In den ersten 6 Monaten muss der Händler eh alle Mängel beheben, außer er kann nachweisen, dass der Mangel vorher noch nicht bestand. Dies wird für ihn aber unmöglich sein, vor allem für das Radlager. Dieses wird er tauschen müssen. Bei den Kosten des Wechsels würde ich aber mit denen sprechen ob du das nicht in einem Autohaus vor Ort machen kannst und die das dann über deinen Händler bei dem du gekauft hast abrechnen.
Sollten sie es nicht machen, würde ich den Geschäftsführer verlangen und mich beschweren, das wirkt oft Wunder.
Mir hat ein Händler einen A6 verkauft und zu Hause habe ich gemerkt, dass auf dem Wagen Räder montiert waren, die für das Auto gar nicht zugelassen waren. Es waren zwar Räder für einen A6 aber für einen 2,0 TDI mit weniger Achslast. Weder die Räder noch die Felgen hätten auf mein Auto montiert werden dürfen. Daraufhin habe ich direkt mit den Geschäftsführer gesprochen und mich beschwert, habe dabei natürlich auf die Lebensgefährlichkeit hingewiesen. Daraufhin entschuldigte er sich mehrfach und sagte, dass ich noch einmal vorbeikommen sollte zum Räder Tausch und sie mir eine kleine Entschädigung zukommen lassen würden. Es wurden dann die originalen 16 Zoll Sommerräder montiert, in besserem Zustand als die vorherigen und als Entschädigung erhielt ich 4 Winterkompletträder im gleichen 16 Zoll Design. Das war aus meiner Sicht völlig in Ordnung.
Mit deinen Reifen sehe ich aber schwarz. Diese fahren sich ja nicht in 3 Wochen so stark ab und ich denke, dass dort das Argument "gekauft wie gesehen" zählt und du diese nicht ersetzt bekommst. Vor allem weil eine Sägezahnbildung bei Audi nicht als Mangel zählt und sich Reifen bei Audi immer auf einer Seite etwas mehr abfahren. Ob aber so eine große Differenz normal ist,..., k.a.
Grüße,
quattrofever