Beiträge von quattrofever

    Das sehe ich in meinem persönlichen Fall nicht so wie du. Deshalb habe ich die oben angegebenen Werte angegeben, dass man sieht, dass ich meinen A6 zu der Zeit nicht arg tiefergelegt hatte. Beim Nachmessen der von Audi vorgegebenen Werte ist nämlich herausgekommen, dass mein A6 vorne 15mm und hinten 10mm zu hoch war, deshalb sah mein A6 auch ungewöhnlich hoch aus und ich habe ihn tieferlegen wollen. Mit den 15mm und 10mm habe ich meinen A6 sogar legaler programmiert, da ich ihn damit in den auch von Audi vorgesehenen Bereich eingestellt habe. (In diesen Baujahren gab es häufiger das Problem von zu hohen Fahrzeugen, da damals aufgrund zu weniger Erfahrung oft vergessen wurde, die AAS richtig einzumessen und anzupassen. Wegen vieler Kundenbeschwerden wurde dies ab 2006 besser ausgeführt)
    Somit hatte ich eigentlich das Fahrzeug legalisiert und Audi es wieder außerhalb des legalen Bereichs gebracht.

    Unabhängig davon, was wäre denn wenn ich den A6 maximal tiefergelegt hätte und würde dies vom TÜV eintragen lassen, was möglich ist. Dies will ich bei meinem A6 eventuell noch machen lassen. Darf Audi dann meinen A6 auch noch zurückprogrammieren, trotz offizieller Abnahme? Ich denke nicht und ich würde es auch nicht wollen, wie gesagt, so lange mich vorher jemand fragt ist das völlig in Ordnung wenn ich dazu meine Zustimmung gebe, ansonsten aber bitte alles so lassen, wie ich das Fahrzeug abgegeben habe.

    Nicht das mal ein Hersteller von einem Fahrzeug die Folierung abzieht nur weil die Originalfarbe mal eine andere war. ;)

    Das sehe ich in meinem persönlichen Fall nicht so wie du. Deshalb habe ich die oben angegebenen Werte angegeben, dass man sieht, dass ich meinen A6 zu der Zeit nicht arg tiefergelegt hatte. Beim Nachmessen der von Audi vorgegebenen Werte ist nämlich herausgekommen, dass mein A6 vorne 15mm und hinten 10mm zu hoch war, deshalb sah mein A6 auch ungewöhnlich hoch aus und ich habe ihn tieferlegen wollen. Mit den 15mm und 10mm habe ich meinen A6 sogar legaler programmiert, da ich ihn damit in den auch von Audi vorgesehenen Bereich eingestellt habe. (In diesen Baujahren gab es häufiger das Problem von zu hohen Fahrzeugen, da damals aufgrund zu weniger Erfahrung oft vergessen wurde, die AAS richtig einzumessen und anzupassen. Wegen vieler Kundenbeschwerden wurde dies ab 2006 besser ausgeführt)
    Somit hatte ich eigentlich das Fahrzeug legalisiert und Audi es wieder außerhalb des legalen Bereichs gebracht.

    Unabhängig davon, was wäre denn wenn ich den A6 maximal tiefergelegt hätte und würde dies vom TÜV eintragen lassen, was möglich ist. Dies will ich bei meinem A6 eventuell noch machen lassen. Darf Audi dann meinen A6 auch noch zurückprogrammieren, trotz offizieller Abnahme? Ich denke nicht und ich würde es auch nicht wollen, wie gesagt, so lange mich vorher jemand fragt ist das völlig in Ordnung wenn ich dazu meine Zustimmung gebe, ansonsten aber bitte alles so lassen, wie ich das Fahrzeug abgegeben habe.

    Nicht das mal ein Hersteller von einem Fahrzeug die Folierung abzieht nur weil die Originalfarbe mal eine andere war. ;)

    Ich wüsste auch gar nicht wo man die Grenze ziehen sollte, wenn man dem Hersteller erlaubt gewisse Änderungen am Fahrzeug wieder rückgängig machen zu können.
    Dürfen die von älteren Personen gerne verwendeten Sitzauflagen wieder herausgenommen werden, weil man dadurch vielleicht zu nah am Airbag sitzt oder erhöhte rutschgefahr auf dem Sitz vorhanden ist?
    Darf der Hersteller einen ausgetauschten Schaltknauf wieder gegen seinen originalen austauschen, da die Mitarbeiter keine Fremdfabrikate anfassen dürfen? Wenn ja, muss dann jedes Bauteil Fahrzeug bezogen identifiziert werden, so dass ich mir auch keinen Schaltknauf aus einem ähnlichen Fahrzeug einbauen darf?
    Darf man dann vielleicht zukünftig nicht mal mehr Räder fahren, die nicht auch bei der Auslieferung auf dem Auto waren?

    Ich sehe es wie TRT, vernünftig ausgeführte Arbeiten, die auch eine TÜV Abnahme haben, dürfen vom Hersteller nicht "geahndet" werden bzw. rückgängig gemacht werden.
    Bezüglich der Garantie sehe ich es dann noch einmal schwieriger, da man bei einem anderen Dämpfungsverhalten ja auch auf höhere Belastungen der Bauteile schließen könnte und dementsprechend die Garantie ablehnen könnte. Aber seien wir mal ehrlich, das sind von den Herstellern einfach nur Ausreden, um die Garantie umgehen zu können, da sie selber wissen, dass ihre Autos nicht perfekt sind und so viel Geld wie möglich sparen wollen. Keiner kann ein Fahrzeug so genau bauen, dass er 100% weiß, dass innerhalb der ersten zwei Jahre kein Fehler auftritt, genauso kann keiner mit Sicherheit sagen ob eine Änderung sich negativ oder positiv auswirken würde.

    Ich wüsste auch gar nicht wo man die Grenze ziehen sollte, wenn man dem Hersteller erlaubt gewisse Änderungen am Fahrzeug wieder rückgängig machen zu können.
    Dürfen die von älteren Personen gerne verwendeten Sitzauflagen wieder herausgenommen werden, weil man dadurch vielleicht zu nah am Airbag sitzt oder erhöhte rutschgefahr auf dem Sitz vorhanden ist?
    Darf der Hersteller einen ausgetauschten Schaltknauf wieder gegen seinen originalen austauschen, da die Mitarbeiter keine Fremdfabrikate anfassen dürfen? Wenn ja, muss dann jedes Bauteil Fahrzeug bezogen identifiziert werden, so dass ich mir auch keinen Schaltknauf aus einem ähnlichen Fahrzeug einbauen darf?
    Darf man dann vielleicht zukünftig nicht mal mehr Räder fahren, die nicht auch bei der Auslieferung auf dem Auto waren?

    Ich sehe es wie TRT, vernünftig ausgeführte Arbeiten, die auch eine TÜV Abnahme haben, dürfen vom Hersteller nicht "geahndet" werden bzw. rückgängig gemacht werden.
    Bezüglich der Garantie sehe ich es dann noch einmal schwieriger, da man bei einem anderen Dämpfungsverhalten ja auch auf höhere Belastungen der Bauteile schließen könnte und dementsprechend die Garantie ablehnen könnte. Aber seien wir mal ehrlich, das sind von den Herstellern einfach nur Ausreden, um die Garantie umgehen zu können, da sie selber wissen, dass ihre Autos nicht perfekt sind und so viel Geld wie möglich sparen wollen. Keiner kann ein Fahrzeug so genau bauen, dass er 100% weiß, dass innerhalb der ersten zwei Jahre kein Fehler auftritt, genauso kann keiner mit Sicherheit sagen ob eine Änderung sich negativ oder positiv auswirken würde.

    Na dann können wir ja doch weiterdiskutieren. :)

    br403: Bezüglich der Codierungen muss man eh vorsichtig sein, da sich dort immer mehr verändert von Steuergerät zu Steuergerät aber ein solcher Zusammenhang ist schon sehr interessant. Dass die Hersteller genau derartige Veränderungen unterbinden wollen, wäre aus meiner Sicht auch in Ordnung.

    JarodRussell: Der Zusammenhang des Garantieanspruchs ist wirklich sehr komplex und ich kann die Hersteller schon verstehen, dass sie alles unternehmen um "mutwillige Zerstörung" von der Garantie auszuschließen. Das BMW bei seinen Kunden bereits so vorgeht wusste ich gar nicht und macht das ganze Thema auch sehr interessant. Wer weiß wie weit das Sammeln der Daten geht. Ggf. wäre damit ja sogar ein Sammeln des Fahrprofils inklusive GPS Daten möglich und dann würde es definitiv zu weit in die Privatsphäre eindringen. Ich sehe da schon riesige Diskussionen und wahrscheinlich auch Gerichtsverhandlungen auf uns zukommen zwischen Kunden und Herstellern. Nicht umsonst gibt es Firmen, die in der IT-Sicherheit beides versuchen zu verhindern, zum einen den unerlaubten Zugriff auf Steuergeräte vom Kunden zum anderen aber auch das unerlaubte Sammeln von Daten des Kunden vom Hersteller.
    Trotzdem gibt es aus meiner Sicht immernoch das Eigentumsrecht und so lange ich rechtsgültig mein Fahrzeug tiefer lege, ist es dem Hersteller aus meiner Sicht nicht erlaubt dies rückgängig zu machen. Dies tut er bei meinem A3 mit anderen Federn ja auch nicht und wo ist da der Unterschied?

    @TRT:
    Den Vorschlag finde ich super

    Grüße,
    quattrofever

    Na dann können wir ja doch weiterdiskutieren. :)

    br403: Bezüglich der Codierungen muss man eh vorsichtig sein, da sich dort immer mehr verändert von Steuergerät zu Steuergerät aber ein solcher Zusammenhang ist schon sehr interessant. Dass die Hersteller genau derartige Veränderungen unterbinden wollen, wäre aus meiner Sicht auch in Ordnung.

    JarodRussell: Der Zusammenhang des Garantieanspruchs ist wirklich sehr komplex und ich kann die Hersteller schon verstehen, dass sie alles unternehmen um "mutwillige Zerstörung" von der Garantie auszuschließen. Das BMW bei seinen Kunden bereits so vorgeht wusste ich gar nicht und macht das ganze Thema auch sehr interessant. Wer weiß wie weit das Sammeln der Daten geht. Ggf. wäre damit ja sogar ein Sammeln des Fahrprofils inklusive GPS Daten möglich und dann würde es definitiv zu weit in die Privatsphäre eindringen. Ich sehe da schon riesige Diskussionen und wahrscheinlich auch Gerichtsverhandlungen auf uns zukommen zwischen Kunden und Herstellern. Nicht umsonst gibt es Firmen, die in der IT-Sicherheit beides versuchen zu verhindern, zum einen den unerlaubten Zugriff auf Steuergeräte vom Kunden zum anderen aber auch das unerlaubte Sammeln von Daten des Kunden vom Hersteller.
    Trotzdem gibt es aus meiner Sicht immernoch das Eigentumsrecht und so lange ich rechtsgültig mein Fahrzeug tiefer lege, ist es dem Hersteller aus meiner Sicht nicht erlaubt dies rückgängig zu machen. Dies tut er bei meinem A3 mit anderen Federn ja auch nicht und wo ist da der Unterschied?

    @TRT:
    Den Vorschlag finde ich super

    Grüße,
    quattrofever

    Die haben dort anscheinend immer viel zu tun und eine Antwort dauert häufig etwas länger, ist mir auch schon aufgefallen. Dafür habe ich bisher, vor allem wenn es etwas länger gedauert hat, danach immer eine positive Rückinfo erhalten. Oft bekommt man eine Antwort oder einen Vorschlag auch per Post zugesandt, was dann noch einmal etwas mehr Zeit in Anspruch nimmt.
    Ich würde auch sagen, warte erst noch einmal ein wenig ab.

    JarodRussell: Dein Argument ist natürlich nicht von der Hand zu weisen, für derartige Dinge gibt es meiner Meinung nach aber eine allgemeine Betriebserlaubnis oder eben den TÜV. Wenn jemand die Motorkennfelder ändert ist dies natürlich nicht zulässig ohne eine neue Abnahme, genauso wie eine Tieferlegung nicht legal ist, so lange diese nicht in die Papiere eingetragen ist oder eine TÜV Abnahme vorhanden ist. Ich bin mir bewusst (und das sollte es jedem sein), dass ich keine Änderung an meinem Fahrzeug vornehmen darf ohne dies nicht in irgend einer Art und Weise abnehmen zu lassen oder mich zu vergewissern, dass es salopp ausgedrückt "regelkonform" ist.
    Die Herstellergarantie geht mit baulichen Veränderungen eh verloren, warum nicht auch bei elektronischen Veränderungen. Ich habe damit kein Problem, es muss nur jedem bewusst sein, was er tut und die Verantwortung dafür übernehmen.
    Trotzdem oder genau aus diesen Gründen ist es Audi aber auch nicht erlaubt diese Dinge
    einfach wieder zurück zu ändern ohne Absprache mit mir. Es ist und
    bleibt mein Eigentum egal was Software oder technischer Fortschritt für Möglichkeiten bietet (beidseitig).

    br403: Habt ihr bei der Veränderung vielleicht versehentlich auf den Taster zum Ausschalten der Start-Stop Funktion gedrückt? Normal sollte dort kein Zusammenhang bestehen, ist mir bisher auch noch nie passiert bzw. aufgefallen.

    Solltet Ihr noch Interesse am Weiterführen dieser Diskussion haben, dann sollten wir dies aber wirklich auf einen anderen Beitrag verschieben um hier nicht zu viel OT Platz zu verschwenden.

    @all: Noch einmal sorry für das OT meinerseits aber ich finde derartige Diskussionen sehr interessant und finde, dass es sich lohnt darüber gedanklich auszutauschen.

    JarodRussell: Dein Argument ist natürlich nicht von der Hand zu weisen, für derartige Dinge gibt es meiner Meinung nach aber eine allgemeine Betriebserlaubnis oder eben den TÜV. Wenn jemand die Motorkennfelder ändert ist dies natürlich nicht zulässig ohne eine neue Abnahme, genauso wie eine Tieferlegung nicht legal ist, so lange diese nicht in die Papiere eingetragen ist oder eine TÜV Abnahme vorhanden ist. Ich bin mir bewusst (und das sollte es jedem sein), dass ich keine Änderung an meinem Fahrzeug vornehmen darf ohne dies nicht in irgend einer Art und Weise abnehmen zu lassen oder mich zu vergewissern, dass es salopp ausgedrückt "regelkonform" ist.
    Die Herstellergarantie geht mit baulichen Veränderungen eh verloren, warum nicht auch bei elektronischen Veränderungen. Ich habe damit kein Problem, es muss nur jedem bewusst sein, was er tut und die Verantwortung dafür übernehmen.
    Trotzdem oder genau aus diesen Gründen ist es Audi aber auch nicht erlaubt diese Dinge
    einfach wieder zurück zu ändern ohne Absprache mit mir. Es ist und
    bleibt mein Eigentum egal was Software oder technischer Fortschritt für Möglichkeiten bietet (beidseitig).

    br403: Habt ihr bei der Veränderung vielleicht versehentlich auf den Taster zum Ausschalten der Start-Stop Funktion gedrückt? Normal sollte dort kein Zusammenhang bestehen, ist mir bisher auch noch nie passiert bzw. aufgefallen.

    Solltet Ihr noch Interesse am Weiterführen dieser Diskussion haben, dann sollten wir dies aber wirklich auf einen anderen Beitrag verschieben um hier nicht zu viel OT Platz zu verschwenden.

    @all: Noch einmal sorry für das OT meinerseits aber ich finde derartige Diskussionen sehr interessant und finde, dass es sich lohnt darüber gedanklich auszutauschen.

    Die Frage ist wirklich interessant und da würde mich mal die rechtliche Grundlage interessieren. Innerhalb der Garantiezeit ist es sicher ok wenn Audi dies so macht, ausserhalb kann man sich sicher darüber streiten.

    Das ist jetzt aber schon OT und hat auch nichts mit der Wlan bzw. UMTS Verbindung zu tun, denn dieses Vorgehen gibt es bei allen neueren Audis.

    ...

    Natürlich war das etwas sehr OT aber was meinst du wo es hinführt mit der neuen Technik, glaubst du die Vorgehensweise bei Audi wird diesbezüglich besser. Ich wollte eigentlich auch nur mal aufzeigen, wie Audi mit dem Eigentum anderer umgeht und nur weil das bei allen neueren Audis so gemacht wird ist es nicht besser auch nicht innerhalb der Garantie. Es kann gerne jemand von der Garantieerfüllung Abstand nehmen und mich als Kunden darauf hinweisen in der Garantie aber einfach etwas ändern ist nicht die feine englische Art und sollte schnellstmöglich von Audi unterlassen werden.

    Grüße,
    quattrofever

    Die Frage ist wirklich interessant und da würde mich mal die rechtliche Grundlage interessieren. Innerhalb der Garantiezeit ist es sicher ok wenn Audi dies so macht, ausserhalb kann man sich sicher darüber streiten.

    Das ist jetzt aber schon OT und hat auch nichts mit der Wlan bzw. UMTS Verbindung zu tun, denn dieses Vorgehen gibt es bei allen neueren Audis.

    ...

    Natürlich war das etwas sehr OT aber was meinst du wo es hinführt mit der neuen Technik, glaubst du die Vorgehensweise bei Audi wird diesbezüglich besser. Ich wollte eigentlich auch nur mal aufzeigen, wie Audi mit dem Eigentum anderer umgeht und nur weil das bei allen neueren Audis so gemacht wird ist es nicht besser auch nicht innerhalb der Garantie. Es kann gerne jemand von der Garantieerfüllung Abstand nehmen und mich als Kunden darauf hinweisen in der Garantie aber einfach etwas ändern ist nicht die feine englische Art und sollte schnellstmöglich von Audi unterlassen werden.

    Grüße,
    quattrofever

    Ich glaube, dass den Herstellern oder in unserem Fall Audi nicht mehr bewusst ist, dass die Fahrzeuge in den meisten Fällen Eigentum des Kunden sind und damit habe ich ein großes Problem. Selbst ohne diese Vernetzung in den neuen Modellen gibt es schon Probleme die ja auch ein paar Beiträge zuvor schon aufgezeigt wurden.

    Ein Beispiel (Entschuldigung fürs OT):
    Ich hatte bei meinem A6 4F festgestellt, dass die alten Winterreifen (ich hatte eh vor neue zu kaufen) innen alle etwas mehr abgefahren waren als außen. Ich tippte sofort auf eine verstellte Spur/Sturz und wollte dies bei Audi überprüfen lassen (manche fragen sich sicherlich warum bei Audi aber ich lasse im Grunde fast alles bei Audi machen, was ich nicht selbst erledige, ist aber auch eigentlich eher Nebensache).
    Ich fuhr also zu Audi und machte einen Termin zum Spur überprüfen und einstellen mit dem Hinweis auf die alten schief abgefahrenen Reifen (für mich war dies kostenpflichtig ist ja auch normal und i.O.).
    Jetzt muss ich noch dazu sagen, ich habe einen A6 mit Luftfahrwerk. Dieses Luftfahrwerk kann man mit Hilfe des VCDS tiefer programmieren (ob das im Sinne von Audi gewollt ist oder nicht lasse ich mal dahingestellt). Das Fahrwerk hatte ich, da es schöner ist und ich mit meinem VCDS die Möglichkeit dazu habe, vorne 1,5 und hinten 1 cm tiefer programmiert.
    Als ich nun mein Auto abholte und mir der Meister den Schlüssel und die Rechnung übergab meinte er noch "Es wäre nun alles i.O., es wurde auch die Spur/der Sturz etwas korrigiert". Ich freute mich den Fehler gefunden zu haben, bezahlte die Rechnung und ging zu meinem Auto. Dort angekommen traute ich meinen Augen nicht. Mein Fahrzeug war auf einmal wieder höher als vorher, als ich ihn abgegeben hatte und sogar höher als ich ihn gekauft hatte. :( (Zudem lag nicht einmal ein Vermessungsprotokoll im Auto)
    Ich bin also wieder zurück zum Annahmemeister und erklärte ihn worüber ich verärgert bin. Seine Antwort war nur "Da können wir leider nichts machen, wenn wir bei der AAS (Luftfahrwerk) die Spur einstellen wollen, muss eine Onlineverbindung zu Audi hergestellt werden, dann muss das Fahrwerk wieder auf den Auslieferzustand hochprogrammiert werden und erst dann gibt es die Vorgabewerte zum Einstellen der Spur und des Sturzes anhand der die Werkstattmitarbeiter dann die Spur einstellen können "
    Für mich ist es kein Problem dies umzustellen aber mir geht es da ums Prinzip. Wieso ist Audi so dreist einfach an meinem Fahrzeug etwas zu ändern ohne mich vorher zu fragen und dann noch zu behaupten, dass muss so sein und es geht nicht anders. (Das Protokoll fehlte aufgrund eines Druckerdefekts und wurde mir kostenfrei nachgesendet)
    Bei meinem A3, den ich mit anderen Federn tiefergelegt habe, hat bei Audi noch nie verlangt, dass ich erst meine Originalfedern einbauen muss, bevor die Spur vermessen und eingestellt werden kann. Wo ist da bitte der Unterschied nur weil es die neuere Technik zulässt, darf ich am Eigenturm des Kunden etwas verändern?

    Nun frage ich mich, wie kann das sein? Es kann doch nicht sein, dass ein Hersteller gewisse Vorgaben hat, die das Eigentum anderer verändert. Mir geht es auch gar nicht darum, welche Risiken es durch eine Tieferlegung gibt, denen bin ich mir bewusst und wenn ich mein Wagen tiefer haben möchte und dies dementsprechend anpasse, hat keiner ohne meine Freigabe das Recht daran etwas zu ändern.
    Dieses Recht nahm sich Audi in diesem Fall aber heraus und genau das sind die Punkte die nicht sein dürfen. Jeder Kunde muss schlussendlich selbst entscheiden dürfen was mit seinem Eigentum gemacht wird. Genau das abzugrenzen ist eben mit der immer neueren Technik deutlich schwieriger und für den Kunden teilweise auch gar nicht mehr offensichtlich und ich denke, dass es auch genau darum meinen Vorredner geht.
    Nicht nur weil man eine Verbindung über Wlan oder Bluetooth zum Auto oder Hersteller einfach herstellen kann und damit Daten ausgelesen oder verändert werden können, ist es auch automatisch allen erlaubt dies zu tun. Die Entscheidung ob diesbezüglich etwas gemacht wird sollte immernoch beim Besitzer sein! Wird dies nicht beachtet und möchte man solch illegale Zugriffe als Kunde nicht, bleibt einem eben nichts anderes übrig als diese Technick zu meiden.

    Grüße,
    quattrofever

    P.S.: Ich bin mal gespannt was beim nächsten Service meines A6 passiert, nachdem ich nun auch noch ein anderes AAS Steuergerät verbaut habe. ;)

    Ich glaube, dass den Herstellern oder in unserem Fall Audi nicht mehr bewusst ist, dass die Fahrzeuge in den meisten Fällen Eigentum des Kunden sind und damit habe ich ein großes Problem. Selbst ohne diese Vernetzung in den neuen Modellen gibt es schon Probleme die ja auch ein paar Beiträge zuvor schon aufgezeigt wurden.

    Ein Beispiel (Entschuldigung fürs OT):
    Ich hatte bei meinem A6 4F festgestellt, dass die alten Winterreifen (ich hatte eh vor neue zu kaufen) innen alle etwas mehr abgefahren waren als außen. Ich tippte sofort auf eine verstellte Spur/Sturz und wollte dies bei Audi überprüfen lassen (manche fragen sich sicherlich warum bei Audi aber ich lasse im Grunde fast alles bei Audi machen, was ich nicht selbst erledige, ist aber auch eigentlich eher Nebensache).
    Ich fuhr also zu Audi und machte einen Termin zum Spur überprüfen und einstellen mit dem Hinweis auf die alten schief abgefahrenen Reifen (für mich war dies kostenpflichtig ist ja auch normal und i.O.).
    Jetzt muss ich noch dazu sagen, ich habe einen A6 mit Luftfahrwerk. Dieses Luftfahrwerk kann man mit Hilfe des VCDS tiefer programmieren (ob das im Sinne von Audi gewollt ist oder nicht lasse ich mal dahingestellt). Das Fahrwerk hatte ich, da es schöner ist und ich mit meinem VCDS die Möglichkeit dazu habe, vorne 1,5 und hinten 1 cm tiefer programmiert.
    Als ich nun mein Auto abholte und mir der Meister den Schlüssel und die Rechnung übergab meinte er noch "Es wäre nun alles i.O., es wurde auch die Spur/der Sturz etwas korrigiert". Ich freute mich den Fehler gefunden zu haben, bezahlte die Rechnung und ging zu meinem Auto. Dort angekommen traute ich meinen Augen nicht. Mein Fahrzeug war auf einmal wieder höher als vorher, als ich ihn abgegeben hatte und sogar höher als ich ihn gekauft hatte. :( (Zudem lag nicht einmal ein Vermessungsprotokoll im Auto)
    Ich bin also wieder zurück zum Annahmemeister und erklärte ihn worüber ich verärgert bin. Seine Antwort war nur "Da können wir leider nichts machen, wenn wir bei der AAS (Luftfahrwerk) die Spur einstellen wollen, muss eine Onlineverbindung zu Audi hergestellt werden, dann muss das Fahrwerk wieder auf den Auslieferzustand hochprogrammiert werden und erst dann gibt es die Vorgabewerte zum Einstellen der Spur und des Sturzes anhand der die Werkstattmitarbeiter dann die Spur einstellen können "
    Für mich ist es kein Problem dies umzustellen aber mir geht es da ums Prinzip. Wieso ist Audi so dreist einfach an meinem Fahrzeug etwas zu ändern ohne mich vorher zu fragen und dann noch zu behaupten, dass muss so sein und es geht nicht anders. (Das Protokoll fehlte aufgrund eines Druckerdefekts und wurde mir kostenfrei nachgesendet)
    Bei meinem A3, den ich mit anderen Federn tiefergelegt habe, hat bei Audi noch nie verlangt, dass ich erst meine Originalfedern einbauen muss, bevor die Spur vermessen und eingestellt werden kann. Wo ist da bitte der Unterschied nur weil es die neuere Technik zulässt, darf ich am Eigenturm des Kunden etwas verändern?

    Nun frage ich mich, wie kann das sein? Es kann doch nicht sein, dass ein Hersteller gewisse Vorgaben hat, die das Eigentum anderer verändert. Mir geht es auch gar nicht darum, welche Risiken es durch eine Tieferlegung gibt, denen bin ich mir bewusst und wenn ich mein Wagen tiefer haben möchte und dies dementsprechend anpasse, hat keiner ohne meine Freigabe das Recht daran etwas zu ändern.
    Dieses Recht nahm sich Audi in diesem Fall aber heraus und genau das sind die Punkte die nicht sein dürfen. Jeder Kunde muss schlussendlich selbst entscheiden dürfen was mit seinem Eigentum gemacht wird. Genau das abzugrenzen ist eben mit der immer neueren Technik deutlich schwieriger und für den Kunden teilweise auch gar nicht mehr offensichtlich und ich denke, dass es auch genau darum meinen Vorredner geht.
    Nicht nur weil man eine Verbindung über Wlan oder Bluetooth zum Auto oder Hersteller einfach herstellen kann und damit Daten ausgelesen oder verändert werden können, ist es auch automatisch allen erlaubt dies zu tun. Die Entscheidung ob diesbezüglich etwas gemacht wird sollte immernoch beim Besitzer sein! Wird dies nicht beachtet und möchte man solch illegale Zugriffe als Kunde nicht, bleibt einem eben nichts anderes übrig als diese Technick zu meiden.

    Grüße,
    quattrofever

    P.S.: Ich bin mal gespannt was beim nächsten Service meines A6 passiert, nachdem ich nun auch noch ein anderes AAS Steuergerät verbaut habe. ;)

    Ich glaube, dass es so einen ähnlichen Effekt bei den Autodoktoren mal gab, da lag es wenn ich mich richtig erinnere an einem versteckten Wassereinbruch an der Windschutzscheibe, der zu Wasser unterhalb des Teppichs führte und damit ein paar Komponenten außer Kraft setzte (damit wäre es aber wieder wie eine Art Kurzschluss, den wir ja eigentlich oben schon ausgeschlossen hatten).

    Aber es tritt ja anscheinend immer auf, wenn du langsam an eine Kreuzung heran rollst. Das Bremsen wird dann sicherlich einen Einfluss haben, vielleicht wird dadurch ein loser Kontakt abgerüttelt. Was allerdings dagegen spricht ist, dass es hilft den Wagen zu überbrücken und das es dann wieder funktioniert (mit losem Kontakt dürfte eigentlich gar nichts mehr funktionieren oder es müsste wenn der Kontakt wieder da ist auch ohne Überbrücken funktionieren).
    Dies würde aus meiner Sicht auch eher wieder auf einen schlechten Massepunkt hinweisen, der im Grunde nicht mehr genug Strom durchlässt und beim Überbrücken ist dann ggf. genug Leistung vorhanden um diesen zu hohen Widerstand zu überbrücken und schon funktioniert es wieder.

    Ich würde auch als erstes die Hauptmassepunkte überprüfen, reinigen und versiegeln und dann weiterschauen.

    Grüße,
    quattrofever

    Hallo,

    ich habe das ganze noch einmal ausprobiert. Mit dem von matbold oben angegebenen Link wurde bei mir eine neuere Version des Flash-Players installiert, danach kam folgende Meldung:
    [08:04:22] Running lightIRC 1.2.2 Build 96. Project home: http://www.lightirc.com
    [08:04:42] Flash-Policy-Problem. Wenn du der Server-Administrator bist, lies bitte http://redmine.lightirc.com/projects/light…up_instructions. Du musst einen Policy-Server auf webchat.iZ-smart.net installieren (Port 9000).
    [08:05:03] Keine Verbindung zum Server.

    Dann habe ich noch einmal Para`s Link ausprobiert und dort kommt zunächst die Meldung:
    [08:06] Verbinden...
    dann lange erst einmal nichts, bis man versucht irgend etwas zu schreiben und dann kommt folgendes:
    [08:09] ist nicht im Channel
    [08:10] Kann nicht verbinden : java.net.SocketException : Network is unreachable: connect

    Ich will nicht ausschließen, dass dies auch ein Problem von mir sein könnte aber ich tippe eher auf einen anderen Fehler. Kann das auch an der Firewall oder ähnlichem liegen?

    Grüße,
    quattrofever

    Zum NWT fällt mir noch was ein. Da ja der A3 nach dem Crash gleich in Werkstatt kam und ich n komisches Gefühl hatte Richtung Hinterbau und Fahrwerk/Reifen etc. fuhren der Meister und ich gemeinsam ne kleine Runde. Ich Beifahrer. Nach paar Metern meinte er:

    " Also der hat mal nen scharfen Antritt. Ist ja Wahnsinn"

    Darauf ich: "Ja der ist gut eingefahren, und alle 6 Monate Ölwechsel löst den ganzen Schmodder der bremst ^^ "


    So etwas ist doch immer ein schönes Erlebnis, vor allem bestätigt es uns in unserem Gefühl, dass es subjektiv empfunden doch einiges bringt unsere 3.2er beim Meister bearbeiten zu lassen.