JarodRussell: Ich verstehe nicht, warum du einen Unterschied siehst in einer Tieferlegung bei der ich neue Federn verbaue und in der Tieferlegung mittels Steuergerät. Es gibt genauso die Möglichkeit die AAS mit Hilfe eines Zusatzsteuergerätes tiefer zu legen, dies bieten oder boten zeitweise Tuningfirmen an. Wäre das aus deiner Sicht dann legal? Es macht doch überhaupt keinen Unterschied wie ich mein Fahrzeug tiefer lege und nur weil ich ein Luftfahrwerk habe und dies lediglich über die Software machen kann, darf ich dieses Fahrzeug nicht tiefer legen in deinen Augen, meinen A3 der aber Stahlfedern hat, da darf ich es. Das macht für mich überhaupt keinen Sinn. Entweder man darf Veränderungen am Fahrzeug vornehmen, die dann natürlich auch vom TÜV abgenommen werden müssen, oder man darf es generell nicht. In dem einen Fall darf man es, da es mit Muskelkraft umgebaut wird und in dem anderen Fall darf ich es nicht, da ich es mit Gehirnschmalz und Software umgestellt habe ist doch nicht logisch. Ich bin mir nicht wirklich sicher wo du die Trennung machst. Baue ich mir z.B. das Sport Luftfahrwerk vom A8 ein, dann wäre es wieder in Ordnung? (vor allem, da es von der Hardware eigentlich nichts anderes ist und es sich im Grunde genauso nur um ein Softwaretuning handelt, nur eben dann mit den A8 Teilenummern)
Meiner Meinung nach müssen alle vom TÜV abgenommenen Änderungen am Fahrzeug erlaubt sein (egal ob über Software oder Hardware) und daran darf der Hersteller nichts ändern, da es mein Eigentum ist.
Dein Hinweis, dass die Einstellung von mir "Zufall" war, dass ignoriere ich einfach mal, da ich in dieser Hinsicht weiß was ich tue, im Gegensatz zu Audi, die beim Umstellen nicht wussten was sie getan haben. Genau mit deren Änderung war das Fahrwerk nämlich außerhalb des Bereichs, der eigentlich vorgesehen und wahrscheinlich vom TÜV abgenommen war. Das Audi dies verbockt hatte, lag wie ich schon geschrieben habe daran, dass in den ersten Baujahren einfach theoretische Referenzwerte programmiert wurden und die Toleranzen beim Einbau nicht beachtet wurden. Man hätte die AAS "kalibrieren" müssen, dass sie eben auf den gemessenen Vorgabewerten eingestellt ist und nicht auf den theoretischen Werten im STG. Diese Werte sind aber bei Fahrzeugen der ersten Baujahre fälschlicherweise bei Audi hinterlegt und wenn man an eine Werkstatt gerät, die nicht weiß, dass man beim Einstellen der AAS die entsprechenden Werte an den Rädern messen und dementsprechend wieder anpassen muss, dann entsteht eben genau das Problem wie bei meinem A6.
Mich würde wirklich mal interessieren wo du die Grenze der Änderungen ziehst die erlaubt sind, kannst du dies ggf. noch einmal erläutern. Dazu würde mich auch die genaue Begründung von dir interessieren.
earlgrey: Das sehe ich genauso wie du. Die Hersteller versuchen immer mehr Profit zu machen und wollen daher mehr in die Autos stopfen. Dass BMW das Fahrprofil der Kunden ausliest hat ja auch keinen anderen Grund als sich aus den Garantieansprüchen zu stehlen um im Endeffekt noch mehr Gewinn zu machen.
Beim Kauf eines Autos muss man sich wohl wirklich wieder auf das Wesentliche konzentrieren und nicht diesen vielen Firlefanz drumherum kaufen. Als Autonarr ist es natürlich schwierig, da es so viele schöne Dinge gibt, die einem ja auch das Leben erleichtern und so viel Spaß machen.