auch noch ganz andere Werte eintragen können und da kann man nun mal nicht sagen: 10mm sind okay, 20 aber nicht mehr. Da braucht es eine Grundsatzregel und die lautet eben: Tieferlegung = Änderung an der Werksprogrammierung -> n.i.O.

    Hast Du eine Einzelabnahme machen lassen, dann wird Dir das bescheinigt. Klar. Das musst Du dem KD normalerweise aber auch bei der Auftragsannahme sagen. Dafür gibt es extra Felder in dem Formular beim :) Damit dokumentieren die das auch für ihre Unterlagen, dass das Fahrzeug an der Stelle eine Änderung hat und die werden ganz sicher dann auch eine Parameteranpassung in dem Datensatz vornehmen, der bei Audi liegt und Dir jetzt zuletzt Deine Änderung überschrieben hat. Das ist eben der Weg den man gehen muss, wenn man das so haben will.

    Die Folierung wird Dir nicht abgezogen, es sei denn, sie ist nicht für den Strassenverkehr zulässig, da gibt es ja nun auch gewisse Grenzen ;)

    Das sind jetzt aber zwei unabhängige Dinge.
    Wenn Audi was verbockt, dann stehen die dafür im Zweifelsfall auch gerade.
    Das Argument, Du hättest das ja damit im Prinzip erst richtig gemacht ist in dem Fall reiner Zufall ;)

    Aber das Problem ist nicht, was Du da gemacht hast, sondern dass Du es überhaupt gemacht hast. Das ist der Haken an der Geschichte. Ich sage ja auch nicht, dass die Tieferlegung um die von Dir genannten Werte kritisch ist, das weiss ich nicht und kann ich ohne die Kenntnis der technischen Auslegung nicht beurteilen. Fakt ist aber: Du hättest problemlos auch noch ganz andere Werte eintragen können und da kann man nun mal nicht sagen: 10mm sind okay, 20 aber nicht mehr. Da braucht es eine Grundsatzregel und die lautet eben: Tieferlegung = Änderung an der Werksprogrammierung -> n.i.O.

    Hast Du eine Einzelabnahme machen lassen, dann wird Dir das bescheinigt. Klar. Das musst Du dem KD normalerweise aber auch bei der Auftragsannahme sagen. Dafür gibt es extra Felder in dem Formular beim :) Damit dokumentieren die das auch für ihre Unterlagen, dass das Fahrzeug an der Stelle eine Änderung hat und die werden ganz sicher dann auch eine Parameteranpassung in dem Datensatz vornehmen, der bei Audi liegt und Dir jetzt zuletzt Deine Änderung überschrieben hat. Das ist eben der Weg den man gehen muss, wenn man das so haben will.

    Die Folierung wird Dir nicht abgezogen, es sei denn, sie ist nicht für den Strassenverkehr zulässig, da gibt es ja nun auch gewisse Grenzen ;)

    Bei technisch abgenommenen Umbauten, sprich mit Gutachten, sehe ich da auch kein Problem. Das macht der Hersteller ja auch mit.

    Wenn ich das richtig verstanden habe, hast Du aber die Luftfederung durch das VCDS geändert und das ist eben etwas, was sich ausserhalb der Parameter bewegt. Damit greifst Du auf einer Ebene in das System ein, die nicht durch den TÜV überwacht wird und die wiederum durch Audi vielleicht auf lange Sicht hin nicht vorgesehen ist, weil es das Fahrverhalten in bestimmten Grenzfällen vielleicht doch negativ beeinflusst. Das wissen wir aber alle nicht und da liegt eben der Hase im Pfeffer. Hier muss der Hersteller alleine schon aus Sicherheitsgründen absolutes Hoheitsrecht behalten. Denn Du änderst damit ja die Randbedingungen, die der konstruktiven und technischen Auslegung vielleicht zu Grunde liegen, Effekte unbekannt.

    Wie gesagt: TÜV, Gutachten, alles kein Thema, aber wenn Leute in die Programmierung von Steuergeräten mehr oder weniger eigenmächtig eingreifen, dann wird es brenzlig und da ist der Hersteller eigentlich in der Pflicht, das zu unterbinden alleine schon, um die Sicherheit zu gewährleisten. Nicht die eigene, sondern die der anderen Verkehrsteilnehmer. Könnte ja auch sein, dass jemand da deutlich weiter geht mit dem Tieferlegen als Du es z.B. gemacht hast und dann kann daraus ein Problem entstehen.

    Bei technisch abgenommenen Umbauten, sprich mit Gutachten, sehe ich da auch kein Problem. Das macht der Hersteller ja auch mit.

    Wenn ich das richtig verstanden habe, hast Du aber die Luftfederung durch das VCDS geändert und das ist eben etwas, was sich ausserhalb der Parameter bewegt. Damit greifst Du auf einer Ebene in das System ein, die nicht durch den TÜV überwacht wird und die wiederum durch Audi vielleicht auf lange Sicht hin nicht vorgesehen ist, weil es das Fahrverhalten in bestimmten Grenzfällen vielleicht doch negativ beeinflusst. Das wissen wir aber alle nicht und da liegt eben der Hase im Pfeffer. Hier muss der Hersteller alleine schon aus Sicherheitsgründen absolutes Hoheitsrecht behalten. Denn Du änderst damit ja die Randbedingungen, die der konstruktiven und technischen Auslegung vielleicht zu Grunde liegen, Effekte unbekannt.

    Wie gesagt: TÜV, Gutachten, alles kein Thema, aber wenn Leute in die Programmierung von Steuergeräten mehr oder weniger eigenmächtig eingreifen, dann wird es brenzlig und da ist der Hersteller eigentlich in der Pflicht, das zu unterbinden alleine schon, um die Sicherheit zu gewährleisten. Nicht die eigene, sondern die der anderen Verkehrsteilnehmer. Könnte ja auch sein, dass jemand da deutlich weiter geht mit dem Tieferlegen als Du es z.B. gemacht hast und dann kann daraus ein Problem entstehen.

    Zitat von quattrofever


    JarodRussell: Dein Argument ist natürlich nicht von der Hand zu weisen, für derartige Dinge gibt es meiner Meinung nach aber eine allgemeine Betriebserlaubnis oder eben den TÜV. Wenn jemand die Motorkennfelder ändert ist dies natürlich nicht zulässig ohne eine neue Abnahme, genauso wie eine Tieferlegung nicht legal ist, so lange diese nicht in die Papiere eingetragen ist oder eine TÜV Abnahme vorhanden ist. Ich bin mir bewusst (und das sollte es jedem sein), dass ich keine Änderung an meinem Fahrzeug vornehmen darf ohne dies nicht in irgend einer Art und Weise abnehmen zu lassen oder mich zu vergewissern, dass es salopp ausgedrückt "regelkonform" ist.
    Die Herstellergarantie geht mit baulichen Veränderungen eh verloren, warum nicht auch bei elektronischen Veränderungen. Ich habe damit kein Problem, es muss nur jedem bewusst sein, was er tut und die Verantwortung dafür übernehmen.
    Trotzdem oder genau aus diesen Gründen ist es Audi aber auch nicht erlaubt diese Dinge
    einfach wieder zurück zu ändern ohne Absprache mit mir. Es ist und
    bleibt mein Eigentum egal was Software oder technischer Fortschritt für Möglichkeiten bietet (beidseitig).

    Ich glaube, hier scheiden sich die Geister. Es ist zwar Dein Eigentum, aber in die Systemfunktionalität darfst Du nicht eingreifen, auch wenn es Dein Eigentum ist, weil dann eben die Betriebserlaubnis erlischt. Das, was br403 da passiert ist, ist halt eben ein gutes Beispiel für die Problematik, die heute und in Zukunft noch mehr bei Eingriffen in Einzelsysteme, blüht. Man kann nicht mehr nachvollziehen, wie welches System auf der Softwareseite mit anderen vernetzt ist und Audi hat ein gutes Recht daran, dass es a) niemand erfährt (Stichwort Betriebsgeheimnis) und b) Dir auch nicht gestattet, das Fahrzeug unter diesen Parametern zu betreiben. Die Verantwortung nach Garantieverlust zu übernehmen ist sicherlich richtig, aber juristisch ist das einfach für den Hersteller ein viel zu großes Risiko. Vor allem eben in den USA.

    BMWs mit Onlinefunktion senden ja schon seit einigen Jahren Telemetriedaten über die Belastung des Motors an Server zurück. Salopp gesagt: Knallst Du immer mit Vollgas kalt durch die Gegend und willst dann Garantie oder Kulanz in Anspruch nehmen, kann nach Analyse der Daten auch mal abgelehnt werden, weil Du entsprechend damit umgegangen bist. Ich sehe das durchaus auch sehr kritisch...das führt nämlich dahin, dass der Hersteller uns als Kunden nur noch dann Produkthaftung gewährt, wenn wir uns an seine Vorgaben halten und das geht auch meiner Meinung nach zu weit.

    Zitat von quattrofever


    JarodRussell: Dein Argument ist natürlich nicht von der Hand zu weisen, für derartige Dinge gibt es meiner Meinung nach aber eine allgemeine Betriebserlaubnis oder eben den TÜV. Wenn jemand die Motorkennfelder ändert ist dies natürlich nicht zulässig ohne eine neue Abnahme, genauso wie eine Tieferlegung nicht legal ist, so lange diese nicht in die Papiere eingetragen ist oder eine TÜV Abnahme vorhanden ist. Ich bin mir bewusst (und das sollte es jedem sein), dass ich keine Änderung an meinem Fahrzeug vornehmen darf ohne dies nicht in irgend einer Art und Weise abnehmen zu lassen oder mich zu vergewissern, dass es salopp ausgedrückt "regelkonform" ist.
    Die Herstellergarantie geht mit baulichen Veränderungen eh verloren, warum nicht auch bei elektronischen Veränderungen. Ich habe damit kein Problem, es muss nur jedem bewusst sein, was er tut und die Verantwortung dafür übernehmen.
    Trotzdem oder genau aus diesen Gründen ist es Audi aber auch nicht erlaubt diese Dinge
    einfach wieder zurück zu ändern ohne Absprache mit mir. Es ist und
    bleibt mein Eigentum egal was Software oder technischer Fortschritt für Möglichkeiten bietet (beidseitig).

    Ich glaube, hier scheiden sich die Geister. Es ist zwar Dein Eigentum, aber in die Systemfunktionalität darfst Du nicht eingreifen, auch wenn es Dein Eigentum ist, weil dann eben die Betriebserlaubnis erlischt. Das, was br403 da passiert ist, ist halt eben ein gutes Beispiel für die Problematik, die heute und in Zukunft noch mehr bei Eingriffen in Einzelsysteme, blüht. Man kann nicht mehr nachvollziehen, wie welches System auf der Softwareseite mit anderen vernetzt ist und Audi hat ein gutes Recht daran, dass es a) niemand erfährt (Stichwort Betriebsgeheimnis) und b) Dir auch nicht gestattet, das Fahrzeug unter diesen Parametern zu betreiben. Die Verantwortung nach Garantieverlust zu übernehmen ist sicherlich richtig, aber juristisch ist das einfach für den Hersteller ein viel zu großes Risiko. Vor allem eben in den USA.

    BMWs mit Onlinefunktion senden ja schon seit einigen Jahren Telemetriedaten über die Belastung des Motors an Server zurück. Salopp gesagt: Knallst Du immer mit Vollgas kalt durch die Gegend und willst dann Garantie oder Kulanz in Anspruch nehmen, kann nach Analyse der Daten auch mal abgelehnt werden, weil Du entsprechend damit umgegangen bist. Ich sehe das durchaus auch sehr kritisch...das führt nämlich dahin, dass der Hersteller uns als Kunden nur noch dann Produkthaftung gewährt, wenn wir uns an seine Vorgaben halten und das geht auch meiner Meinung nach zu weit.

    quattrofever: Ich kann Deinen Ärger und auch Deine Argumente sowohl verstehen, als auch zum Teil Recht geben. Ich denke aber, Du musst auch mal die andere Seite sehen, sprich der Hersteller verkauft Dir ein Auto in seiner Gesamtheit und dafür haftet er auch. Und so ehrlich muss man auch sein, selbst, wenn Du Kenntnisse darüber hast, was beim Tieferlegen wie und wo am Fahrzeug passiert, so bist Du damit sicher nicht der Normalfall. Wenn Du in derLage bist Kamm'sche Kreise im Kopf zu berechnen und zu wissen, wo Du Dich da bewegst, okay. Aber den Zugriff auf das System kannst Du ja auch als Nichtwissender machen und damit wird das Fahrzeug zum Problemfall. Stell Dir mal vor, es käme dabei heraus, dass das System für einen Unfall, aus welch blöden Zusammenhängen auch immer, verantwortlich ist. Das KBA könnte da Interesse dran haben, oder in den USA einer klagen. Dein bzw. dessen Eingriff in die Programmierung ist vielleicht nicht mehr nachvollziehbar. Was nun?

    Ich will das mal Verallgemeinern:
    Durch die zunehmende Komplexität und die Vernetzung von Systemen, die auch sicherheitsrelevante Eingriffe darstellen könnten (!), muss Audi oder auch jeder andere Hersteller sich juristisch absichern und alles dafür tun, dass ein Fahrzeug nicht ausserhalb der Parameter betrieben wird, die der Hersteller dafür durch die Bestellung von Zubehör oder Systemen vorgesehen hat. Alles was davon abweicht und im Feld auf der Strasse rumfährt stellt sonst - gerade in so Staaten wie den USA - ein juristisches Risiko dar. Allein deswegen wird immer mehr der Zugriff auf das Fahrzeug ansich eingeschränkt, damit die Fahrzeuge über die Zeiten immer in den gewünschten Rahmenbedingungen laufen. Schau mal, unsere Fahrzeuge müssen in Zukunft in den USA über 100.000 Meilen gewährleisten (per Gesetz!), dass die Abgaswerte am Ende genauso gut bleiben wie am Anfang. Bei jeder technischen Überprüfung wird das gecheckt. Jetzt überleg mal, was passiert, wenn da einer anfängt an den verschiedensten Stellschrauben, die heute so ein Fahrzeug bietet, einfach rumzuschrauben...das kann sich der Hersteller einfach nicht mehr erlauben.

    quattrofever: Ich kann Deinen Ärger und auch Deine Argumente sowohl verstehen, als auch zum Teil Recht geben. Ich denke aber, Du musst auch mal die andere Seite sehen, sprich der Hersteller verkauft Dir ein Auto in seiner Gesamtheit und dafür haftet er auch. Und so ehrlich muss man auch sein, selbst, wenn Du Kenntnisse darüber hast, was beim Tieferlegen wie und wo am Fahrzeug passiert, so bist Du damit sicher nicht der Normalfall. Wenn Du in derLage bist Kamm'sche Kreise im Kopf zu berechnen und zu wissen, wo Du Dich da bewegst, okay. Aber den Zugriff auf das System kannst Du ja auch als Nichtwissender machen und damit wird das Fahrzeug zum Problemfall. Stell Dir mal vor, es käme dabei heraus, dass das System für einen Unfall, aus welch blöden Zusammenhängen auch immer, verantwortlich ist. Das KBA könnte da Interesse dran haben, oder in den USA einer klagen. Dein bzw. dessen Eingriff in die Programmierung ist vielleicht nicht mehr nachvollziehbar. Was nun?

    Ich will das mal Verallgemeinern:
    Durch die zunehmende Komplexität und die Vernetzung von Systemen, die auch sicherheitsrelevante Eingriffe darstellen könnten (!), muss Audi oder auch jeder andere Hersteller sich juristisch absichern und alles dafür tun, dass ein Fahrzeug nicht ausserhalb der Parameter betrieben wird, die der Hersteller dafür durch die Bestellung von Zubehör oder Systemen vorgesehen hat. Alles was davon abweicht und im Feld auf der Strasse rumfährt stellt sonst - gerade in so Staaten wie den USA - ein juristisches Risiko dar. Allein deswegen wird immer mehr der Zugriff auf das Fahrzeug ansich eingeschränkt, damit die Fahrzeuge über die Zeiten immer in den gewünschten Rahmenbedingungen laufen. Schau mal, unsere Fahrzeuge müssen in Zukunft in den USA über 100.000 Meilen gewährleisten (per Gesetz!), dass die Abgaswerte am Ende genauso gut bleiben wie am Anfang. Bei jeder technischen Überprüfung wird das gecheckt. Jetzt überleg mal, was passiert, wenn da einer anfängt an den verschiedensten Stellschrauben, die heute so ein Fahrzeug bietet, einfach rumzuschrauben...das kann sich der Hersteller einfach nicht mehr erlauben.

    Das stimmt, es wird bestimmt auch irgendwelche schlauen Köpfe geben, die das irgendwie umgehen können, legal ist das dann aber nicht mehr. Audi weiß schon warum sie die Freischaltung nur online zulassen, es geht denen ja sonst eine Menge Geld durch die Lappen.

    Mich wundert eh, dass Audi nicht bei allen Modellen und allen Steuergeräten schon auf die Idee gekommen ist einen Komponentenschutz einzuführen. Damit bleibt dem Ottonormalverbraucher keine Möglichkeit einfach mal irgend ein Steuergerät tauschen zu können ohne zu Audi zu fahren. Ganz genauso könnte man es ja sogar mit zusätzlich codierbaren Funktionen machen.
    Aber wahrscheinlich ist die Umsetzung einfach zu teuer oder die wollen bewusst bestimmte "Tunigmöglichkeiten" für den Kunden offen lassen. Letzteres kann ich mir aber nicht vorstellen, wenn man die Umsetzung der Navisoftware sieht.

    Grüße,
    quattrofever

    Das ist doch schon de facto so. Wenn Du an der Grundkodierung der Fahrzeuge mit dem neueren breiten CAN-Bus eine Änderung per VCDS z.B. durchführst, und sei es nur die blöde Piepserei beim Gurtanlegen auszuschalten, ist das nach dem Service oder der Reparatur weg. Bei den Fahrzeugen wird bei Diagnose sofort ein Abgleich der Kodierungen mit dem bei Audi auf dem Server hinterlegten Stand passend zur Fahrgestellnummer durchgeführt und bei Abweichungen der Werksauslieferungsstand draufgeschrieben. Änderungen in dem Datensatz kann ein offizieller Händler vornehmen lassen, sprich er muss nachweisen, dass z.B. zusätzliche Ausstattung verbaut wurde, die eine Änderung der Kodierung notwendig macht. Oder er hat einen guten Draht dorthin ;) Das Problem hatten z.B. etliche Leute mit LED-Leuchten für die Kennzeichenbeleuchtung. Bei älteren Fahrzeugen bis etwa MJ09 ging das noch recht einfach durch Deaktivieren der Leitungswiderstandsprüfung auf dem Beleuchtungssystem, bei den neueren konnte man das Bit zwar setzen, es wurde aber nicht mehr angenommen. Bei Besuch in der Werkstatt wurde das dann sowieso wieder überschrieben.

    Das stimmt, es wird bestimmt auch irgendwelche schlauen Köpfe geben, die das irgendwie umgehen können, legal ist das dann aber nicht mehr. Audi weiß schon warum sie die Freischaltung nur online zulassen, es geht denen ja sonst eine Menge Geld durch die Lappen.

    Mich wundert eh, dass Audi nicht bei allen Modellen und allen Steuergeräten schon auf die Idee gekommen ist einen Komponentenschutz einzuführen. Damit bleibt dem Ottonormalverbraucher keine Möglichkeit einfach mal irgend ein Steuergerät tauschen zu können ohne zu Audi zu fahren. Ganz genauso könnte man es ja sogar mit zusätzlich codierbaren Funktionen machen.
    Aber wahrscheinlich ist die Umsetzung einfach zu teuer oder die wollen bewusst bestimmte "Tunigmöglichkeiten" für den Kunden offen lassen. Letzteres kann ich mir aber nicht vorstellen, wenn man die Umsetzung der Navisoftware sieht.

    Grüße,
    quattrofever

    Das ist doch schon de facto so. Wenn Du an der Grundkodierung der Fahrzeuge mit dem neueren breiten CAN-Bus eine Änderung per VCDS z.B. durchführst, und sei es nur die blöde Piepserei beim Gurtanlegen auszuschalten, ist das nach dem Service oder der Reparatur weg. Bei den Fahrzeugen wird bei Diagnose sofort ein Abgleich der Kodierungen mit dem bei Audi auf dem Server hinterlegten Stand passend zur Fahrgestellnummer durchgeführt und bei Abweichungen der Werksauslieferungsstand draufgeschrieben. Änderungen in dem Datensatz kann ein offizieller Händler vornehmen lassen, sprich er muss nachweisen, dass z.B. zusätzliche Ausstattung verbaut wurde, die eine Änderung der Kodierung notwendig macht. Oder er hat einen guten Draht dorthin ;) Das Problem hatten z.B. etliche Leute mit LED-Leuchten für die Kennzeichenbeleuchtung. Bei älteren Fahrzeugen bis etwa MJ09 ging das noch recht einfach durch Deaktivieren der Leitungswiderstandsprüfung auf dem Beleuchtungssystem, bei den neueren konnte man das Bit zwar setzen, es wurde aber nicht mehr angenommen. Bei Besuch in der Werkstatt wurde das dann sowieso wieder überschrieben.

    Ich bin mit dem Dunlop Winter Sport 3D auch extrem zufrieden! So einen guten Winterreifen hatte ich davor noch nie. Im Sommer habe ich aber auch zum ersten Mal einen richtig guten Griff gemacht. Ab Werk hatte ich die Pirelli P Zero Rosso drauf...Verschleiss extrem hoch bei den Teilen! Jetzt fahre ich den Pilot Super Sport und bin begeistert. Das sind Welten Unterschied...gerade beim Einlenkverhalten habe ich sowas wie mit dem PSS noch nie erlebt. Richtig richtig gut...

    Nein bzw. habe ich keine für die Allgemeinheit bestimmten Infos...

    Ich würde die Finger davon lassen. Punkt.

    Worauf ich mich aber in meinem Beitrag beziehe ist die Tatsache, dass man bei so einem Auto tunlichst vermeiden sollte, es länger zu nutzen, als die Garantiezeit. Wenn dann doch mal was sein sollte, Konjunktiv!, dann wird es extrem teuer...das System mit den Ladern ist so aufwändig gemacht, da kann man einfacher den Wagen einpressen lassen und einen Neuen bauen.

    Preise hin oder her...der neue 1er hat die Messlatte der Preisfrechheiten im Kompaktsegment mal wieder höher gelegt und trotzdem wird er gekauft dank Leasing und co...warum sollte Audi da nicht mitziehen? Das wäre doch ökonomisch unsinnig. Die Kostenersparnis ist etwas, was primär den Aktionären angeboten wurde, da wird der Otto Normalkunde nichts vom Kuchen abbekommen. Soviel ist sicher.

    Zum A3. Ich bin mit der neugestalteten Mittelkonsole soweit zufrieden. Mir gefällt vor allem der Ansatz zwischen Schaltkulisse und Armaturenbrett. Mit dem längsgeschliffenen Einsatz und den Lederelementen sieht das nett aus. Aber preislich wird das so in der Form mal wieder neue Dimensionen erreichen...

    Was vermittelt Dir denn die Idee, dass Elektromobilität biliger wird? Also das ist ein immer wieder ins Feld geführtes Argument, das definitiv nicht zieht.
    Hier werden branchenintern Zahlen im Bereich von 1€ pro Mobilitäts kWh gehandelt. Damit wird elektrisches Fahren in keinster weise günstiger oder finanzierbarer als die konventionelle Mobilität. Der Staat und der Markt nehmen die Preise, die sie nehmen können, weil wir Mobilität brauchen. Und wenn Öl so teuer wird, dass der Liter Benzin 5€ kostet, wird auch die kWh Strom zum Fahren 5€ kosten. Da sollten wir uns also keinerlei Illusionen machen. Ökonomie regiert den Markt, nicht das was "sinnvoll" oder "kundenfreundlich" ist.
    Ich teile Deine Meinung, dass 90% der Leute keine Reichweiten über 200km brauchen, aber dann muss die auch bitte im kalten Winter mit Heizung erreichbar sein. Unser Tesla Roadster schaffte in den letzten Wochen bei den Temperaturen hier im Land gerade mal 70km (!) Sonst soll der 250km erreichen. Und das bei sehr moderater Fahrweise und abgeschalteter Heizung.

    Und das Problem mit den immer schwerer zu leistenden Kosten für die meisten Menschen stimmt auch. Aber jetzt sollen auf einmal alle einen elektrischen Zweitwagen kaufen? Der noch dazu pro Fahrleistung spezifisch gesehen sehr viel teurer ist?

    Nicht, dass wir uns falsch verstehen. Ich bin auch der Meinung, dass es nicht ewig so weitergehen kann, aber bei all dem Hype um elektrische Mobilität wird eben auch viel Unsinn verbreitet. Ich kenne keine rennommierte Konferenz der Fachwelt bei der nicht hinter vorgehaltener Hand die E-Mobilität als nettes Zugewinngeschäft über steuerliche Subventionen oder Industriesubventionen geredet wird. Mehr Stellenwert hat das aber nicht. Auch nicht bei Toyota. An den Fahrzeugen ist nichts verdient ohne diese Hilfen. Und da bin ich ehrlich gesagt einfach dagegen. Das gilt auch für Photovoltaik. Wenn eine Industrie sich nicht selbst mit den Gewinnen tragen kann, ist das Pferd schon tot, bevor man es geritten hat. Über Anschubfinanzierungen kann man ja von mir aus noch diskutieren, aber dann muss das Kind alleine laufen können und das sehe ich nicht mal bei den Solartechnologieunternehmen.

    Auch die benötigte Energiemenge zum elektrischen Fahren wird hier immer wieder massiv unterschätzt. Da kommen Massen an kWh zusammen, die ein paar Solardächer nicht leisten können. Dazu reicht schon, sich mal den Energiebedarf eines Mittelklasse-Fahrzeuges, egal ob elektrisch oder konventionell angetrieben, auszurechnen um zu sehen, dass da Summen im Spiel sind, die einfach gigantisch sind. Dagegen ist der Jahreshaushaltsbedarf einer vierköpfigen Familie ein Witz.

    Meiner Meinung nach muss der Ansatz ganz ein anderer sein: Einfach mal wieder weniger fahren, seltener neue Fahrzeuge kaufen und damit auch produzieren. Nicht mehr jeden Sch*** im Versandhaus bestellen und mal wieder zum lokalen Händler gehen. Hier fängt verantwortungsbewusstes Handeln an. Nicht in dem man weiterhin munter alle drei Jahre sein neu finanziertes oder geleastes Fahrzeug übernimmt! Das schadet um mehrere Größenordnungen mehr den Ressourcen als ein Umstieg von konventionellem auf elektrischen Antrieb. Das ist am Ende nur eine Verschiebung von Emissionen auf die Stromerzeugung. Daher halte ich E-Mobilität im städtischen Umfeld auch durchaus für sinnvoll, aber das mehr aus Gründen der Luftreinhaltung und damit Lebensqualität.

    Mich ärgert nur, dass Toyota mit einem technisch eher schwachen Produkt und einem riesen Marketing- und Subventionsetat uns alle Glauben macht, sie hätten den heiligen Gral der Zukunftsmobilität entdeckt. Wenn man sich das System Toyota/Lexus mal aus technischer Sicht anschaut ist das nämlich eher inkonsequent aufgebaut und entpuppt sich als nette Spielerei ohne zu Ende gedacht worden zu sein. Die deutschen Hersteller beugen sich da schlicht einer Marketingfarce, weil Otto Normal nun mal dumm ist und von dieser Technik keine wirklich fundierten Kenntnisse hat. Aber wer sich mal die Fahrzeuge anschaut, wird sehen, dass die alle, durch die Bank, mit einem schicken Aufpreis verkauft werden. Es geht also am Ende wieder nur um die bunten Papierscheine.
    Eine wirklich sinnvolle elektrische Lösung müsste aus meiner Sicht die gleichen Kriterien erfüllen wie ein konventionelles Fahrzeug, sonst ist das einfach nicht attraktiv. Und ich möchte und kann mir keine zwei Fahrzeuge leisten. Für das eine habe ich schon lange genug sparen müssen und dann möchte ich auch bitte das Optimum anhand meiner Kriterien erhalten. Das kann E-Mobilität so nicht leisten. Wir reden hier von ganz pragmatischen Themen: Reichweite (>400km mindestens), Endgeschwindigkeit jenseits der 230 auch für längere Strecken und Heizung, Klima und all die netten Spielereien. Wenn ich nachher 50k€ für ein Stück Metall und Plastik ohne jegliche dieser Eigenschaften ausgeben muss...dann fahre ich lieber Fahrrad.

    Das hat als erstes die EA888 Generation 3 jetzt bekommen, das heisst 1.8T mit 170PS/320Nm und auch die kommenden Derivate werden das haben. Sicherlich wird VW dahingehend auch die 1.4er und 1.2er auf Dauer damit ausrüsten. Der Effekt ist klar: Abgasenergie muss raus, damit man unter Hoher last weniger anfettet. Das ist aber eigentlich nicht zyklusrelevant. Da geht es eher darum, dass der reale Verbrauch sich mal wieder etwas mehr in die Richtung der Zahlen auf den netten Hochglanzprospekten nähern ;)
    In einer der letzten MTZ ist das schön erklärt, vielleicht kann Para das mal raussuchen...

    Mit den Hybriden ist so eine Sache für sich...am Ende macht das die Systemkomplexität nur nochmal deutlich höher und damit ist eben wieder die Frage, was der Privatkunde am Ende für ein finanzielles Risiko damit trägt. Ich bleibe immernoch auf dem Standpunkt: Weniger fahren und weniger produzieren sind die besten Beiträge zur Schonung von Umwelt und Ressourcen. Das bisschen E-Mobility wird den Planeten nicht retten oder die Nutzbarkeit von Erdöl irgendwie hinauszögern. In puncto Verbrauch von endlichen Ressourcen und Energie steht ein E-Fahrzeug ja insgesamt genauso schlecht da, wenn nicht gar schlechter, da mehr Komponenten integriert werden, wie ein konventionelles Fahrzeug. Wie in dem Blog geschrieben, die Sprit- bzw. CO2-Ersparnis dieser Vehikel holt den Energiebedarf nie mehr rein.

    Dann sieh Dir mal einen meiner Beiträge dazu weiter oben an!

    Ich empfinde es mittlerweile als bodenlose Frechheit seitens der Hersteller, dass man mir als Privatkunde ein Fahrzeug verkauft, bei dem ich nur beten kann, dass nach der Garantiezeit auch weiterhin alles funktioniert. Bei geringen Schäden oder Defekten sind die finanziellen Folgen immens! DAs darf einfach nicht sein. Und wenn mir ein Hersteller wie BMW, Audi und co. dann sagt: Pech, dann musst Du halt bei Dacia, Skoda oder ähnlichen Kandidaten bleiben, dann frage ich mich, in welcher selbstgerechten und arroganten Wolke die eigentlich leben. Das ganze Firmenleasing gehört endlich abgeschafft oder massiv eingeschränkt. Das treibt nämlich diese völlig absurden Blüten hervor!