Ich will jetzt nicht päpstlicher sein als der Papst aber ganz theoretisch müsste man die Veränderung am Motorsteuergerät eintragen lassen, genauso wie es andere auch tun müssten. Das Problem ist ja, das es für dieses Auto inklusive Motor und Software eine Zulassung gibt. Verändert man etwas davon und lässt dies nicht neu abnehmen erlischt in der grauen Theorie die Zulassung.
Praktisch gesehen ist es aber so wie earlgrey und mad90mad sagten, der Wagen hat ja nicht einmal mit NWT nach Datenblatt zu viel Leistung, verbraucht weniger und läuft insgesamt besser. Wer will dir also was nachweisen?! Geht nicht, das Einzige was man dir nachweisen könnte sind Veränderungen am MSG, die sind nachvollziehbar, aber danach kräht kein Hahn vor allem nicht mehr bei diesem Modell, da man wie die Vorredner auch sagten ja nicht aus der Range herauskommt die vom Hersteller vorgegeben war.
Anders sieht es natürlich immer mit Turbo- oder Kompressormotoren aus, die haben nach Tuning deutlich mehr Leistung und da kann es schon mal haariger werden wenn es zu einem Streitfall kommt.
Ich möchte damit keinen verunsichern und der erste Satz ist wirklich graue Theorie aber in dieser ist jegliche Veränderung am Fahrzeug nicht zulässig ohne ABE, Eintragung oder Abnahme, die Praxis sieht aber auch aus meiner Sicht anders aus daher würde ich dir auch raten, mach es einfach und vergiss das mit dem TÜV,..., ich bin mir sicher die wüssten nicht einmal was sie abnehmen und eintragen sollten.
Abgasvorschriften hält er damit ja sogar besser ein als zuvor.
Grüße,
quattrofever