da kann man nur hoffen, dass einem das Auto nicht zerschossen wird. Davor hab ich immer ein bisschen Angst, wenn ich mit dem .:R unterwegs bin. Bei der Regulierung eines Schadens wird ja normal nur vom Restwert bzw. Zeitwert ausgegangen....dass es davon nicht mehr viele gibt usw. wird nicht berücksichtigt.
Das stimmt nicht ganz, ab einem Alter von ich glaube 10 Jahren war es wird berücksichtigt wieviel so ein Fahrzeug in der Wiederbeschaffung kostet. Genau so einen Fall hatte ich mal mit einem alten Toyota meiner Frau, das war der Wagen ihres Opas und daher hatten wir den lange gehegt und gepflegt. Kilometer hatte er sehr wenig runter und war immer gut in Schuss und sah auch gepflegt aus. Leider wollte sich dann aber doch mal eine M-Klasse vorne auf die Motorhaube setzen und hat so einiges dabei zerstört. Folge war ein theoretischer Totalschaden. Angenommen wurde erst der theoretische Restwert, daraufhin habe ich gelesen dass man bei Autos ab einem gewissen Alter (wie gesagt glaube ich das es 10 Jahre waren) den Wiederbeschaffungswert ansetzen kann wenn dieser höher ist. Daher legte ich Einspruch ein und verwies darauf und es wurde anstandslos der deutlich höhere Wiederbeschaffungswert angenommen und nur mit diesem Wert lohnte sich dann auch für mich die Reparatur.
Würde das so nicht gehen hätten ja gerade Oldtimer sonst das Problem gar nichts mehr Wert zu sein. Nur bei Oldtimer ist oft das Problem, dass es ähnliche Modelle auch nicht mehr bei mobile oder so zur Widerbeschaffung gibt und somit kann man die nicht vernünftig bewerten, daher haben diese Fahrtzeuge oftmals ein Gutachten um das nachweisen zu können (damit dort nicht abgezogen wird muss man die aber auch immer wieder erneuern).
Bei Autos wie dem R32 den es aber noch auf dem Markt gibt geht das wie gesagt auch anders mit der zuerst angegebenen Methode.